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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 21/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Niederschrift StV 17.04.2024

Niederschrift

über die 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

am Mittwoch, dem 17.04.2024

im Bürgerhaus Stammheim, Saal

Beginn:

20:05 Uhr

Ende:

21:37 Uhr

Anwesenheiten

Vorsitz:

Trupp, Christian (SPD)

Anwesend:

Trupp, Torsten (SPD)

Bauer-Klar, Heidi (GRÜNE)

Faber, Axel (GRÜNE)

Faulstich, Cora (CDU)

Goll, Rudi (SPD)

Groß, Maria Theresia (GRÜNE)

Hartmann, Lothar (SPD)

Kiesling, Jürgen (CDU)

Kummer-Fischer, Ulrike (CDU)

Lux, Lukas Hannes (SPD)

Menzel, Richard (SPD)

Neher, Gudrun (GRÜNE)

Neuwert, Diether (SPD)

Opper, Claus Peter (SPD)

Dr. Rhein, Monika (GRÜNE)

Richter, Dieter (SPD)

Salz, Gerhard (GRÜNE)

Schmidt, Christel (CDU)

Schmidt, Dietmar (GRÜNE)

Schmidt, Horst (SPD)

Schneeberger, Ute (SPD)

Sprenger, Marion (CDU)

Stelz, Bianka (SPD)

Stiebeling, Karl Gerhard (CDU)

Dr. Wagner, Stephan (CDU)

Wehrum-Hötzel, Christiane (CDU)

Werner, Horst (SPD)

Wolf, Elke (SPD)

Wolf, Norbert (SPD)

Vom Magistrat anwesend:

Unger, Herbert (SPD)

Barth, Brigitte (GRÜNE)

Emmerich, Christa (SPD)

Heller, Hans-Georg (CDU)

Lohmann, Günther (SPD)

Mäser, Willi (CDU)

Entschuldigt fehlten:

Wolf, Rebecca (SPD)

Vom Magistrat entschuldigt fehlten:

Helfrich, Gerold (SPD)

Hartmann, Sascha (SPD)

Schriftführerin:

Buttler, Kerstin

Von der Verwaltung waren anwesend:

Stürtz, Jörg (Fachbereichsleiter Haupt- und Personalwesen)

Fink, Jan-Niklas (Auszubildender)

Tagesordnung

Lfd Nr.

Betreff

Vorlagen Nr.

Vortragendes Amt

öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit

1.1

Genehmigung der Niederschrift vom 20.03.2024

2.

Beschlussfassung über die Gültigkeit der Direktwahl zum Bürgermeister der Stadt Florstadt

(VL-2024-0054)

3.

Feuerwehrangelegenheiten

3.1

Ernennung Wehrführer und stellvertretender Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Leidhecken

(VL-2024-0053)

3.2

Ehrungen

4.

Interkommunale Zusammenarbeit im Wetteraukreis; Gemeinsame Durchführung eines Glasfaserförderprojekts

(VL-2024-0062)

5.

Bericht aus dem Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt vom 26. März 2024

5.1

Landbeschaffung im Zusammenhang mit Bodenschutz

hier: Beratung und Beschlussfassung

(VL-2023-0177)

5.2

Bauleitplanung der Stadt Florstadt – Stadtteil Stammheim Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Außenbereich Waldhof“ in Stammheim vom 28.06.2023 und zum Verfahren

hier: Beratung und Beschlussfassung

(VL-2023-0178)

5.3

Kunstrasenplatz

hier: Beratung und Beschlussfassung

(VL-2024-0035)

6.

Anfrage der CDU-Fraktion vom 03.04.2024; eingegangen am 03.04.2024

hier: Zusammensetzung der Wahlhelfer

(AF-2024-0006)

7.

Anfrage der Fraktion GRÜNE vom 03.04.2024; eingegangen am 03.04.2024

hier: Vereinsförderung 2019-2023

(AF-2024-0008)

8.

Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Grüne Florstadt vom 03.04.2024;

eingegangen am 03.04.2024

hier: Gemeindebusse

(AF-2024-0007)

9.

