am Mittwoch, den 03. Juni 2026
im Saal des Bürgerhauses Nieder-Mockstadt vom 16.06.2026
Anwesend Mitgliederzahl: - 31 -
| SPD | CDU | GRÜNE |
| Fink, Jan-Niklas | Dr. Wagner, Stephan | Schmidt, Dietmar |
| Gutermuth, Joachim | Dr. Belz, Mathias | Bauer-Klar, Adelheid |
| Hartmann, Lothar | Bischoff, Christof | Belz, Bettina |
| Schneeberger, Ute | Borst, Jens | Faber, Axel |
| Schuh, Isabel | Filus, Verena | |
| Trupp, Christian | Hirsch, Tobias | FW |
| Ullrich, Hans | Leitsch, Johannes | Bernshausen, Claudia |
| Unger, Herbert | Paul, Hubertus | Horn, Andreas |
| Will, Alexander | Paul, Monika Maria | Kühn, Steffen |
| Schmidt, Christel | Strohbusch, David |
| Stöber, Nicole | |
| Wehrum-Hötzel, Christiane | |
Abwesend
| SPD | GRÜNE |
| Unger, Julia | Siegener, Thorsten |
Magistrat:
| Anwesend | ||
| Imbescheid, Daniel | Emmerich, Christa | Lux, Stefan |
| Bürgermeister | Stadträtin | Salz, Gerhard |
| Horn, Melanie | Hirsch, Katja | Stiebeling, Karl Gerhard |
Abwesend
Borst, Manfred
Vorsitz:
Stadtverordnetenvorsteher, Dietmar Schmidt, von 19:00 Uhr bis 20:36 Uhr
Schriftführung:
Schriftführerin, Jessica Keßler-Voßeler, von 19:00 Uhr bis 20:36 Uhr
Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Dietmar Schmidt stellt fest:
Die Ladung ist gemäß § 58 und § 7 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) form- und fristgerecht ergangen. Die Einladung mit der Tagesordnung erging am 19.05.2026.
Beschlussfähigkeit:
Das Gremium ist gemäß § 53 HGO beschlussfähig. Es sind 29 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung anwesend.
| Betreff | Vorlagen-Nr. | Amt |
öffentliche Sitzung
| TOP 1 | Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit |
| TOP 2 | Bauplanungsrechtliche Stellungnahme im Rahmen einer Bauvoranfrage Anbau und Wohnraumerweiterung eines Zweifamilienhauses im unbeplanten Innenbereich, Gemarkung Nieder-Florstadt, Flur 2, Flurstück 225/101 Antragsteller: privat Hier: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 3b BauGB („Bau-Turbo“). | (VL-2026-0059) | Bauverwaltung - Tiefbau |
| TOP 3 | Bauplanungsrechtliche Stellungnahme im Rahmen einer Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB; Gemarkung Ober-Florstadt, Flur 1, Flurstück 131/2 Antragsteller: privat Hier: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 3b BauGB („Bau-Turbo“) | (VL-2026-0060) | Bauverwaltung - Tiefbau |
| TOP 4 | Dringlichkeitsantrag, hilfsweise ordentlicher Antrag der SPD-Fraktion betreffend die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses zu den Vorgängen in der städtischen Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Stammheim | (AT-2026-0018) | SPD-Fraktion |
| TOP 5 | Unterzeichnung der Charta der Arbeitsgemeinschaft Nahverkehr Hessen und Beitritt der Stadt Florstadt zur Arbeitsgemeinschaft Nahverkehr Hessen (AGNH) | (AT-2026-0015) | Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN |
| TOP 6 | Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Einführung DorfFunkApp | (AT-2026-0016) | Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN |
| TOP 7 | Antrag SPD-Fraktion auf Erwerb eines Teilgrundstückes | (AT-2026-0017) | SPD-Fraktion |
| TOP 8 | Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN zu Ehemaliger Kita Lula - jetzt: „Florstädter FamilienZeit“ - Familienzentrum | (AF-2026-0004) | Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN |
| TOP 9 | Anfrage SPD-Fraktion: Evangelisches Familienzentrum, Kirchgasse 23, 61197 Florstadt | (AF-2026-0006) | SPD-Fraktion |
| TOP 10 | Anfrage der SPD-Fraktion: Sachstand „Kitawagen“ am Standort der Kita Auenland | (AF-2026-0008) | SPD-Fraktion |
| TOP 11 | Anfrage der SPD-Fraktion zur Vereinsförderung 2026 | (AF-2026-0007) | SPD-Fraktion |
| TOP 12 | Antrag der SPD-Fraktion vom 23.12.2024 hier: Beauftragung des Akteneinsichtsausschusses zu den Auftragsvergaben an eine Architektin | (AT-2025-0001) | SPD-Fraktion |
| TOP 13 | Anfrage der SPD-Fraktion: Unterrichtung der Stadtverordnetenver-sammlung zu dienstlichen Entscheidungsgrundlagen und verwaltungsinternen Maßnahmen in der Kita „Sonnenschein“ | (AF-2026-0005) | SPD-Fraktion |
| TOP 14 | Mitteilungen des Magistrates | |
| 14.1 | Baumaßnahmen B 275 |
| 14.2 | Integriertes Klimaschutzkonzept |
| 14.3 | Baugebiet Florstadt Nord |
| 14.4 | Familienzentrum "Florstädter FamilienZeit" |
| 14.5 | Gebührenkalkulation Wasser und Abwasser |
| 14.6 | Dreifeld-Sporthalle Florstadt |
öffentliche Sitzung
| TOP 1 | Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Herr Dietmar Schmidt, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Einladung sowie deren Beschlussfähigkeit fest.
