am Dienstag, dem 18.06.2024 im Bürgerhaus Nieder-Florstadt, Bürgerhaus Nieder-Florstadt, kleiner Saal
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 20:15 Uhr |
Vorsitz:
Richter, Dieter (SPD)
Anwesend:
Faber, Axel (GRÜNE)
Kiesling, Jürgen (CDU)
Opper, Claus Peter (SPD)
| Salz, Gerhard (GRÜNE) | vertritt Rhein, Dr. Monika (GRÜNE) |
Schmidt, Horst (SPD)
| Schneeberger, Ute (SPD) | vertritt Menzel, Richard (SPD) |
| Dr. Wagner, Stephan (CDU) | vertritt Wehrum-Hötzel, Christiane (CDU) |
Wolf, Rebecca (SPD)
Vom Magistrat anwesend:
Unger, Herbert (SPD) Barth, Brigitte (GRÜNE)
Von der Stadtverordnetenversammlung anwesend:
Trupp, Christian (SPD) Neher, Gudrun (GRÜNE)
Entschuldigt fehlten:
Wehrum-Hötzel, Christiane (CDU)
Menzel, Richard (SPD)
Helfrich, Gerold (SPD)
Emmerich, Christa (SPD)
Hartmann, Sascha (SPD)
Heller, Hans-Georg (CDU)
Lohmann, Günther (SPD)
Mäser, Willi (CDU)
Schmidt, Christel (CDU)
Trupp, Torsten (SPD)
Von der Verwaltung waren anwesend:
Röhrich, Sophia (Umwelt- und Klimaschutzmanagerin + Schriftführerin)
Gäste:
Eigentümer*innen
Öffentliche Sitzung
| 1. | Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit |
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| 2. | Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 07.02.2024; eingegangen am 07.02.2024 hier: Freiflächen-Photovoltaik (PV) bzw. Agri-Photovoltaik in Florstadt | (AT-2024-0013) |
| 3. | Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 07.02.2024; eingegangen am 07.02.2024 hier: Repowering der Windenergieanlagen in Stammheim | (AT-2024-0012) |
Öffentliche Sitzung
1. | Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende des Ausschusses Dieter Richter eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung ist jedem Ausschussmitglied ordnungsgemäß und fristgerecht zugegangen. Herr Richter begrüßt die Mitarbeiterin der Verwaltung Klimaschutzmanagerin Frau Sophia Röhrich (Schriftführerin der Sitzung) sowie die eingeladenen Eigentümer der betroffenen Flächen zum Tagesordnungspunkt 2. Bezüglich dieses Tagesordnungspunktes stellt Bürgermeister Herbert Unger gleich zu Beginn der Sitzung einen Antrag auf Rederecht der beteiligten Eigentümer. Der Antrag wurde angenommen und einstimmig beschlossen.
| 2. | Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 07.02.2024; eingegangen am 07.02.2024 hier: Freiflächen-Photovoltaik (PV) bzw. Agri-Photovoltaik in Florstadt | AT-2024-0013 |
Herr Gerhard Salz stellt zunächst den Antrag vor und hebt hervor, dass aufgrund der geänderten Gesetzeslage Vorrangflächen mit einem Abstand von 200m zur Autobahn festgelegt sind. Diese Flächen bieten sich oberhalb des Gewerbegebietes in Nieder-Mockstadt entlang der A45 an, wobei möglicherweise auch andere Fläche entlang der Autobahn in Frage kämen (siehe Planskizze). Die Stadt Florstadt soll den Eigentümern demnach Unterstützung anbieten, hier einen geeigneten Investor, vorzugweise gemeinschaftlich, zu finden. Bürgermeister Unger schließt sich den Worten von Herrn Salz an und verweist auf schon damalige Beschlüsse innerhalb der Politik hin, welche sich ausdrücklich für Freiflächen-PV Anlagen, an geeigneten Stellen, ausgesprochen haben. Die damalige geplante Freiflächen-PV-Anlage entlang der Autobahn A45 in Richtung Nachtweide von Dauernheim, wurde vom damaligen RP Darmstadt aufgrund von Vogelschutz leider abgewiesen.
