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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des amtlichen Ergebnisses der Wahl der Stadtverordnetenversammlung Florstadt

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 20.03.2026 das Ergebnis der Wahl der Stadtverordnetenversammlung wie folgt festgestellt:

 

 

 

 

 

 

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 70 Wahlberechtigte gem. §25 KWG unterstützen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

61197 Florstadt, 27.03.2026

gez. Naumann, Wahlleiter