Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 04.03.2026 gemäß § 114 Abs. 1 und 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005, zuletzt geändert vom 5. Februar 2026 über die durch die Revision geprüften Jahresabschlüsse der Stadt für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 beschlossen und den Magistrat entsprechend entlastet.
Die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 sowie die dazugehörigen Prüfberichte der Revision wurden von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen.
Die geprüften Jahresabschlüsse sind ab sofort auf der Internetseite der Stadt Florstadt zur Einsichtnahme veröffentlicht und können dort eingesehen werden: Rathaus & Politik à Haushalt & Jahresabschlüsse.
Florstadt, den 19.03.2026