Mitteilungen des Magistrates

9.1

Lesung mit Christoph Pauly am 20.04.2024

9.2

Digitales Aufnahmegerät für Stadtverordnetenversammlung

9.3

Barrierefreiheit auf der Webseite der Stadt Florstadt

9.4

Kostenfreier Schwimm-Lern-Kurs für Florstädter Kinder

9.5

Zielvereinbarung zur Forstbetriebsplanung

9.6

Einstellung einer pädagogischen Hilfskraft in der Kita An der Nachtweide

9.7

Vergabe der Spenglerarbeiten am Außengebäude vom Saalbau Lux

9.8

Abschluss einer Nutzungsvereinbarung über die befristete Inan-spruchnahme des Aufenthaltsbereiches im ehemaligen Bauhof, Im Alten Steinbruch, in Nieder-Florstadt mit dem Tischfußballclub Florstadt e.V. (TFC)

9.9

Personaleinstellungen in Florstädter Kitas

9.10

Neubeschaffung von Elektrogeräten für das Bürgerhaus in Nieder-Florstadt

9.11

Vergabe der Sinkkastenreinigung der Stadt Florstadt

9.12

Prüfergebnis Zwischennachweis BUNTerLEBEN 2021

9.13

Vergabe Jahres-LV-Arbeiten

9.14

Montage der Haupteingangstüren in der Goldbachhalle in Nieder-Mockstadt

9.15

Besetzung einer pädagogischen Gruppen-Fachstellenleiterin

9.16

Weiterbeschäftigung auf Minijobbasis nach Renteneintritt

9.17

Ergebnis Personalangelegenheit

Sitzungsverlauf

öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Herr Christian Trupp, eröffnet die Sitzung und begrüßt alle anwesenden Mandatsträger/innen und Gäste des heutigen Abends. Ganz besonders begrüßt er die anwesenden Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sowie den Stadtbrandinspektor.

Er stellt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Einladung sowie deren Beschlussfähigkeit fest. Anschließend teilt Herr Trupp mit, was im interfraktionellen Gespräch besprochen wurde. Der Tagesordnungspunkt 5 „Bericht aus dem Akteneinsichtsausschuss Kita Lummerland vom 21. März 2024“ wird von der Tagesordnung genommen, da die antragstellende Fraktion noch Einwände und Fragen zu diesem Thema hat. Alle weiteren Tagesordnungspunkte werden fortlaufend angepasst. Über die Tagesordnungspunkte 4 und 5.2 wird ohne Aussprache abgestimmt. Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.

Beratungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder:

30

Nein-Stimmen:

0

Ja-Stimmen:

30

Stimmenthaltungen:

0

1.1

Genehmigung der Niederschrift vom 20.03.2024

Der Verwaltung wurden keine Einwendungen zur Niederschrift vom 20.03.2024 vorgelegt. Somit kann über diesen Tagesordnungspunkt abgestimmt werden.

Beratungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder:

30

Nein-Stimmen:

0

Ja-Stimmen:

30

Stimmenthaltungen:

0

2.

Beschlussfassung über die Gültigkeit der Direktwahl zum Bürgermeister der Stadt Florstadt

VL-2024-0054

Wahlleiter Jörg Stürtz verliest die Vorlage. Anschließend lässt Christian Trupp über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt beschließt die Gültigkeit der Bürgermeisterstichwahl vom 17.03.2024.

Somit ist Herr Daniel Imbescheid laut des endgültigen Wahlergebnisses als Bürgermeister der Stadt Florstadt gewählt worden. Der Amtsantritt erfolgt am 1. August 2024.

Nachrichtlich:

Die Entlassung des derzeitigen Amtsinhabers und die Einführung in das Amt des neuen Bürgermeisters werden gemäß § 46 HGO im Rahmen einer öffentlichen feierlichen Stadtverordnetenversammlung am 12. Juli 2024 um 19:00 Uhr im Bürgerhaus Nieder-Florstadt stattfinden.

Beratungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder:

30

Nein-Stimmen:

0

Ja-Stimmen:

30

Stimmenthaltungen:

0

3.

Feuerwehrangelegenheiten

3.1

Ernennung Wehrführer und stellvertretender Wehrführer der Frei-willigen Feuerwehr Leidhecken

VL-2024-0053

Bürgermeister Unger ernennt Torsten Zeuner (Wehrführer) und Michael Wörner (Stellvertreter), für weitere fünf Jahre zu Ehrenbeamten der Stadt Florstadt. Er überreicht den beiden die Ernennungsurkunden und freut sich auf weiterhin gute Zusammenarbeit.

