- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB -
- Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB -
- Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs -
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt hat in ihrer Sitzung am 27.04.2022 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „In der Quittenwies“ im Stadtteil Staden beschlossen. Der Beschluss zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Städtebauliches Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Entwicklung eines neuen Baugebiets am östlichen Ortsrand von Staden verbunden mit der Neuordnung der Entwicklungsmöglichkeiten der dort ansässigen Tankstelle sowie der Festlegung eines neuen Standorts für die Feuerwehr.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu jedermanns Einsicht
von Montag, den 27.05.2024
bis einschließlich Freitag, den 21.06.2024
in der Stadtverwaltung Florstadt, Bauamt, Freiherr-vom-Stein-Straße 1, 61197 Florstadt öffentlich aus. Die Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Dabei kann über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden, den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen und Bedenken können zu Protokoll gegeben werden. Die Planunterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Florstadt unter
https://www.florstadt.de/rathaus-politik/aktuelles/bebauungsplaene-im-verfahren/
eingesehen und heruntergeladen werden.
| Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind: | |
| Montag bis Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 16:00 bis 18:00 Uhr |
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus den beiden nachstehenden unmaßstäblichen Kartendarstellungen ersichtlich. Im Einzelnen umfasst der Geltungsbereich folgende Flurstücke in der Gemarkung Staden, Flur 1: 124/1, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 132/1, 133/3, 134/3, 134/2, 180/9, 195, 196/2 jeweils vollständig und 180/8, 193/3, 220/1 jeweils teilweise.
Übersichtsplan und Lageplan des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (unmaßstäblich)
Die Durchführung des Verfahrens und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b BauGB). Das Planungsbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Florstadt, den 16.05.2024