Stadtverordnetenvorsteher Dietmar Schmidt weist zu Beginn der Sitzung auf die Einhaltung der Regelungen der Geschäftsordnung sowie auf die Wahrung eines geordneten Sitzungsverlaufs hin. Er richtet sich hierbei sowohl an die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung als auch an die zahlreich erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörer. Insbesondere bittet er darum, auf Zwischenrufe, Beifalls- oder Missfallensäußerungen sowie sonstige Störungen der Sitzung zu verzichten.
Weiter führt er aus, dass er in den vergangenen Sitzungen wiederholt Verstöße gegen die Regelungen der Geschäftsordnung wahrgenommen habe. Von einer Ahndung habe er bislang abgesehen. Künftig werde er Verstöße gegen die Geschäftsordnung jedoch konsequent unterbinden und die ihm als Sitzungsleiter zur Verfügung stehenden Maßnahmen anwenden.
Im Anschluss gibt Stadtverordnetenvorsteher Schmidt den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung Gelegenheit, Äußerungen, die in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den aktuellen politischen Diskussionen getätigt wurden, zurückzunehmen oder sich hierfür zu entschuldigen. Zunächst erfolgen hierzu keine Wortmeldungen.
Stadtverordnetenvorsteher Schmidt zitiert den „Brockhaus“ zum Stichwort „stalinistische Säuberungen“, da diese Formulierung von einem Mitglied der Stadtverordnetenversammlung öffentlich benutzt wurde.
Herr Joachim Gutermuth tätigt hierzu einen Zwischenruf.
Herr Herbert Unger ergreift das Wort und erklärt, dass es sein persönliches Recht sei, eine eigene Meinung zu vertreten. Er nehme die getätigte Aussage nicht zurück. Die von ihm im Rahmen der Demonstration in der vergangenen Woche gemachte Äußerung beruhe auf seiner persönlichen Einschätzung, wonach ihn bestimmte Vorgänge der vergangenen Zeit an Entwicklungen aus früheren Zeiten erinnerten. Zu dieser Aussage stehe er weiterhin. Mögliche rechtliche Auseinandersetzungen nehme er hierbei in Kauf.
Stadtverordnetenvorsteher Schmidt informiert über den aktuellen Stand der Haushaltsberatungen. Er teilt mit, dass die weiteren Beratungen zum Haushalt 2026 vorerst ausgesetzt beziehungsweise zurückgestellt werden. Anlass hierfür seien neue Erkenntnisse, die sich sowohl im Rahmen der laufenden Prüfungen durch die Revision als auch aus den fortschreitenden Jahresabschlussarbeiten für das Jahr 2024 ergeben hätten.
Nach den bisherigen Abstimmungen mit der Kommunalaufsicht war ursprünglich vorgesehen, den Haushalt bis Ende Juni 2026 zu verabschieden. Im Zuge der derzeit laufenden Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 durch die Revision hätten sich jedoch zusätzliche Herausforderungen hinsichtlich der Entwicklung der ordentlichen Rücklage ergeben. Darüber hinaus würden die Erkenntnisse aus den Jahresabschlussarbeiten 2024, die verfügbare ungebundene Liquidität als auch die ordentliche Rücklage zunehmend belasten.
Vor diesem Hintergrund könne derzeit keine belastbare Aussage über die tatsächliche Höhe der ordentlichen Rücklage getroffen werden. Die im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten gewonnenen Erkenntnisse sowie die in der Vergangenheit praktizierte Erstellung vorläufiger Jahresabschlüsse führten dazu, dass die Auswirkungen verschiedener bislang nicht oder nicht vollständig berücksichtigter Sachverhalte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage derzeit noch abschließend zu bewerten seien. Solange diese Aufarbeitung nicht abgeschlossen ist, könne auch nicht verlässlich beurteilt werden, ob der im aktuellen Haushaltsentwurf 2026 ausgewiesene Fehlbedarf durch eine entsprechend vorhandene ordentliche Rücklage gedeckt werden kann. Die Fortführung der Haushaltsberatungen soll daher erst nach Vorliegen einer hinreichend belastbaren Datengrundlage erfolgen. Unabhängig davon besteht weiterhin die Notwendigkeit, die durch den Anstieg der gebundenen Liquidität vergrößerte Ausgleichslücke von rund 1 Mio. EUR zu schließen, damit die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2026 gewährleistet werden kann.
Stadtverordnetenvorsteher Dietmar Schmidt fragt, ob Einwendungen oder Ergänzungen zur vorliegenden Tagesordnung bestehen.
Herr Christian Trupp beantragt für die SPD-Fraktion, über die Frage abzustimmen, ob die Tagesordnungspunkte 13 und 14 öffentlich oder nichtöffentlich behandelt werden sollen. Hintergrund sei, dass die SPD-Fraktion die Auffassung vertrete, dass die Beantwortung der betreffenden Anfragen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen sollte.
Stadtverordnetenvorsteher Dietmar Schmidt führt hierzu aus, dass eine Abstimmung hierüber nicht erforderlich sei. Er verweist darauf, dass die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung gemäß den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung grundsätzlich öffentlich stattfinden. Eine Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung komme nur dann in Betracht, wenn berechtigte Interessen Einzelner, Belange des Gemeinwohls oder gesetzliche Verschwiegenheitspflichten dies erfordern.
Da diese Voraussetzungen nach seiner Einschätzung nicht vorliegen, verbleiben die Tagesordnungspunkte 13 und 14 im öffentlichen Teil der Tagesordnung und werden öffentlich behandelt.
Herr Christian Trupp erkundigt sich nach dem Verfahren zur Genehmigung der Niederschriften, da hierüber in den letzten Sitzungen nicht mehr ausdrücklich in der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt wurde.
