am Donnerstag den 22. Mai 2025
Kleiner Saal Bürgerhaus Nieder-Florstadt in Florstadt
Lux, Lukas Hannes
Richter, Dieter
Schneeberger, Ute
Stelz, Bianka
Trupp, Christian
Wolf, Elke
Emmerich, Christa
Schmidt, Christel
Dr. Wagner, Stephan
Schmidt, Dietmar
Eckhardt, Anneliese
Hartmann, Sascha
Lohmann, Günther
Wehrum-Hötzel, Christiane
Heller, Hans-Georg
Stiebeling, Karl Gerhard
Salz, Gerhard
Barth, Brigitte
stellv. Ausschussvorsitzender Lukas Hannes Lux von 19:00 Uhr bis 21:09 Uhr
Schriftführer, Stephan Wagner von 19:00 Uhr bis 21:09 Uhr
Der Vorsitzende des Akteneinsichtsausschusses, Lukas Hannes Lux stellt fest:
Die Ladung ist gemäß § 58 und § 7 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) form- und fristgerecht ergangen. Die Einladung mit der Tagesordnung erging am 14.05.2025.
Das Gremium ist gemäß § 53 HGO beschlussfähig. Es sind 9 Mitglieder des Akteneinsichtsausschusses anwesend.
Florian Hisung
| Betreff | Vorlagen-Nr. | Amt |
öffentliche Sitzung | |||
| TOP 1 | Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit | ||
| TOP 2 | Wahl der/des Vorsitzenden des Ausschusses für den Akteneinsichtsausschuss gemäß § 62 Abs. 3 HGO | (VL-2025-0026) | Gremienbüro |
| TOP 3 | Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für den Akteneinsichtsausschuss gem. § 62 Abs. 3 HGO | (VL-2025-0029) | Gremienbüro |
| TOP 4 | Beratung über die Niederschrift der Sitzung vom 11. Februar 2025 | ||
| TOP 5 | Austausch der Mitglieder und Herrn Hisung über die Einsichtstermine | ||
| TOP 6 | Erstellung eines Abschlussberichtes | ||
Der stellvertretende Vorsitzende stellt fest, dass die Tagesordnungspunkte 5 und 6 unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden soll. Der Ausschuss beschließt dies einstimmig. Der geänderten Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.
TOP 1 | Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit |
Es wird vom stellvertretenen Vorsitzenden festgestellt, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Weiterhin wird festgestellt, dass die Tagesordnungspunkte TOP 5 und TOP 6 unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollen. Dies wird einstimmig beschlossen. Der geänderten Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.
Bevor Top 2 besprochen wird, legte Lukas Lux sein Amt als stellvertretender Vorsitzender nieder.
TOP 2 | Wahl der/des Vorsitzenden des Ausschusses für den Akteneinsichtsausschuss gemäß § 62 Abs. 3 HGO | VL-2025-0026 |
Die Wahl wird als offene Wahl per Akklamation durchgeführt. Vorschlag von Bianka Stelz: Lukas Lux
Der Akteneinsichtsausschuss wählt Herrn Lukas Lux als Vorsitzenden gemäß § 62 Abs. 3 HGO.
Abstimmungsergebnis: | |||
| Anwesende Gremiumsmitglieder: | 9 | Nein-Stimmen: | 0 |
| Ja-Stimmen: | 8 | Stimmenthaltungen: | 1 |
TOP 3 | Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für den Akteneinsichtsausschuss gem. § 62 Abs. 3 HGO | VL-2025-0029 |
Vorschlag von Christel Schmidt: Dr. Stephan Wagner
Weiterer Vorschlag: Bianka Stelz
Der Akteneinsichtsausschuss wählt wie folgt:
Dr. Stephan Wagner: 4 Stimmen
Frau Bianka Stelz: 5 Stimmen
Frau Bianka Stelz wird als stellvertretende Vorsitzende gemäß § 62 Abs. 3 HGO gewählt.
Abstimmungsergebnis: | |||
| Anwesende Gremiumsmitglieder: | 9 | Nein-Stimmen: | 4 |
| Ja-Stimmen: | 5 | Stimmenthaltungen: | 0 |
TOP 4 | Beratung über die Niederschrift der Sitzung vom 11. Februar 2025 |
Die SPD lehnt die vorliegende Niederschrift der letzten Sitzung am 11.02.2025 ab, da sie unvollständig ist und nicht vom stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wurde. Der Schriftführer stellt klar, dass dieses Vorgehen für ihn inakzeptabel ist. Änderungswünsche an der Niederschrift bedürfen keines eigenen Tagesordnungspunkts, sondern können, wie auch in der Stadtverordnetenversammlung und in anderen Ausschüssen üblich, per E-Mail eingebracht werden.
Der Schriftführer bestätigt, dass die gewünschten Änderungen wie besprochen in die letzte Niederschrift eingepflegt werden.
TOP 5 | Austausch der Mitglieder und Herrn Hisung über die Einsichtstermine |
Der Ausschuss hat über die eingesehen Akten beraten. Die Information, die der Ausschuss der Öffentlichkeit mitteilen möchte, finden sich unter TOP 6.
TOP 6 | Erstellung eines Abschlussberichtes |
Basierend auf dem vorliegenden Bericht von Herr Hisung wird eine gemeinsame Erklärung des Akteneinsichtsausschusses, für die Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Folgende Punkte wurden festgehalten:
In 2023 konnte laut Aktenlage keine Dringlichkeit festgestellt werden. (Dringlichkeit wäre gegeben, nur wenn Gefahr für Leib und Leben besteht).
Erstvergabeverfahren: Aufgrund der Auftragshöhe hätte eine öffentliche Vergabe umgesetzt werden müssen. Durch die Argumentation der Dringlichkeit wurde eine Direktvergabe durchgeführt.
Wegen unterschiedlichen Rechtsauffassungen wurde die Beauftragung einvernehmlich aufgehoben. Die Neuausschreibung erfolgte durch eine Anwaltskanzlei mit Spezialisierung im Vergaberecht. Der wirtschaftlichste Anbieter wurde beauftragt. Die Anwaltskanzlei beauftrage entgegen der Ausschreibung die Vergabe in voller Summe und nicht stufenweise.
Die Vergabedokumentation erscheint nicht vollständig. Auftragnehmer der ersten und zweiten Beauftragung sind identisch. Auffällig ist, dass bei der Zweitbeauftragung eine Kostenreduktion für den gleichen Projektumfang, von 18 % festgestellt wurde.
Laut juristischer Prüfung besteht keine vergaberechtliche Beanstandung.
Dieser Erklärung wurde einstimmig zugestimmt und sie wird der Stadtverordnetenversammlung (StaVo) vorgelegt.
Vielen Dank an Herrn Florian Hisung für die ausführliche und detaillierte Aufarbeitung.
Der Ausschussvorsitzender Lukas Hannes Lux schließt die Sitzung des Akteneinsichtsausschusses um 21:09 Uhr und bedankt sich bei den Anwesenden für Ihre Teilnahme.
Florstadt, 03.07.2025