3.2

Ehrungen

Bürgermeister Unger überreicht weiterhin Urkunden für zwei Anerkennungsprämien für jahrelange Tätigkeit in den Einsatzabteilungen an Stefan Neider für 10 Jahre und an Markus Zinke für 40 Jahre. Er holt damit Ehrungen des Landes Hessen nach, die ursprünglich für die Jahreshauptversammlung im Februar vorgesehen waren. Zwei silberne Brandschutzehrenzeichen für jeweils 25-jährigen Dienst in der Feuerwehr überreicht Bürgermeister Unger danach an Kerstin Zeuner und Jan-Niklas Luckau, ehe er Alexander Will und Mario Stelz, die seit 40 Jahren aktive Feuerwehrleute sind, das goldene Brandschutzehrenzeichen verleiht.

Bürgermeister Unger spricht allen Geehrten Dank und seinen allergrößten Respekt aus, auch im Namen aller Florstädter Bürgerinnen und Bürger.

Stadtbrandinspektor Markus Albus und Stadtverordnetenvorsteher Christian Trupp schließen sich den Dankesworten an und gratulieren den Geehrten für ihr hervorragendes Engagement in den Feuerwehren der Stadt Florstadt.

4.

Interkommunale Zusammenarbeit im Wetteraukreis; Gemeinsame Durchführung eines Glasfaserförderprojekts

VL-2024-0062

Im interfraktionellen Gespräch wurde festgelegt, über diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache abzustimmen.

Beschluss:
  1. Die Stadt Florstadt beabsichtigt, die flächendeckende Glasfaserversorgung im Stadtgebiet im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit weiteren Kommunen im Wetteraukreis durch ein ergänzendes Glasfaser-Förderprojekt zu erreichen.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Einrichtung einer interkommunalen Zusammenarbeit zu diesem Zweck zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder:

30

Nein-Stimmen:

0

Ja-Stimmen:

30

Stimmenthaltungen:

0

5.

Bericht aus dem Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt vom 26. März 2024

Der Vorsitzende des Ausschusses für Infrastruktur und Umwelt, Dieter Richter, informiert über die Sitzung am 26. März 2024 und bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Beschlussvorlagen 5.1 bis 5.3 zuzustimmen.

5.1

Landbeschaffung im Zusammenhang mit Bodenschutz

hier: Beratung und Beschlussfassung

VL-2023-0177

Nachdem die Stadtverordneten Christine Wehrum-Hötzel (CDU), Torsten Trupp (SPD) und Axel Faber sowie Bürgermeister Unger ihr Für und Wieder zur Vorlage kundgetan haben, lässt Stadtverordnetenvorsteher Christian Trupp über die Vorlage abstimmen. Dem Beschlussvorschlag wird nicht zugestimmt (Stimmengleichheit gem. § 54 HGO).

Beschluss:

Im Rahmen des Bodenbevorratungsvertrages wird die HLG mit dem Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen (überwiegend Ackerland) beauftragt. Die Flächen dienen als Kompensations- und Tauschflächen im Zusammenhang mit der Ausweisung von Baugebieten. Sie sollen an die Stadt übertragen werden, wenn sich die v. g. Notwendigkeit nicht ergibt. Die Stadt wird die Flächen dann erwerben und entsprechend weiterverpachten.

Der Magistrat wird ermächtigt, über die Ankäufe zu entscheiden. Die Bodenwerte sollen in geeigneter Weise ermittelt werden. Es sollen nur marktübliche Bodenwerte verhandelt werden. Eine Konkurrenz zur Landwirtschaft ist nicht beabsichtigt. Der Magistrat hat der Stadtverordnetenversammlung über die Ankäufe zu berichten.

Beratungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder:

30

Nein-Stimmen:

15

Ja-Stimmen:

15

Stimmenthaltungen:

0

5.2

Bauleitplanung der Stadt Florstadt – Stadtteil Stammheim Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Außenbereich Waldhof“ in Stammheim vom 28.06.2023 und zum Verfahren

hier: Beratung und Beschlussfassung

VL-2023-0178

Im interfraktionellen Gespräch wurde festgelegt, über diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache abzustimmen. Dr. Stephan Wagner nimmt aufgrund eines Widerstreites der Interessen gemäß § 25 HGO nicht an der Abstimmung teil.