Stadtverordnetenvorsteher Dietmar Schmidt erläutert, dass nach den Regelungen der Geschäftsordnung die Stadtverordnetenversammlung lediglich über fristgerecht eingereichte Einwendungen gegen eine Niederschrift zu entscheiden habe. Da innerhalb der vorgesehenen Frist keine Einwendungen gegen die Niederschrift eingegangen seien und die Einwendungsfrist zwischenzeitlich abgelaufen sei, bestehe kein weiterer Beratungs- oder Beschlussbedarf. Die Niederschrift werde daher veröffentlicht.
| TOP 2 | Bauplanungsrechtliche Stellungnahme im Rahmen einer BauvoranfrageAnbau und Wohnraumerweiterung eines Zweifamilienhauses im unbeplanten Innenbereich, Gemarkung Nieder-Florstadt, Flur 2, Flurstück 225/101Antragsteller: privatHier: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 3b BauGB („Bau-Turbo“). | VL-2026-0059 |
Frau Ute Schneeberger teilt mit, dass die SPD-Fraktion einen Ergänzungsantrag zur vorliegenden Beschlussvorlage stellt. Die SPD-Fraktion befürwortet die Beschlussvorlage grundsätzlich, beantragt jedoch, die Zustimmung mit der Auflage zu verbinden, die auf dem Grundstück vorhandenen Gewächshäuser zurückzubauen.
Wortmeldungen von Frau Bettina Belz und Herr Christof Bischoff folgen. Anschließend lässt Stadtverordnetenvorsteher Dietmar Schmidt über den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen.
| Abstimmungsergebnis: |
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| Anwesende Gremiumsmitglieder: | 29 | Nein-Stimmen: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 13 | Stimmenthaltungen: | 1 |
Der Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion ist damit abgelehnt.
Im Anschluss daran kommt es zur Abstimmung über den Hauptbeschlussvorschlag.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt beschließt:
Im Rahmen der Beteiligung durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Wetteraukreises wird für die Bauvoranfrage „Anbau und Wohnraumerweiterung eines Zweifamilienhauses“ auf dem Grundstück Gemarkung Nieder-Florstadt, Flur 2, Flurstück 225/101 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 3b BauGB erteilt.
Die Anwendung des § 34 Abs. 3b BauGB wird unterstützt.
Die damit verbundene Abweichung vom Einfügungsgebot des § 34 Abs. 1 BauGB hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche wird im vorliegenden Einzelfall als städtebaulich vertretbar bewertet.
| Abstimmungsergebnis: |
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| Anwesende Gremiumsmitglieder: | 29 | Nein-Stimmen: | 0 |
| Ja-Stimmen: | 20 | Stimmenthaltungen: | 9 |
| TOP 3 | Bauplanungsrechtliche Stellungnahme im Rahmen einer BauvoranfrageNeubau eines Einfamilienhauses mit Garage im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGBGemarkung Ober-Florstadt, Flur 1, Flurstück 131/2Antragsteller: privatHier: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 3b BauGB („Bau-Turbo“) | VL-2026-0060 |
Der Stadtverordnetenvorsteher Dietmar Schmidt stellt den Beschlussvorschlag vor.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt beschließt:
Im Rahmen der Anhörung durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Wetteraukreises wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 3b BauGB für das Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage“ auf dem Grundstück Gemarkung Ober-Florstadt (Flur 1, Flurstück 131/2) erteilt.
Die Anwendung des § 34 Abs. 3b BauGB wird unterstützt. Das Vorhaben wird insgesamt als städtebaulich vertretbar beurteilt.
| Abstimmungsergebnis: |
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| Anwesende Gremiumsmitglieder: | 29 | Nein-Stimmen: | 0 |
| Ja-Stimmen: | 28 | Stimmenthaltungen: | 1 |
| TOP 4 | Dringlichkeitsantrag, hilfsweise ordentlicher Antrag der SPD-Fraktion betreffend die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses zu den Vorgängen in der städtischen Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Stammheim | AT-2026-0018 |
Stadtverordnetenvorsteher Dietmar Schmidt erläutert das weitere Verfahren und verliest den Antrag in vollständigem Wortlaut nach Aufforderung durch Herrn Hans Ullrich.
Herr Christian Trupp erklärt, dass die SPD-Fraktion die Auffassung vertrete, die Angelegenheit im Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Sozialausschuss zu beraten und nicht im Akteneinsichtsausschuss. Nach Auffassung der SPD-Fraktion solle der Ausschuss die zugrunde liegenden Unterlagen und Akten sichten und die Thematik anschließend fachlich aufarbeiten.
Die Stadtverordnetenversammlung setzt zur umfassenden parlamentarischen Aufklärung der Vorgänge im Zusammenhang mit der Freistellung der langjährigen Leiterin der städtischen Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Stammheim sowie weiterer damit möglicherweise zusammenhängender personalrechtlicher Maßnahmen einen Akteneinsichtsausschuss ein.
Der Ausschuss erhält den Auftrag, sämtliche relevanten Vorgänge, Entscheidungsgrundlagen, internen Abläufe sowie die Verantwortlichkeiten innerhalb der Verwaltung und des Magistrats vollständig aufzuklären.
Stadtverordnetenvorsteher Dietmar Schmidt weist darauf hin, dass die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses gemäß § 50 Abs. 2 HGO auf Verlangen einer Fraktion erfolgt und daher keiner Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bedarf. Inwieweit die Thematik im HFWS oder im Akteneinsichtsausschuss beraten wird, will Schmidt mit dem HSGB klären und die Fraktionen informieren.
| TOP 5 | Unterzeichnung der Charta der Arbeitsgemeinschaft Nahverkehr Hessen und Beitritt der Stadt Florstadt zur Arbeitsgemeinschaft Nahverkehr Hessen (AGNH) | AT-2026-0015 |
Frau Bettina Belz, Bündnis90/DIE GRÜNEN stellt den Antrag der Fraktion vor und begründet diesen.
