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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 14/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Wichtige Hinweise zu Baumgrabstätten

Die Stadt Florstadt informiert über die saisonalen Regelungen für Baumgrabstätten auf den städtischen Friedhöfen und bittet alle Angehörigen um Beachtung.

In der Zeit vom 01. November bis einschließlich 31. März ist es gestattet, Baumgrabstätten individuell und würdevoll zu dekorieren. Spätestens zum 01. April muss jedoch sämtlicher Grabschmuck entfernt werden, da zu diesem Zeitpunkt die Mähsaison beginnt und eine uneingeschränkte Pflege der Flächen erforderlich ist.

Während der Sommermonate ist das Ablegen von Grabschmuck grundsätzlich nicht vorgesehen. Dieser kann die Pflegearbeiten erschweren und Schäden an den eingesetzten Geräten verursachen.

Ausnahmen gelten an besonderen Gedenktagen wie dem Geburtstag, dem Todestag oder dem Namenstag der Verstorbenen. In diesen Fällen dürfen einzelne Blumen niedergelegt werden, sofern die Pflege der Anlage dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Die Stadt Florstadt bedankt sich für das Verständnis und die Unterstützung bei der Pflege und dem Erhalt einer würdevollen Friedhofsgestaltung.

Ihr Magistrat der Stadt Florstadt
Friedhofsverwaltung