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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 20/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Es gibt neue Informationen zum Thema Heizkostenzuschuss.

Sie finden unten eine Übersicht zu den Voraussetzungen für den Antrag und Links zum Land Hessen. Das Online-Formular zur Antragstellung wird ab 4. Mai 2023 freigeschaltet.

Was wird bezuschusst?

  • Der Zuschuss gilt für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas.

Wer erhält den Zuschuss?

  • Den Zuschuss gibt es nur für Heizöl-, Pellet- und Flüssiggaskäufe die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 getätigt wurden.

Wer früher oder später gekauft hat, geht leer aus.

  • Der Kaufpreis muss im Vergleich zum Referenzwert (letzter Einkaufspreis aus Vorjahr) mindestens doppelt so hoch sein.

Wie hoch ist der Zuschuss?

  • Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der Mehrkosten (mindestens 100 Euro), die über den doppelten Preis hinausgehen. Aber maximal 2000 Euro.
  • Rechner und Antragsplattform finden sich hier:

https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/

Wo beantrage ich den Zuschuss?

Ich habe keinen Online-Zugang, kann ich den Antrag auch per Post beantragen?

Das Regierungspräsidium Darmstadt versendet die Anträge an die Antragsteller, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Onlineantrag stellen können. Da bei der Anfrage die Adresse abgefragt wird, sollten die Antragsteller selbst beim Regierungspräsidium anfragen.

Kontakt:

E-Mail: heizkostenhilfe@rpda.hessen.de

Postanschrift:

Regierungspräsidium Darmstadt

Projektgruppe Heizkostenhilfe

64278 Darmstadt

Hotline: 06151 126000

Weitere Informationen zum Programm finden Sie auch hier:

Härtefallhilfe Energiekosten | rp-darmstadt. hessen.de

Klimaschutzmanagement
S.Röhrich