Im Anschluss kommt es zur Beschlussfassung.
Der Magistrat wird beauftragt, die Charta der Arbeitsgemeinschaft Nahverkehr Hessen zu unterzeichnen und die Mitgliedschaft der Stadt Florstadt in die AGNH beim Land Hessen zu beantragen. Die Unterzeichnung und Antragstellung sind innerhalb von vier Wochen nach Beschlussfassung vorzunehmen und die Stadtverordnetenversammlung über die erfolgte Mitgliedschaft zu informieren.
| Abstimmungsergebnis: |
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| Anwesende Gremiumsmitglieder: | 29 | Nein-Stimmen: | 0 |
| Ja-Stimmen: | 29 | Stimmenthaltungen: | 0 |
| TOP 6 | Antrag Einführung DorfFunk-App | AT-2026-0016 |
Herr Axel Faber, Bündnis90/DIE GRÜNEN stellt den Antrag der Fraktion vor und begründet diesen. Im Verlauf der Beratung wird Einvernehmen erzielt, den Antrag als Prüfauftrag an den Magistrat zu fassen.
Im Anschluss kommt es zur Beschlussfassung.
Der Magistrat wird beauftragt zeitnah zu prüfen, welche Vorteile die DorfFunkApp im Vergleich zur bestehenden MeinOrtApp für Florstadt bringt. Bei einer positiven Prüfung ist eine zeitnahe Umsetzung wünschenswert.
Die Einführung der DorfFunkApp erfolgt durch:
Beratungsergebnis:
| Abstimmungsergebnis: |
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| Anwesende Gremiumsmitglieder: | 29 | Nein-Stimmen: | 0 |
| Ja-Stimmen: | 29 | Stimmenthaltungen: | 0 |
| TOP 7 | Antrag der SPD-Fraktion auf Erwerb eines Teilgrundstückes | AT-2026-0017 |
Herbert Unger, SPD stellt den Antrag der Fraktion vor und erläutert diesen. Wortmeldung durch Bürgermeister Daniel Imbescheid, Steffen Kühn und Christof Bischoff folgen.
Die SPD erklärt die Rücknahme des Antrags, da das betreffende Grundstück nicht zum Verkauf steht.
| TOP 8 | Anfrage BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Ehemaliger Kita Lula - jetzt: „Florstädter FamilienZeit“ - Familienzentrum | AF-2026-0004 |
Frage 1: Wann wurde die Entscheidung bezüglich der Gründung des Familienzentrums in Kooperation mit der Evangelischen Kirche getroffen?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Die Stadt Florstadt beteiligt sich als Kooperationspartner am Aufbau des Familienzentrums „Florstädter FamilienZeit“. Träger des Familienzentrums ist das Evangelische Dekanat Wetterau. Die konkrete Projektentwicklung erfolgte in enger Abstimmung zwischen dem Dekanat und der Stadt Florstadt.
Frage 2: Ob und wie wurden die Stadtverordnetenversammlung beziehungsweise der Magistrat in das Verfahren eingebunden?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Der Magistrat wurde fortlaufend über die Entwicklungen informiert. Die weiteren vertraglichen und organisatorischen Regelungen befinden sich derzeit noch in Abstimmung.
Frage 3:Wie genau ist die Nutzung der Räume der ehemaligen Kita Lummerland geregelt?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Die Nutzung der Räumlichkeiten soll durch entsprechende Kooperations- und Nutzungsvereinbarungen geregelt werden. Die abschließenden Abstimmungen mit dem Evangelischen Dekanat stehen derzeit noch aus.
Frage 4: Wie sollen die Räume, die nicht dem Familienzentrum zugeordnet sind, genutzt werden?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Für die weiteren Räumlichkeiten sind soziale Nutzungen vorgesehen. Derzeit werden unter anderem eine Nutzung durch die Initiative Foodsharing sowie weitere gemeinwohlorientierte Angebote geprüft beziehungsweise vorbereitet.
Frage 5: Wer entscheidet darüber, wie und durch wen die Räume genutzt werden können?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Über die Nutzung der Räumlichkeiten entscheidet die Stadt Florstadt im Rahmen des vorgesehenen Nutzungskonzeptes. Voraussetzung ist, dass die Nutzung sozialen beziehungsweise gemeinwohlorientierten Zwecken dient.
Frage 6: Wie werden die Räume durch die verschiedenen Gruppen gebucht?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Für einzelne Nutzungen sind feste Raumzuordnungen vorgesehen. Darüber hinaus erfolgt die Vergabe weiterer Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen einer entsprechenden Abstimmung und Koordination.
Frage 7: Wer bezahlt die Renovierung der Räume, beispielsweise Malerarbeiten?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Ein Teil der bereits durchgeführten Arbeiten wurde durch die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer selbst erbracht. Für das Familienzentrum stehen Fördermittel zur Verfügung, die unter anderem für Materialkosten eingesetzt werden können. Darüber hinaus werden derzeit verschiedene Umbaumaßnahmen vorbereitet, insbesondere zur Schaffung einer barrierefreien Toilettenanlage sowie zur Anpassung vorhandener Sanitärbereiche. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der hierfür vorgesehenen Förder- und Haushaltsmittel.