Herr Walter Rau, Ortslandwirt in Stammheim/Staden; spricht aus Sicht der Landwirtschaft den sehr geeigneten Standort oberhalb des Gewerbegebiets an. Die Felder seien für den Ackerbau nicht sonderlich ertragreich und würden sich daher für eine Freiflächen-PV-Anlage eignen. Parallel zur Freiflächen-PV-Anlagen könnte außerdem bspw. eine Schafbeweidung stattfinden.
Frau Ute Schneeberger ergreift das Wort und betont, den Unterschied zwischen Freiflächen und Agri-PV-Anlagen. Letztere benötigen einen Landwirtschaftlichen Hof in unmittelbarer Nähe. Da dieses Kriterium an diesem Standort nicht erfüllt sei, käme nur eine Freiflächen-PV-Anlage in Frage. Hierbei betont sie außerdem, dass aus Sicht der Nachsorge der Rückbau einer solchen Anlage unkompliziert und „relativ leicht“ zurückzubauen sei. Nach der weiteren konstruktiven Diskussion lässt der Vorsitzende über die Vorlage abstimmen. Diese wird dahingehend geändert, dass im ersten Satz „bzw. Agri-PV“ gestrichen wird. Außerdem wird im 2.Absatz, 3.Satz „Neben dieser Suche“ gestrichen und durch „Vorrangig“ ersetzt.
Der Vorsitzende stellt den Antrag mit den Änderungen zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, sich grundsätzlich dafür auszusprechen, die Flächen entlang der Autobahn A 45 auf Florstädter Stadtgebiet für die Freiflächen-PV zu nutzen. Nicht betroffen sollen selbstverständlich bebaute Flächen, Waldflächen, Naturschutzgebiete und Flächen mit besonders hoher Bodengüte sein.
Der Magistrat wird beauftragt, mit den Eigentümern der in Frage kommenden Flächen abzuklären, ob sie an einer solchen Nutzung Interesse haben. Im positiven Fall soll er diesen bei der Suche nach Investoren und bei den notwendigen behördlichen Genehmigungen Unterstützung anbieten. Vorrangig ist auch die Möglichkeit zu prüfen, ob hier unter Beteiligung der Stadt Florstadt eine Energiegenossenschaft gegründet werden kann, die als Eigentümerin der Anlagen fungiert und eventuell sogar einen Einstieg in die Wasserstoffproduktion anstrebt.
Das „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht" sieht vor, dass PV-Freiflächenanlagen baurechtlich privilegiert sind, wenn sie auf einer Fläche längs von Autobahnen gebaut werden. Ergänzend zu PV-Anlagen können auf den genannten Flächen auch Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff errichtet werden. In diesem Zusammenhang ist die Gründung einer oder die Beteiligung an einer bestehenden Energiegenossenschaft denkbar und möglich.
Die Privilegierung bezieht sich nur auf Flächen mit einem maximalen Abstand von 200 Metern vom äußeren Fahrbahnrand. Dies bedeutet, dass für Vorhaben auf diesen Flächen kein Bebauungsplan erstellt werden muss. Im dennoch notwendigen Zulassungsverfahren wird geprüft, ob öffentliche Belange oder Ziele der Raumordnung entgegenstehen. Das im § 2 EEG vor kurzem eingeführte überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien dürfte auf der anderen Seite ein ordentliches Gewicht in die Waagschale bringen.
Das Fernstraßen-Bundesamt hat auf das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der Erneuerbaren bereits reagiert. Das bisher gültige Verbot von Bauten in einem Abstand von 40 Metern zur Fahrbahn gilt nicht mehr generell, sondern kann nach Prüfung des Einzelfalls entfallen. Damit könne bei einer Vielzahl von Vorhaben die gesamte Fläche im Abstand von 200 Metern zur Fahrbahn für Photovoltaik genutzt werden.
In der Gesetzesbegründung zur Privilegierung wird darauf verwiesen, dass der Streifen entlang von Autobahnen durch optische und akustische Belastungen vorgeprägt sei, so dass PV-Anlagen dort ohne die Durchführung eines Planverfahrens ermöglicht werden sollen.
