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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Straßenreinigungspflicht

Aus gegebenem Anlass möchten wir die Grundstückseigentümer auf ihre Straßenreinigungspflicht hinweisen.

Straßen und Bürgersteige sowie Straßeneinläufe (Sinkkästen) sind regelmäßig von Fremdkörpern, groben Verunreinigungen, Laub, Schlamm, Unkraut oder Ähnlichem so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung infolge Verunreinigung der Straße aus ihrer Benutzung oder auch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird.

Ausdrücklich sei nochmals darauf hingewiesen, dass auch Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte usw. nicht bebauter Grundstücke dazu verpflichtet sind, die Straße/Bürgersteig vor ihrem Anwesen regelmäßig, insbesondere von Unkraut, zu reinigen.

Tragen Sie bitte alle mit dazu bei, dass unsere Stadt einen gepflegten Eindruck macht.

Der Magistrat
der Stadt Florstadt
Ordnungsamt
Im Auftrag
Hebbe