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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorschlagsliste zur Wahl von Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028

Die Amtszeit der zurzeit amtierenden Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Nach § 36 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen.

Die Vorschlagsliste wurde in der letzten Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt am 24. Mai 2023 mehrheitlich beschlossen.

Die Vorschlagsliste ist gem. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. Der Zeitpunkt der Auslegung ist vorher öffentlich bekanntzugeben.

Die Auslegung der Vorschlagsliste erfolgt im folgenden Zeitraum

vom Freitag den 02. Juni 2023

bis zum Donnerstag den 08. Juni 2023

am Service-Schalter (Frau Wiegert) des Rathauses der Stadt Florstadt.

Gegen die Vorschlagsliste kann gem. § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die gem. § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder gem. §§ 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden sollten.

Sollten Sie noch Rückfragen dazu haben, kontaktieren Sie den Fachbereichsleiter Haupt- und Personalwesen (Büroleiter) der Stadt Florstadt, Herrn Jörg Stürtz, per E-Mail (joerg.stuertz@florstadt.de) oder telefonisch (06035/9699-18).