Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt hat in ihrer Sitzung am 29.03.2023 beschlossen, ein Teilstück des ehemaligen Feldweges entlang der Feuerwehr und des Bürgerhauses – von der Einmündung Reichelsheimer Weg bis zur Grenze zwischen den Grundstücken Flur 10, Flurstück 35 und Flurstück 36 – gemäß § 4 des Hessischen Straßengesetzes als öffentliche Gemeindestraße zu widmen.
Diese Straße erhält den Namen „Floriansweg“.
Gegen diese Widmung/Straßenbenennung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem Magistrat der Stadt Florstadt, Freiherr-vom-Stein-Strasse 1, 61197 Florstadt, einzulegen.