Frage 8: Wer bezahlt die laufenden Kosten, beispielsweise Strom, Wasser und Heizung?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Die abschließenden Regelungen zur Übernahme der laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten befinden sich derzeit noch in Abstimmung. In vergleichbaren Familienzentren werden diese Kosten häufig von der jeweiligen Kommune getragen. Eine endgültige Entscheidung hierzu ist bislang noch nicht getroffen worden.
| TOP 9 | Anfrage SPD-Fraktion: evangelisches Familienzentrum, Kirchgasse 23, 61197 Florstadt | AF-2026-0006 |
Frage 1: Wurden der Magistrat oder andere politische Gremien bereits offiziell mit der geplanten zukünftigen Nutzung des ehemaligen Kindergartenstandortes „Lummerland“ befasst?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Ja. Im Rahmen der Beratungen zur Aufhebung des Beschlusses zum Neubau der Kindertagesstätte Lummerland wurde bereits auf mögliche Nachnutzungen des Gebäudes hingewiesen. In der entsprechenden Beschlussvorlage wurden verschiedene soziale und gemeinwohlorientierte Nutzungsmöglichkeiten dargestellt.
Frage 1.2: Falls ja: Wann erfolgte die Beschlussfassung und wurden weitere konkrete Beschlüsse diesbezüglich gefasst?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Ein gesonderter Beschluss zur konkreten Nachnutzung des Gebäudes wurde bislang nicht gefasst. Über die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten wurde in den politischen Gremien mehrfach informiert.
Frage 2: Existieren hierzu bereits Magistratsbeschlüsse, Beschlussvorlagen, Nutzungskonzepte oder Kooperationsvereinbarungen?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Derzeit liegt noch kein abschließend abgestimmtes Nutzungskonzept vor. Verbindliche Kooperationsvereinbarungen wurden bislang ebenfalls noch nicht abgeschlossen.
Frage 2.1: Wenn ja, welche? Können Nutzungskonzepte in der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt werden?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Sobald ein abgestimmtes Nutzungskonzept vorliegt, kann dieses den politischen Gremien vorgestellt werden.
Frage 3: Aus welchem Grund erfolgte eine öffentliche Kommunikation über dieses Projekt, bevor die politischen Gremien offiziell informiert wurden?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Die Einrichtung eines Familienzentrums war von Beginn an nicht an einen bestimmten Standort gebunden. Voraussetzung für die Antragstellung und Projektentwicklung war zunächst die grundsätzliche Bereitschaft der Stadt Florstadt, ein Familienzentrum zu unterstützen. Die Standortfrage wurde erst im weiteren Verlauf konkretisiert.
Frage 4: Wem gehört das Gebäude der ehemaligen Kindertagesstätte „Lummerland“ derzeit rechtlich?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Das Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Florstadt. Das Grundstück steht im Eigentum der Evangelischen Kirche und wird auf Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages genutzt.
Frage 5: Auf welcher vertraglichen Grundlage soll die Nutzung erfolgen?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Die Einzelheiten der zukünftigen Nutzung sollen durch entsprechende Kooperations- und Nutzungsvereinbarungen geregelt werden. Die Abstimmungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
Frage 6: Wurden bereits schriftliche oder mündliche Zusagen gegenüber Dritten hinsichtlich der Nutzung des Gebäudes gemacht?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Es wurden Gespräche mit verschiedenen Interessenten geführt und grundsätzliche Nutzungsmöglichkeiten erörtert. Verbindliche schriftliche Vereinbarungen bestehen derzeit noch nicht.
Frage 6.1: Wenn ja, wem?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Gespräche wurden insbesondere mit dem Evangelischen Dekanat Wetterau, dem VdK-Ortsverband Nieder-Florstadt sowie dem Verein für Lebensmittelrettung geführt.
Frage 7: Wurden Räumlichkeiten bereits Dritten zur Nutzung zugesagt oder überlassen?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Nein. Eine formelle Überlassung von Räumlichkeiten ist bislang nicht erfolgt.
Frage 8: Wer ist rechtlicher Träger des geplanten Familienzentrums?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Träger des Familienzentrums ist das Evangelische Dekanat Wetterau.
Frage 9: Ist die Stadt Florstadt Projektpartner oder lediglich Eigentümer beziehungsweise Vermieter?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Die Stadt Florstadt ist Kooperations- und Projektpartner.
Frage 10: Werden städtische Ressourcen, Personal, Sachmittel oder Verwaltungsleistungen in das Projekt eingebracht?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Ja. Im Rahmen der Projektentwicklung werden derzeit Verwaltungsleistungen erbracht. Darüber hinaus werden kleinere Unterhaltungs- und Abstimmungsarbeiten durch die Stadt unterstützt.
Frage 13: Welche konkreten Schadstoffbelastungen oder gesundheitlichen Risiken lagen zusätzlich zu den bekannten baulichen Mängeln vor, die zur Aufgabe des Betriebs im Kindergartenstandort „Lummerland“ geführt haben?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Die Aufgabe des Kindergartenstandortes erfolgte nicht aufgrund einer akuten Schadstoffbelastung. Maßgeblich waren die strategische Neuausrichtung der Kinderbetreuung sowie die Möglichkeit, die Kinder in der neuen Kindertagesstätte Auenland unterzubringen.
Frage 14: Liegen aktuelle Schadstoffgutachten, Raumluftmessungen oder bautechnische Bewertungen vor?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Ja. Es liegt ein Untersuchungsbericht aus dem Jahr 2024 vor.
Frage 14.1: Können diese der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben werden?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Ja. Der Untersuchungsbericht wird den Gremien zur Verfügung gestellt.
Frage 15: Welche Sanierungs-, Sicherungs- oder sonstigen baulichen Maßnahmen wurden seit der Schließung durchgeführt oder sind in Planung?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Derzeit sind insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, Anpassungen im Sanitärbereich sowie kleinere Renovierungsarbeiten vorgesehen.