Beratungsergebnis:
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Anwesende Gremiumsmitglieder: | 9 Nein-Stimmen: | 0 |
| Ja-Stimmen: | 9 Stimmenthaltungen: | 0 |
3. | Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 07.02.2024; eingegangen am 07.02.2024 hier: Repowering der Windenergieanlagen in Stammheim | AT-2024-0012 |
Herr Faber erläutert den Antrag und betont noch einmal die gut besuchte Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Repowering der Windkraftanlagen in Stammheim. Bei der Versammlung wo rund 70 Bürger*innen anwesend waren wurde von der Firma SB Wind GmbH & Co. KG der Status Quo und die geplanten Schritte für das Repowering-Projekt in Stammheim vorgestellt. Frau Neher schilderte, dass ein Repowering der Windkraftanlagen bilanziell ca. 9.000 Haushalte mit Strom versorgen können und sich die Anlagen damit positiv auf die Treibhausgasbilanz des gesamten Stadtgebiets auswirken. Auch Frau Ute Schneeberger weist auf das aktuell ansprechende Angebot hin, die Anlagen 2028 zu erneuern, da die Gesetzeslage „nur“ bis 2030 gilt und nicht klar ist, wie danach die rechtlichen Bestimmungen zu Repowering von Windkraftanlagen geregelt und überhaupt möglich seien.
Stadtverordnetenvorsteher Christian Trupp betont noch einmal den guten professionellen Vortrag von Herrn Göth (Firma SB Wind GmbH & Co. KG) in Stammheim am 04.06.24, bei dem auf alle Fragen der Bürger*innen eingegangen und ebenfalls die kritischen Punkte der Windkraftanlagen betrachtet wurden. Dies kam bei der Bevölkerung positiv an, da ein realistischer Blick bei einem solch großen Projekt wichtig sei. Bürgermeister Unger bekräftigt die Worte und bedankt sich noch einmal für die sehr gute Organisation der Bürgerversammlung seitens des Ortbeirates Stammheim. Herr Schmidt beendet den Redebeitrag mit einem wichtigen Zitat, welches als Tenor der Versammlung in Stammheim hervorging: „Wir müssen bei dieser Entscheidung an unsere Kinder denken.“. Auch Herr Schmidt stellte bei der Veranstaltung in Stammheim fest, dass die Anlagen deutlich von den „Stammheimern“ gewollt seien und einen wichtigen Beitrag zur Erneuerbaren Energiengewinnung im Stadtgebiet beitragen.
Der Vorsitzende stellt nach Beendigung der Diskussion den Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung sich für das Repowering der Windenergieanlagen auszusprechen.
Der Magistrat wird aufgefordert die Firma SB Wind GmbH & Co. KG über die neue Beschlusslage zu informieren und mit ihr in Verhandlung über die jetzt mögliche Beteiligung der Stadt an den Einnahmen aus dem Energiegeschäft zu treten.
Nach den weiteren Gesetzesänderungen des Bundestages zur Förderung erneuerbaren Energien genießt das Repowering von Windenergie auf Flächen, auf denen bereits Windenergieanlagen stehen Priorität.
Die Regionalversammlung Südhessen hat dem bereits Rechnung getragen, indem in einem Beschluss Ende des vergangenen Jahres die sogenannten Ausschlussflächen weggefallen sind. Demnach ist die bisherige Fläche in Stammheim, auf der 3 Windräder stehen ebenfalls keine Ausschlussfläche mehr und kann neu beplant werden. Beratungsergebnis:
| Abstimmungsergebnis: | |||
| Anwesende Gremiumsmitglieder: | 9 | Nein-Stimmen: | 0 |
| Ja-Stimmen: | 9 | Stimmenthaltungen: | 0 |
Ausschussvorsitzender Dieter Richter schließt die Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Umwelt um 20:15 Uhr und bedankt sich bei den Anwesenden für Ihre Teilnahme. Insbesondere dankt er Herrn Bürgermeister Unger, da es seine letzte Ausschusssitzung Infrastruktur und Umwelt ist, für die stets gute Zusammenarbeit und die konstruktive Arbeit im Ausschuss. Zum Schluss wünscht der Vorsitzende allen Beteiligten noch einen guten Nachhausweg.
Florstadt, 19.06.2024
| Ausschussvorsitzender | Schriftführerin |
| Dieter Richter | Sophia Röhrich |