Beschluss:

Ergänzender Aufstellungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Ergänzung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Außenbereich Waldhof“ in Stammheim gem. § 2 BauGB. Der in dem Aufstellungsbeschluss vom 28.06.2023 genannte Geltungsbereich wird wie folgt geändert / ergänzt:

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Stammheim die Flurstücke 186/2, 187, 188/1, 189/1, 190-195 und die Wegeparzelle 242 in der Flur 3, Gemarkung Stammheim. Die Fläche ist insgesamt ca. 2,3 ha groß. Das Plangebiet betrifft die Hofanlage des „Waldhofs“ der Familie Wagner am Sodenweg, etwa 300 m nördlich des Florstädter Stadtteils Stammheim. Mit dem Bebauungsplan soll die Ergänzung der im Außenbereich privilegierten Landwirtschaft durch verschiedene Nutzungen planungsrechtlich gesichert werden. Damit soll eine zeitgemäße Weiterentwicklung ermöglicht werden. Geplant sind diverse Freizeitangebote (Café für Wandernde, Radfahrende, Wohnmobil-standplätze, Pferdeunterstellung usw.). Das übergreifende Planungsziel bleibt der Erhalt der „regulären“ Landwirtschaft. Dem sind auch die angesprochenen diversen Öffnungen in Richtung nicht privilegierter Nutzungen untergeordnet.

Der Entwurf zum Bebauungsplan ist mit eindeutigen Festlegungen, wie Baugrenzen und Begrenzungen zum Maß der überbaubaren Grundstücksflächen, auszustatten.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen.

2. Verfahren

Es wird beschlossen, dass die Öffentlichkeit frühzeitig gem. § 3 Abs. 1 BauGB von der Planung zu unterrichten ist. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

Beratungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder:

29

Nein-Stimmen:

0

Ja-Stimmen:

29

Stimmenthaltungen:

0

Im Anschluss nimmt Herr Dr. Wagner wieder an der Sitzung teil.

5.3

Kunstrasenplatz

hier: Beratung und Beschlussfassung

VL-2024-0035

Nach ausführlich erfolgter Diskussion aller Fraktionen zu dem Tagesordnungspunkt stellt die Grünen-Fraktion den Antrag, im § 6 „Mitbenutzung“ des vorliegenden Pachtvertrages im 2. Absatz die Worte … nach Möglichkeit … zu streichen. Bürgermeister Unger hält dies rechtlich für unbedenklich. Von daher lässt Stadtverordnetenvorsteher Christian Trupp sodann über den Tagesordnungspunkt mit dem Ergänzungsantrag der Grünen-Fraktion abstimmen.

Beschluss:

Den beiden neuen Vertragsentwürfen (Pachtvertrag über die Grundstücksfläche „Tennenplatz“ und Zuschussvereinbarung) mit dem 1. FC 1920 Nieder-Florstadt e.V. wird zugestimmt.

Der Magistrat wird beauftragt, mit dem FC Nieder-Florstadt auf Grundlage der beigefügten Entwürfe einen Pachtvertrag über 30 Jahre für die Grundstücksfläche „Tennenplatz“ und die Zuschussvereinbarung (Baukostenzuschuss) zu schließen.

Die beigefügten Vertragsentwürfe sind Grundlagen und somit Bestandteile dieses Beschlusses.

Das Startdatum des Pachtvertrages wird so gewählt, dass der Vertrag mit Abgabe der Unterlagen für die Förderanträge gültig ist.

Der zu a) genannte Pachtvertrag ist musterhaft für alle zukünftig abzuschließenden Pachtverträge für Sportplätze der Stadt Florstadt.

Im § 6 „Mitbenutzung“ wird der Passus „nach Möglichkeit“ im 2. Absatz gestrichen.

Beratungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder:

30

Nein-Stimmen:

0

Ja-Stimmen:

30

Stimmenthaltungen:

0

6.

Anfrage der CDU-Fraktion vom 03.04.2024; eingegangen am 03.04.2024

hier: Zusammensetzung der Wahlhelfer

AF-2024-0006

Die CDU Fraktion würde gerne von der Stadt Auskunft über die Berufung und Zusammensetzung von Wahlvorständen und -Helfern, im Zuge der Europawahl im Sommer 2024, erfragen.

  1. Nach welchen Kriterien werden die Wahlvorstände und -helfer ausgesucht und zusammengesetzt?
  2. Gibt es generelle Regeln, nach denen die Stadt handeln muss?

Zu Frage 1 teilt Wahlleiter Jörg Stürtz mit, dass es keine Kriterien für die Zusammensetzung von Wahlvorständen bzw. -helfern gibt. Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede/r werden, der selbst wahlberechtigt ist, also deutsche/r Staatsangehörige/r und mindestens 18 Jahre alt ist.

In der Regel werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aus den Wahlberechtigten der Gemeinde und nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirks berufen. Das heißt man hilft in der Gemeinde, in der man auch wohnt. Der Briefwahlvorstand setzt sich größtenteils aus den Mitarbeitern der Stadtverwaltung zusammen. Soweit bekannt wird dabei auf politische Ausgewogenheit geachtet, besonders bei Empfehlungen der einzelnen Parteien.