Frage 16: Ist für die geplante Nutzung als Familienzentrum eine baurechtliche Nutzungsänderung erforderlich?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Ja.
Frage 17: Liegt eine fachliche Freigabe vor, dass das Gebäude nach Durchführung der Maßnahmen gesundheitlich uneingeschränkt für Familienangebote geeignet ist?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Die geplanten Maßnahmen sind derzeit noch nicht vollständig umgesetzt. Die erforderlichen fachlichen Bewertungen erfolgen im Rahmen des Genehmigungs- und Nutzungsverfahrens.
Frage 18: Warum wurde nicht geprüft, den Standort wieder als Kindertagesstätte zu nutzen?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 20.08.2025 die entsprechenden Grundsatzentscheidungen zur zukünftigen Entwicklung der Kinderbetreuung getroffen. Ein zusätzlicher Betreuungsstandort wird derzeit nicht benötigt.
Frage 20: Welche Sanierungs-, Umbau- oder Modernisierungskosten sind aktuell kalkuliert?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Die derzeit anfallenden Kosten beziehen sich auf wenige Materialien für die geplanten Umbauten im Sanitärbereich. Personelle Unterstützung erfolgt durch den Bauhof.
Frage 21 und 22: Welche laufenden Kosten werden erwartet und wer trägt diese?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Die endgültigen Regelungen befinden sich derzeit noch in Abstimmung. Dies betrifft insbesondere die Kosten für Heizung, Strom, Wasser, Reinigung und Entsorgung.
Frage 23: Wurden Fördermittel beantragt oder bewilligt?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Ja.
Frage 23.1: Aus welchen Programmen und in welcher Höhe?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Für das Projekt wurden Fördermittel aus dem Programm „Generation Nachbarschaft“ in Höhe von 7.500 Euro bewilligt. Darüber hinaus erhält das Evangelische Dekanat Fördermittel im Rahmen des Landesprogramms „Familienzentren in Hessen“.
Frage 24: Ist eine Verlagerung des Foodsharing-Angebotes in das Gebäude vorgesehen?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Ja.
Frage 24.1: Welche Räumlichkeiten sind hierfür vorgesehen?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Vorgesehen ist ein Raum im Erdgeschoss des Gebäudes.
Frage 25: Wurde geprüft, ob die Nutzung im Zusammenhang mit Lebensmitteln hygienisch unbedenklich ist?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Eine Lagerung von Lebensmitteln ist nicht vorgesehen. Das Angebot dient der kurzfristigen Weitergabe von Lebensmitteln.
Frage 26: Liegen hierzu Prüfberichte oder Stellungnahmen vor?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Derzeit liegen keine gesonderten Prüfberichte vor.
Frage 27: Wurde geprüft, ob der Standort weiterhin für kommunale Bedarfe benötigt werden könnte?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Ja.
Frage 27.1: Mit welchem Ergebnis?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Nach aktueller Einschätzung besteht kein Bedarf für eine erneute Nutzung als Kindertagesstätte. Gleichzeitig soll das Gebäude weiterhin sozialen und gemeinwohlorientierten Zwecken dienen. Hierzu zählen auch mögliche Kooperationen mit örtlichen Vereinen und Initiativen.
| TOP 10 | Anfrage der SPD-Fraktion: Sachstand „Kitawagen“ am Standort der Kita Auenland | AF-2026-0008 |
Frage 1: Wann wurde der Kitawagen nach Beschlussfassung vom 03.09.2025 tatsächlich bestellt?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Die öffentliche Ausschreibung endete am 10.09.2025, der Magistrat vergab den Auftrag am 07.10.2025.
Frage 2: Wann wurde der zugehörige vollständige Bauantrag eingereicht und wann genehmigt?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Der Bauantrag wurde am 14.10.2025 beim Wetteraukreis eingereicht und im März 2026 genehmigt.
Frage 3: Welcher Liefertermin für den Kitawagen wurde in der Auftragsbestätigung des Lieferanten ursprünglich zugesagt?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
In der öffentlichen Ausschreibung wurde als Liefertermin ursprünglich Anfang 2026 vorgesehen. Aufgrund von Verzögerungen sowie zusätzlichen Auflagen im Rahmen der Baugenehmigung musste der Termin jedoch verschoben werden.
Frage 4: Wie ist der aktuelle Stand der Lieferung und der Inbetriebnahme?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Die Lieferung ist für den 18.06.2026 vorgesehen. Vor der Inbetriebnahme müssen jedoch zunächst die Auflagen aus der Baugenehmigung erfüllt sowie die erforderlichen Abnahmen, unter anderem durch den Statiker und den Wetteraukreis, durchgeführt werden.
Frage 5: Wann wird der Wagen voraussichtlich tatsächlich am Standort der Kita Auenland zur Verfügung stehen? Gibt es hierzu bereits eine konkrete Planung?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Die Abnahme kann bei den zuständigen Behörden angemeldet werden, sobald der Wagen an seinem endgültigen Standort aufgestellt und die Treppenanlage durch den Bauhof montiert wurde.
Frage 6: Falls sich die Umsetzung erheblich verzögert, hat: Welche konkreten Gründe haben zu dieser Verzögerung geführt?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Bei der Baugenehmigung kam es zu Verzögerungen, da der KITA-Wagen als Sonderbau eingestuft wurde. Die daraus resultierenden Auflagen des Wetteraukreises umfassten die Erstellung eines Brandschutzgutachtens sowie zusätzliche Nachforderungen im Bereich der Statik.
Frage 7: Wir bitten um präzise Erläuterungen der pädagogischen Anforderungen für den Kitawagen und um weitere Erläuterungen, welches "pädagogische Konzept" hinter der Nutzung des Kitawagens stehen. Beide Begriffe wurden seinerzeit als wesentliche Begründung für die schnelle Entscheidung angeführt, ohne dies verständlich zu erläutern.
