Gemäß § 7 (Abs. 1 und 2) der Satzung für die Jagdgenossenschaft Florstadt im Wetteraukreis vom 16. Juni 1983 lade ich hiermit alle Jagdgenossen zur Jagdgenossenschaftsversammlung für
Mittwoch, den 23.04.2025
um 19:45 Uhr in das
Bürgerhaus Nieder-Florstadt
Kleiner Saal
ein.
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung der Niederschrift über die Jagdgenossenschafts-versammlung v. 16.10.2024 |
| 4. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 5. | Bericht der Kassenrevisoren |
| 6. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 7. | Neuwahl des Jagdvorstehers und seines Stellvertreters |
| 8. | Neuwahl des Genossenschaftsausschusses |
| 9. | Neuwahl der Kassenrevisoren |
| 10. | Verwendung des Jagdpachterlöses |
| 11. | Verschiedenes |
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundflächen in den Gemarkungen von Nieder- und Ober-Florstadt, Leidhecken, Staden, Nieder-Mockstadt und Stammheim, auf denen die Jagd ausgeübt werden kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Jagdgenosse, mit einer schriftlichen Vollmacht, durch sein Kind, seinen Ehegatten, einem Elternteil oder einem anderen Jagdgenossen vertreten lassen kann, sofern diese voll geschäftsfähig sind.
Sollte die Jagdgenossenschaftsversammlung nicht beschlussfähig sein, wird sie geschlossen und nach 15 Minuten neu eröffnet. Dann ist die Jagdgenossen-schaftsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Jagdgenossen nach der Satzung für die Jagdgenossenschaft Florstadt im Wetteraukreis beschlussfähig.
61197 Florstadt, den 24.03.2025