Zu Frage 2 führt Jörg Stürtz aus, dass Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Eine Ablehnung kommt nur aus einem wichtigen Grund in Betracht.

Beispiele für eine mögliche Ablehnung (mit entsprechenden Nachweisen):

  • Fürsorge für die Familie erschwert die Ausübung des Amtes in besonderer Weise
  • dringende berufliche Gründe
  • Krankheit
  • Behinderung

7.

Anfrage der Fraktion GRÜNE vom 03.04.2024; eingegangen am 03.04.2024

hier: Vereinsförderung 2019-2023

AF-2024-0008

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Fördersummen an Florstädter Vereine wurden in den Jahren 2019-2023 ausgezahlt?
  2. Wir bitten um Aufschlüsselung nach Vereinen und nach Jahren, sowie nach den fünf in der Förderrichtlinie genannten Bereichen (laufender Vereinsbetrieb, Investitionen, Aus- und Fortbildung, Kinder- und Jugendförderung, Städtepartnerschaften).
  3. Genannt werden sollten auch weitere Formen der Vereinsförderungen in Form von städtischer Dienstleistung (z. B. Rasenmähen).

Wir sind gerne mit einer schriftlichen Beantwortung einverstanden.

Bürgermeister Unger beantwortet die Anfrage wie folgt:

Da die fragestellende Grüne-Fraktion mit einer schriftlichen Beantwortung dieser Anfrage einverstanden ist, fügen wir die Beschlussvorlagen zur Vereinsförderung 2019 bis 2023 der Niederschrift zur heutigen Sitzung gerne bei.

Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass Ihnen diese Informationen bereits alle vorliegen, sofern Sie seit 2019 Mitglied dieser Stadtverordnetenversammlung sind, denn unabhängig von den von Ihnen zu beschließenden Investitionszuschüssen erhalten Sie jedes Jahr auch die Zuweisungen und Zuschüsse, die in der Zuständigkeit des Magistrates vergeben werden, schriftlich zur Kenntnisnahme übersandt.

Zu Ihrer dritten Frage nach weiteren Formen der Vereinsförderung in Form städtischer Dienstleistungen nehme ich gerne wie folgt Stellung:

Da uns ein funktionierendes Vereinswesen sehr wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Stadt ist, bieten wir ganz bewusst unseren Vereinen jedwede Hilfeleistung und Hilfestellung, die rechtlich möglich und praktisch umsetzbar ist. In großen, wie auch in kleinen Dingen, mit denen wir das Ehrenamt unterstützen oder entlasten können:

  • Angefangen bei der kostenlosen Zurverfügungstellung aller Bürgerhäuser, Sportstätten, Wege und Plätze für den sportlichen, kulturellen oder caritativen bzw. sozialen Vereinsbetrieb. Lediglich vorgegebene Verwaltungsgebühren müssen erhoben werden, z.B. bei Straßensperrungen und Nutzungsgebühren entrichtet, wenn Vereine eintrittspflichtige Veranstaltungen durchführen. Alle Trainings, Proben, Mitglieder- oder Jahreshauptversammlungen sind grundsätzlich gebührenfrei. Auch für politische Parteien.
  • Die Sportplätze in den Stadtteilen sind städtisches Eigentum, das an die jeweiligen Fußballver-eine verpachtet ist.
    Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass es wirtschaftlicher ist, wenn wir diese Plätze professionell pflegen, anstatt dies dem Ehrenamt der Vereine zu überlassen. Das Düngen der Plätze wird mit den Vereinen abgerechnet, das Sanden wird immer in Abhängigkeit zum Stadtpokal auf Kosten der Stadt realisiert.
    Lediglich in Nieder-Florstadt, wo die Plätze wegen der multifunktionalen Nutzung auch durch die Sportunion und die KWS bisher nicht an den FC verpachtet sind, gilt eine andere Regelung.
  • Wir halten mindestens einen City-Bus vor, um die Vereine auch dort zu entlasten.
  • Das gilt ebenso für unseren Toilettenwagen, die Vereins-Mülltonnen, die bei besonderen Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, Straßensperrungen wenn erforderlich, die Zurverfügungstellung von Weihnachtsmarktbuden, die Verlegung von Strom- und Wasserleitungen (falls erforderlich) und eine Menge mehr an Unterstützungen und Hilfeleistungen, für die in der Regel nichts oder nur die Selbstkosten zu vergüten sind.
  • Aber auch die Zurverfügungstellung und/oder Vermietung von städtischen Räumlichkeiten fällt unter die weiteren Formen der Vereinsförderung.
  • So können z.B. alle FFW-Vereine, die uns und die jeweiligen Einsatzabteilungen traditionell hervorragend unterstützen, natürlich auch die FFW-Gerätehäuser für ihre Vereinsaktivitäten kostenlos nutzen.
  • Lagerräume werden nahezu in allen Bürgerhäusern und der Sporthalle kostenlos den Vereinen zur Verfügung gestellt. Von den vielen Vereinsgeländen, welche den großen Vereinen im Rahmen von Erbpachtverträgen kostengünstig zur Verfügung gestellt werden, ganz zu schweigen, denn gerade auch hier kommt es zu gelegentlichen Hilfeleistungen durch den Bauhof, wenn Vereine personell in Not oder einfach nicht in der Lage sind, kleinere Probleme aus eigener Kraft zu lösen.
  • Last but not least ist hier natürlich auch noch unsere Sportlerehrung zu erwähnen.