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Ein großzügiger Bauwagen soll im Außenbereich vor der Mensa als zusätzliches, multifunktionales Raumangebot seinen Platz finden.
Dieser soll der Kita Lummerland als Raum zur Abholzeit bei schlechtem Wetter, für einrichtungsspezifische Aktivitäten und als Leitungsbüro dienen.
| TOP 11 | Anfrage der SPD-Fraktion zur Vereinsförderung 2026 | AF-2026-0007 |
Frage 1: Welche Vereine haben bis zum 01.05.2026 Anträge auf Vereinsförderung für das Jahr 2026 gestellt?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Bis zum 01.05.2026 sind der Verwaltung folgende Anträge beziehungsweise Anfragen auf Vereinsförderung für das Jahr 2026 zugegangen:
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Auflistung lediglich die bis zum genannten Stichtag eingegangenen Anträge umfasst. Da bislang keine öffentliche Aufforderung zur Antragstellung erfolgt ist, lässt die Anzahl der vorliegenden Anträge keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Förderbedarf aller Florstädter Vereine zu.
Frage 2: In welcher voraussichtlichen Gesamthöhe liegen die bislang beantragten bzw. nach aktuellem Stand zu erwartenden Fördermittel für das Jahr 2026?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Die bislang beantragten Fördermittel belaufen sich auf insgesamt 2.690,00 €.
Eine belastbare Aussage über die insgesamt zu erwartende Fördersumme für das Jahr 2026 kann derzeit nicht getroffen werden, da noch keine einheitliche Antragsrunde durchgeführt wurde und weitere Antragstellungen zu erwarten sind.
Frage 3: Wurden im Jahr 2026 bereits Fördermittel an Vereine ausgezahlt? Falls Ja, in welcher Gesamthöhe und an wie viele Vereine?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Im Jahr 2026 wurden bislang keine Fördermittel aus der allgemeinen Vereinsförderung ausgezahlt.
Frage 4: Wann beabsichtigt der Magistrat, über die noch offenen Förderanträge zu entscheiden und die entsprechenden Auszahlungen vorzunehmen?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Der Magistrat arbeitet derzeit an einer grundlegenden Überarbeitung der Richtlinie zur Vereinsförderung. Ziel ist es, die Förderpraxis transparenter, nachvollziehbarer und für alle Vereine gleichermaßen planbar auszugestalten.
Es ist vorgesehen, den Entwurf der neuen Richtlinie nach den Sommerferien den städtischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Ziel ist es, die Richtlinie noch im Jahr 2026 zu beschließen.
Nach Inkrafttreten der Richtlinie soll eine einheitliche Antragsfrist von voraussichtlich vier Wochen für alle Vereine vorgesehen werden. Anschließend können die im Haushalt 2026 bereitgestellten Mittel auf Grundlage der neuen Förderkriterien geprüft und ausgeschüttet werden.
Der Magistrat misst der Vereinsförderung und dem ehrenamtlichen Engagement in Florstadt einen hohen Stellenwert bei. Mit der Neufassung der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass künftig transparente, rechtssichere und für alle Vereine gleichermaßen nachvollziehbare
| TOP 12 | Abschlussbericht zum Antrag der SPD-Fraktion vom 23.12.2024 - Beauftragung des Akteneinsichtsausschusses zu den Auftragsvergaben an eine Architektin | AT-2025-0001 |
Die Vorsitzende des Akteneinsichtsausschusses, Monika Paul, trägt den Abschlussbericht des Akteneinsichtsausschusses zu den Auftragsvergaben an eine Architektin vor. Der Ausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine bewusste Umgehung der städtischen Gremien vorliegen. Gleichzeitig werden Dokumentations- und Verfahrensmängel festgestellt, insbesondere hinsichtlich fehlender Magistratsbeschlüsse zum Zeitpunkt der Vergabe, unzureichender Leistungsbeschreibungen sowie fehlender Vergabevermerke. Für zukünftige Beauftragungen empfiehlt der Ausschuss unter anderem eine klarere Leistungsabgrenzung, eine dokumentierte Auftragswertschätzung, die Prüfung von Vergleichsangeboten sowie schriftliche Datenschutz- und Vertraulichkeitsregelungen. Der Bericht wird von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen.
| TOP 13 | Anfrage der SPD-Fraktion: Nichtöffentliche Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung zu dienstlichen Entscheidungsgrundlagen und verwaltungsinternen Maßnahmen in der Kita „Sonnenschein“ | AF-2026-0005 |
Zu Frage 1: Welche konkrete dienstliche Entscheidung wurde gegenüber der bisherigen Leitung der Einrichtung getroffen, durch wen wurde diese Entscheidung getroffen und wann wurde diese Entscheidung wirksam?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Gegenüber der bisherigen Einrichtungsleitung wurde mit Wirkung zum 30. März 2026 eine Freistellung von der Dienstleistung ausgesprochen. Die Entscheidung wurde durch den Bürgermeister als Dienstvorgesetzten in Abstimmung mit der Personalabteilung sowie unter Beteiligung des Personalrates getroffen.
Zu Frage 2: Auf welchen konkreten sachlichen, fachlichen oder organisatorischen Erkenntnissen, Hinweisen, Beschwerden oder sonstigen Informationen beruhte diese Entscheidung?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Die Entscheidung erfolgte zum Schutz der betroffenen Mitarbeiterin sowie im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
Zu Frage 3: Handelte es sich bei den auslösenden Hinweisen um einzelne Beschwerden, interne Meldungen, anonyme Hinweise, dokumentierte Vorfälle oder sonstige verwaltungsinterne Erkenntnisse?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Der Entscheidung lagen sowohl schriftliche Hinweise als auch weitere verwaltungsinterne Erkenntnisse zugrunde.
