In der Zeit vom 01. November bis 31. März ist es den Angehörigen gestattet, die Baumgrabstätten angemessen zu dekorieren. Spätestens zum 1. April ist jeglicher Grabschmuck von der Grabstätte zu entfernen, da danach die Mähsaison beginnt.
Wir weisen darauf hin, dass im Sommerhalbjahr bei den Baumgräbern auf Grabschmuck jeglicher Art zu verzichten ist, da dies unsere Pflegearbeiten stark behindert und Arbeitsgeräte beschädigen kann.
Es spricht allerdings nichts dagegen, an besonderen Tagen der Erinnerung (z.B. Geburtstag, Todestag, Namenstag) einzelne Blumen niederzulegen, die uns bei einer anschließenden Mahd keine Probleme bereiten.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.