Wie ich eingangs bereits gesagt habe, sind uns – und auch mir persönlich – die Vereine sehr wichtig und bei ca. 100 Vereinen in unserer Stadt, ist das ein Pfund, auf das wir mächtig stolz sein können.

Vieles, auch in der direkten Zusammenarbeit mit der Stadt, wie z.B. bei den Feuerwehren, unserem Kulturprogramm, sozialen Netzwerken, den Städtepartnerschaften und Fördervereinen der Kitas, der KWS und der Schülerbetreuung in Stammheim würde so nicht ohne unsere Vereine funktionieren, weshalb ich auch weiterhin für eine unbürokratische und solidarische Unterstützung unserer Vereine plädiere.

8.

Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Grüne Florstadt vom 03.04.2024; eingegangen am 03.04.2024

hier: Gemeindebusse

AF-2024-0007

Wir hören:

Einer der beiden Gemeindebusse ist seit April nicht mehr ausleihbar, da der Leasingvertrag ausgelaufen sei.

Wir fragen:

  1. Warum wurde der Leasingvertrag nicht verlängert oder erneuert?
  2. Gibt es dafür in absehbarer Zeit einen Ersatz?

Zu Frage 1: Weil im Hinblick auf die defizitäre Haushaltssituation Einsparpotentiale im Bereich der freiwilligen Leistungen identifiziert werden müssen. Gerade auch im Hinblick auf die zu erwartenden Schwierigkeiten, den Haushalt 2025 auszugleichen.

Es steht dem neuen Bürgermeister und Stadtkämmerer frei, hier zusammen mit den städtischen Gremien anderweitig zu entscheiden.

Zu Frage 2: Ein City-Bus ist in unser Eigentum übergegangen und steht den Vereinen nach wie vor zur Verfügung. Die Zurverfügungstellung von 2 Bussen ist zwar „nice-to-have“, aber in schwierigen finanziellen Zeiten ein Luxus, den sich kaum eine andere Kommune leistet.

9.

Mitteilungen des Magistrates

9.1

Lesung mit Christoph Pauly am 20.04.2024

Vor dem Hintergrund der anstehenden Europa-Wahl findet am 20.04. eine Lesung mit Christoph Pauly statt. Es handelt sich hier um eine Kooperationsveranstaltung mit BUNTerLEBEN. Um noch einmal ein starkes Zeichen für Demokratie und Toleranz zu setzen, appelliert Bürgermeister Unger an alle Anwesenden um Teilnahme. Aus Berlin kam die Anweisung, dass Veranstaltungen von BUN-TerLEBEN kostenfrei angeboten werden sollen, um allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, an diesen Veranstaltungen teilnehmen zu können. Karten hierfür sind am heutigen Abend bei der Schriftführerin Kerstin Buttler erhältlich.

9.2

Digitales Aufnahmegerät für Stadtverordnetenversammlung

Bürgermeister Unger teilt mit, dass – wie in der letzten Stadtverordnetensitzung beschlossen – heute und in der Sitzung am 15. Mai probeweise ein digitales Aufnahmegerät im Einsatz ist. Wenn das Gerät qualitativ überzeugt, wird ein gleichwertiges angeschafft. Die Kosten belaufen sich auf ca. 200,00 €.

9.3

Barrierefreiheit auf der Webseite der Stadt Florstadt

Bürgermeister Unger gibt weiterhin bekannt, dass für eine verbesserte barrierefreie Darstellung der Webseite der Stadt ab sofort verschiedene Anpassungen vorgenommen werden können. Informationen dazu werden der Niederschrift angehängt.