Zu Frage 4: Welche internen Prüfungen, Anhörungen, Gespräche oder Sachverhaltsaufklärungen wurden vor der Einleitung entsprechender Maßnahmen durchgeführt?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Vor der Einleitung der Maßnahme erfolgten die im Rahmen eines solchen Verfahrens üblichen verwaltungsinternen Prüfungen und Abstimmungen.
Zu Frage 5: Wurde der betroffenen Mitarbeiterin vor Einleitung dienstlicher Maßnahmen Gelegenheit zur persönlichen Stellungnahme oder Anhörung gegeben? Falls ja, wann und in welchem Rahmen?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Die betroffene Mitarbeiterin wurde nach Eingang entsprechender Hinweise im Rahmen eines Personalgesprächs informiert und erhielt Gelegenheit zur Stellungnahme.
Zu Frage 6: Welche fachlichen Stellen, Führungskräfte, Personalverantwortlichen oder externen Stellen waren in die Bewertung und Entscheidungsfindung eingebunden?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
In die Bewertung und Entscheidungsfindung waren die Fachaufsicht, das Kita-Büro, die Personalabteilung, der Personalrat sowie der Bürgermeister eingebunden.
Zu Frage 7: Welche Abwägung wurde seitens des Dienstherrn zwischen dienstlichen Maßnahmen, Verhältnismäßigkeit, Fürsorgepflicht gegenüber Beschäftigten sowie der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Kitabetriebs vorgenommen?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Bei der Entscheidung wurden die Fürsorgepflicht gegenüber der betroffenen Mitarbeiterin, die Interessen der Beschäftigten, die Sicherstellung eines geordneten Dienstbetriebes sowie die Verantwortung des Dienstherrn gegeneinander abgewogen. Dabei stand der Schutz der Beschäftigten und die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs der Kindertagesstätte im Vordergrund.
Zu Frage 8: Welche weiteren dienstrechtlichen, organisatorischen oder personellen Schritte sind aktuell vorgesehen oder befinden sich in Prüfung?
Antwort Bürgermeister Daniel Imbescheid:
Weitere organisatorische und arbeitsrechtliche Schritte werden derzeit geprüft. Entscheidungen hierzu sind bislang nicht getroffen.
| TOP 14 | Mitteilungen des Magistrates |
| TOP 14.1 | Baumaßnahmen B 275 |
Zur Baumaßnahme an der Bundesstraße 275 finden weiterhin regelmäßige Abstimmungsgespräche mit Hessen Mobil, den beteiligten Fachfirmen sowie den zuständigen Behörden statt. Die Verkehrsführung wird fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Aufgrund wiederholter Verstöße gegen die ausgeschilderte Verkehrsführung wurde erneut die Unterstützung der Polizei angefordert. Der nächste Bauabschnitt hat begonnen. Die Entfernung der Teerschicht auf der Niddabrücke war so nicht geplant, heißt aber auch nicht, dass die Brücke nun vorzeitig gemacht wird. Lediglich die Vorbereitungen können bereits gemacht werden. In diesem Zuge ist aber auch die Fußgängerampel ausgeschaltet worden, weil keine Markierungen mehr vorhanden sind, was zwingend erforderlich wäre. Weitere Halteverbotszonen oder Einfahrtsverbote wurden umgesetzt, aber weiterhin durch manche Verkehrsteilnehmer missachtet. Kontrollen des ruhenden- wie auch fließenden Verkehrs findet regelmäßig statt.
| TOP 14.2 | Integriertes Klimaschutzkonzept |
Der Magistrat hat die Vergabe zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes beschlossen. Die Auftragserteilung erfolgt an ein externes Fachbüro. Die Maßnahme wird mit 70 Prozent gefördert. Nach Vorliegen erster Ergebnisse werden die politischen Gremien beteiligt.
| TOP 14.3 | Baugebiet Florstadt Nord |
Der Magistrat hat die Vergabe der Bauleitplanung für das Baugebiet Florstadt Nord beschlossen. Im weiteren Verfahren ist vorgesehen, einen ersten Planentwurf im Rahmen einer Bürgerversammlung vorzustellen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger in die weitere Planung einzubeziehen.
| TOP 14.4 | Familienzentrum "Florstädter FamilienZeit" |
Am 18. Mai 2026 fand das erste Netzwerktreffen zum Familienzentrum „Florstädter FamilienZeit“ statt. Gemeinsam mit verschiedenen Akteuren und Initiativen wurden erste Nutzungsmöglichkeiten und Kooperationsansätze erörtert. Die weiteren vertraglichen und organisatorischen Abstimmungen laufen derzeit.
| TOP 14.5 | Gebührenkalkulation Wasser und Abwasser |
Der Magistrat hat die Beauftragung eines Fachbüros zur Neukalkulation der Gebühren für Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser beschlossen. Nach Vorliegen der Ergebnisse werden die politischen Gremien über die Auswirkungen informiert.
| TOP 14.6 | Dreifeld-Sporthalle Florstadt |
Zur Aufrechterhaltung des sicheren Betriebs der Dreifeld-Sporthalle wurden sicherheitsrelevante Instandsetzungsmaßnahmen an den Trennvorhängen beauftragt. Im Zuge der Beratungen wurde zudem auf den mittelfristigen Sanierungs- beziehungsweise Erneuerungsbedarf der Sporthalle hingewiesen.
Stadtverordnetenvorsteher Dietmar Schmidt schließt die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung um 20:36 Uhr und bedankt sich bei den Anwesenden für Ihre Teilnahme.
Florstadt, 16.06.2026