Wie bereits im Abfallkalender angekündigt ist der Abfallsammelplatz (Bauhof, Ober-Florstadt) wieder geöffnet am
von 09:00 - 11:00 Uhr.
1. |
Die Benutzung des Abfallsammelplatzes (Bauhofes) ist nur Einwohner/innen der Stadt Florstadt gestattet. Der Abfall muss auf Florstädter Grundstücken angefallen sein. |
2. |
Der Abfallsammelplatz ist in der Regel alle 14 Tage, samstags von 9:00 bis 11:00 Uhr, geöffnet. Die Öffnungstage werden im Abfallkalender bzw. in den Florstädter Nachrichten bekannt gegeben. |
3. |
Pro Öffnungstag wird nur eine Anlieferung von jedem Einwohner/in entgegengenommen. |
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Die maximale Anliefermenge darf hierbei 500 Liter (1/2 Kubikmeter) nicht übersteigen. |
4. |
Angenommen werden gegen Gebühr: |
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a) |
Mineralischer Bauschutt z.B. Steine, Speis- und Betonbrocken |
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b) |
sperrige Baustellenabfälle z.B. Bodenbeläge, Spanplatten, Renovierungsabfälle, Tapeten, Rigips- oder Heraklitplatten, Altholz aus dem Innenbereich (A I - III), Kunststoff-Fenster, Kunststoff-Türen. |
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Das unter a) und b) angeführte Material muss aus privaten Haushalten stammen. |
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Die Gebühr beträgt 24,00 € je 1/2 Kubikmeter). Die Mindestgebühr beträgt 6,00 €. Dies entspricht einer Anlieferung bis 125 Litern. Kleinmengen bis 25 Liter sind gebührenfrei. |
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Das angelieferte Volumen wird vom städtischen Personal geschätzt, wobei die Gebühren sofort fällig sind. |
5. |
Angenommen werden gebührenfrei: |
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a) |
Altmetalle |
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b) |
Elektrokleingeräte mit zwei Kantenlängen unter 30 cm z. B. Fön, Toaster, PC-Tastatur, Taschenrechner etc. |
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Ausgeschlossen von der Annahme sind: |
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a) |
Problemabfälle wie asbesthaltige Materialen, Mineralwollfasern etc. |
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b) |
sperriger Hausrat wie alte Sofas, Sessel, Schränke, Tische usw. |
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c) |
mit Restmüll gefüllte gelbe DSD-Säcke |
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d) |
Elektro- und Kühlgeräte mit zwei Kantenlängen über 30 cm z.B. Waschmaschinen, Fernseher, Monitore, Elektroherde, Kühl- und Gefrierschränke etc.. |
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e) |
Nachtspeicheröfen |
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f) |
Altholz aus dem Außenbereich (A IV) z.B. Holzfenster, Holztore, Haustüren aus Holz, Jägerzäune, Lauben, Holzhütten. |
7. |
Die in Nr. 4 und 5 genannten Abfälle sind dem anwesenden Personal zur Zwischenlagerung zu überlassen. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. |
8. |
Die Stadt kann Personen, die den Sammelplatz unter Verstoß gegen diese Ordnung benutzen, jede Benutzung auf Zeit oder auf Dauer untersagen. Die mögliche Ahndung als Ordnungswidrigkeit bleibt unberührt. |
9. |
Ergänzend wird auf die Abfallsatzung der Stadt in der jeweils gültigen Fassung verwiesen. |
10. |
Wichtige Rufnummern: Nationaler Notruf 112 |
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Rufbereitschaft/Notdienst Stadt Florstadt 0170/8272941 |
11. |
Diese Benutzungsordnung gilt ab Samstag, den 28. August 2021. |