9.4

Kostenfreier Schwimm-Lern-Kurs für Florstädter Kinder

Bürgermeister Unger informiert über eine Mitteilung der Jugendpflege zum Antrag der SPD-Fraktion vom 05.12.2023 wegen kostenfreiem Schwimm-Lern-Kurs für Florstädter Kinder. Die Möglichkeit besteht nur im Usa-Wellenbad in Bad Nauheim und auch nur während der Wellenzeiten. Nach weiteren Recherchen wird Frau Daniela Stelz (Jugendpflege) der Stadtverordnetenversammlung schriftlich das endgültige Ergebnis der Ermittlungen vorlegen.

9.5

Zielvereinbarung zur Forstbetriebsplanung

Bürgermeister Unger teilt mit, dass der Magistrat mit den Rahmenbedingungen der Landesbetriebsleitung HessenForst einverstanden ist und in seiner Sitzung am 26.03.2024 die vorgelegte Zielvereinbarung zur Forstbetriebsplanung für die nächsten 10 Jahre beschlossen hat. Das Ergebnis der Vereinbarung wurde in Papierform an den Magistrat und alle Stadtverordneten auf den Tischen verteilt.

9.6

Einstellung einer pädagogischen Hilfskraft in der Kita An der Nachtweide

Bürgermeister Unger informiert weiter, dass in der Kita An der Nachtweide zum ersten Mal eine pädagogische Hilfskraft eingestellt wurde. Dies ist ein vom Land Hessen neu geschaffenes Instrument, dass Bedienstete mit pädagogischen Grundkenntnissen ohne qualifizierte Ausbildung eingesetzt und gefördert an die Ausbildung herangeführt werden können.

9.7

Vergabe der Spenglerarbeiten am Außengebäude vom Saalbau Lux

Bürgermeister Unger informiert über die Beauftragung der Spenglerarbeiten für das Vorhaben „Platzgestaltung, Werkstatt, Backhaus“ am Saalbau Lux in Nieder-Florstadt an eine Firma aus Florstadt-Stammheim. Die Kosten belaufen sich auf rd. 12.500,00 €, werden als „IKEK-Maßnahme“ aber mit mindestens 80 % gefördert.

9.8

Abschluss einer Nutzungsvereinbarung über die befristete Inanspruchnahme des Aufenthaltsbereiches im ehemaligen Bauhof, Im Alten Steinbruch, in Nieder-Florstadt mit dem Tischfußballclub Florstadt e.V. (TFC)

Weiterhin gibt Bürgermeister Unger bekannt, dass der Magistrat dem Abschluss einer Nutzungsvereinbarung über die befristete Inanspruchnahme des Aufenthaltsbereiches im ehemaligen Bauhof, Im Alten Steinbruch, in Nieder-Florstadt mit dem Tischfußballclub Florstadt e.V. (TFC) zugestimmt hat. Grund dafür ist, dass der TFC die Räumlichkeiten der Kegelklause im Bürgerhaus Nieder-Florstadt genutzt hat und der neue Pächter diesen Bereich gastronomisch wieder anderweitig nutzen möchte, im Gegensatz zu seiner Vorgängerin.

9.9

Personaleinstellungen in Florstädter Kitas

Bürgermeister Unger gibt bekannt, dass fast in jeder Magistratssitzung Neueinstellungen für Kitas erfolgen. Für die Kita An der Nachtweide wurde eine Reinigungskraft, für die Kita Auenland eine Erzieherin, eine Anerkennungspraktikantin, ein Jahrespraktikant (Ausbildung zum Sozialassistenten) und eine Auszubildende zur staatlich anerkannten Erzieherin, eingestellt. Für die Kita Lummer-land wurde befristet für 1 Jahr mit einem Erzieher ein Vertrag abgeschlossen. Grundsätzlich sei man personell relativ gut aufgestellt, aber gerade im U3-Bereich gäbe es noch unbesetzte Stellen.

9.10

Neubeschaffung von Elektrogeräten für das Bürgerhaus in Nieder-Florstadt

Bürgermeister Unger informiert über eine Auftragsvergabe zur Neubeschaffung von Elektrogeräten (Gasherd, Grill, Arbeitsschrank und Haubenspülmaschine) in der Küche des Bürgerhauses Nieder-Florstadt. Grundlage für die Beauftrag sind die Angebote einer Firma aus Reichelsheim mit einem Gesamtbetrag in Höhe von rd. 21.000,00 €. Der Austausch wurde wegen Überalterung der Geräte notwendig, soweit eine Reparatur nicht mehr möglich (fehlende Ersatzteile) oder unwirtschaftlich wäre.

9.11

Vergabe der Sinkkastenreinigung der Stadt Florstadt

Bürgermeister Unger führt weiter fort, dass eine Firma aus Glauburg mit der Sinkkastenreinigung im gesamten Stadtgebiet beauftrag wurde. Das Angebot beläuft sich auf ca. 11.000,00 €. Mit dieser Firma wurde auch bereits ein Generalvertrag für Erdbestattungsgräber auf unseren Friedhöfen abgeschlossen.

9.12

Prüfergebnis Zwischennachweis BUNTerLEBEN 2021

Bürgermeister Unger teilt mit, dass mit Schreiben vom 26.03.2024 die Stadt Florstadt über das Prüfungsergebnis für den Zwischennachweis für die Zuwendung aus dem Bundeshaushalt BUNTerLE-BEN Partnerschaft für Demokratie aus 2021 informiert wurde. Für die Prüfung des Zwischennach-weises 2021 ergaben sich vorerst keine zuwendungsrelevanten Beanstandungen. Erhebungen im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung für den Gesamtverwendungsnachweis vom 01.01.2021 bis 31.12.2023 bleiben hiervon unberührt.

9.13

Vergabe Jahres-LV-Arbeiten

Bürgermeister Unger gibt bekannt, dass der Magistrat der Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Reichelsheim über die öffentliche Ausschreibung von Jahres-LV-Arbeiten im Bereich Tief-, Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbau zugestimmt hat. Die Submission fand am 16.04.2024 statt. Der günstigste Anbieter war eine Firma aus Altenstadt. Die Auftragsvergabe soll in der nächsten Magistratssitzung erfolgen.

9.14

Montage der Haupteingangstüren in der Goldbachhalle in Nieder-Mockstadt

Bürgermeister Unger informiert über die Auftragsvergabe für die Lieferung und Montage der Haupteingangstüren in der Goldbachhalle an eine Schreinerei in Gedern. Die Kosten belaufen sich auf ca. 19.600,00 €. Weiterhin wurde diese Schreinerei mit den Arbeiten an den Brandschutztüren in der Gaststätte und der Küche in der Goldbachhalle beauftragt. Die Auftragssumme beträgt hierfür 13.686,55 €. Alle diese Maßnahmen sind brandschutztechnischen Auflagen geschuldet.

9.15

Besetzung einer pädagogischen Gruppen-Fachstellenleiterin

Bürgermeister Unger gibt weiterhin bekannt, dass aufgrund der wachsenden Größe in der Kita Auenland eine Höhergruppierung und Einstufung für eine Stelle als pädagogische Gruppen-Fachstellenleiterin beschlossen wurde.

9.16

Weiterbeschäftigung auf Minijobbasis nach Renteneintritt

Weiterhin informiert Bürgermeister Unger in Sachen Personalangelegenheiten darüber, dass ein ehemaliger Bauhofmitarbeiter nach Renteneintritt auf Minijob-Basis weiterbeschäftigt wird, da er unser Team mit seiner Ausbildung und Erfahrung weiterhin unterstützen kann.

9.17

Ergebnis Personalangelegenheit

Bürgermeister Herbert Unger zitiert aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Gießen (in anonymisierter Form), wonach ein Verfahren gegen einen städtischen Mitarbeiter wegen angeblicher sexueller Belästigung am Arbeitsplatz eingestellt worden sei. Den Begründungen der Staatsanwaltschaft zufolge sieht Bürgermeister Unger den betroffenen Mitarbeiter vollends rehabilitiert und dieses Verfahren als endgültig abgeschlossen an.

Stadtverordnetenvorsteher Christian Trupp informiert über folgende Termine:

  • Montag, 22.04., 1. Nieder-Mockstädter Bürgertreff im Bürgerhaus Nieder-Mockstadt
  • Dienstag, 23.04., Ortsbeiratssitzung Nieder-/Ober-Florstadt im Saal Lux in Nieder-Florstadt
  • Mittwoch, 15.05., Stadtverordnetenversammlung im Bürgerhaus Nieder-Florstadt.

Abschließend gratuliert er allen, die seit der letzten Sitzung Geburtstag hatten, schließt die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung um 21:37 Uhr und bedankt sich bei den Anwesenden für Ihre Teilnahme.

Florstadt, 24.04.2024

Stadtverordnetenvorsteher — Schriftführerin
Christian Trupp — Kerstin Buttler