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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 29/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

am Mittwoch den 28. Mai 2025

Großer Saal Bürgerhaus Nieder-Florstadt in Florstadt

Anwesend  — Mitgliederzahl: - 31 -
SPD

Trupp, Christian

Buseck, Helmut

Hartmann, Lothar

Lux, Lukas Hannes

Menzel, Richard

Neuwert, Diether

Opper, Claus Peter

Schmidt, Horst

Stelz, Bianka

Werner, Horst

Will, Alexander

Wolf, Elke

Wolf, Norbert

CDU

Faulstich, Cora

Kummer-Fischer, Ulrike

Pille, Wolf Rüdiger

Schmidt, Christel

Sprenger, Marion

Dr. Wagner, Stephan

Wehrum-Hötzel, Christiane

GRÜNE

Bauer-Klar, Adelheid

Faber, Axel

Groß, Maria Theresia

Neher, Gudrun

Dr. Rhein, Monika

Salz, Gerhard

Schmidt, Dietmar

Abwesend
SPD

Goll, Rudi

Richter, Dieter

Schneeberger, Ute

CDU

Kiesling, Jürgen

Magistrat:
Anwesend

Imbescheid, Daniel

Bürgermeister

Emmerich, Christa

Erste Stadträtin

Barth, Brigitte

Eckhardt, Anneliese

Heller, Hans-Georg

Abwesend

Hartmann, Sascha

Lohmann, Günther

Stiebeling, Karl Gerhard

Sitzungsleitung

Vorsitz:

Stadtverordnetenvorsteher Christian Trupp von 20:05 Uhr bis 22:15 Uhr

Schriftführung:

Schriftführerin, Janine Fritzel von 20:05 Uhr bis 22:15 Uhr

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Christian Trupp stellt fest:

Die Ladung ist gemäß § 58 und § 7 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) form- und fristgerecht ergangen. Die Einladung mit der Tagesordnung erging am 13.05.2025.

Beschlussfähigkeit:

Das Gremium ist gemäß § 53 HGO beschlussfähig. Es sind 27 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung anwesend.

Von der Verwaltung waren anwesend:

Haas, Thorsten (Fachbereichsleiter Finanzverwaltung)

Tagesordnung

Betreff

Vorlagen-Nr.

Amt

öffentliche Sitzung

TOP 1

Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit

TOP 2

Genehmigung der Niederschrift vom 02.04.2025

TOP 3

Beratung und Verabschiedung

(VL-2025-0022)

Finanzverwaltung

Haushaltsatzung der Stadt Florstadt für das HH-Jahr 2025 mit HH-Plan und allen Anlagen

TOP 4

Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2024

(VL-2025-0039)

Finanzverwaltung

TOP 5

Feststellung des Jahresabschlusses 2023

(VL-2025-0038)

Finanzverwaltung

Hier: Magistrat Feststellungsbeschluss;

Stadtverordnetenversammlung

Kenntnisnahme

TOP 6

Baugebiet Bachstraße im Stadtteil Stammheim

(VL-2025-0032)

Bauverwaltung – Tiefbau

Zusätzlicher Flächenankauf durch die Hessische Landgesellschaft

TOP 7

Bericht aus dem Ausschuss Infrastruktur und Umwelt vom 30.04.2025

hier: Radweg zwischen Florstadt und Friedberg-Ossenheim

„B 275 Friedberg/Ossenheim - Florstadt/Nieder-Florstadt“

TOP 8

Bauleitplanung, Stadtteil Nieder-Florstadt

(VL-2025-0016)

Bauverwaltung -Tiefbau

Aufstellungsbeschluss der Stadt Florstadt

gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Messeplatz“

TOP 9

Bauleitplanung der Stadt Florstadt, Stadtteil Nieder-Florstadt

(VL-2025-0017)

Bauverwaltung - Tiefbau

Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zum Bebauungsplan

„Messeplatz, 2. Änderung und Erweiterung“

TOP 10

Gemeinsamer Antrag der drei Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Florstadt

(AT-2025-0006)

Gremienbüro

hier: Radweg zwischen Florstadt und Friedberg-Ossenheim

„B 275 Friedberg/Ossenheim – Florstadt/Nieder-Florstadt“

TOP 11

Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN

(AT-2025-0004)

Gremienbüro

Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Florstadt Nieder-Mockstadt

Lauterbacher Straße/Frankfurter Straße (B275) Ortsdurchfahrt

TOP 12

Mitteilungen des Magistrates

12.1

Zuwendungsbescheid 2025 Klimaangepasstes

(MI-2025/0009)

Waldmanagement

12.2

Prüfauftrag der städtischen Feuerwehren

12.3

Gesamtkonzept erneuerbare Energien/Photovoltaik

12.4

Statusbericht Kommunale Wärmeplanung in Florstadt - Stand 05.05.2025

12.5

Archäologische Grabungen "Westerweiterung Gewerbegebiet, Im Unterfeld"

12.6

Auftragsvergabe "Bewertung von Trinkwassereinzugsgebieten"

12.7

Nutzung der Trauerhalle in der Kirchgasse

12.8

Fußgängerüberweg Stammheim, Hanauer Straße

Antrag auf Verlegung

12.9

Schreiben des Fußball-Club 1920 Nieder-Florstadt e.V.

hier: Umsetzung des Beschlusses zur Errichtung einer Fluglichtanlage auf dem Sportgeländes des FC 1920 Nieder-Florstadt

12.10

Dankesworte an den ausscheidenden Fachbereichsleiter der Finanzverwaltung

Sitzungsverlauf

öffentliche Sitzung

TOP 1

Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Herr Christian Trupp, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Einladung sowie deren Beschlussfähigkeit fest.

Weiterhin teilt er mit, dass im Vorfeld mit alle Fraktionen entschieden wurde, dass der Tagesordnungspunkt 12, „Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Änderung der Geschäftsordnung“ in einem Arbeitskreis besprochen werden soll. Hierzu soll auch das Gremienbüro beteiligt werden. Eine Terminierung soll nach der Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erfolgen. Die antragstellende Fraktion bekommt die Möglichkeit ihren Antrag zu begründen.

Außerdem teilt er mit, dass seitens der Fraktionen eine Verlängerung der Redezeit nach § 22 der Geschäftsordnung beantragt wurde. Die Verlängerung der Redezeit betrifft die Tagesordnungspunkte zum Thema „Haushalt“. Diesem Antrag wird stattgegeben. Somit haben die Fraktionen eine Redezeit von

SPD: 20 Minuten

CDU: 17,50 Minuten

Bündnis90/Die Grünen: 17,50 Minuten

Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder:

27

Nein-Stimmen:

0

Ja-Stimmen:

27

Stimmenthaltungen:

0

TOP 2

Genehmigung der Niederschrift vom 02.04.2025

Seitens der Fraktionen gibt es keine Änderungswünsche oder Einwände. Somit kann über die Niederschrift abgestimmt werden.

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt beschließt die Niederschrift der Sitzung vom 02. April 2025.

Beratungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder:

27

Nein-Stimmen:

0

Ja-Stimmen:

27

Stimmenthaltungen:

0

TOP 3

Beratung und Verabschiedung Haushaltsatzung der Stadt Florstadt für das HH-Jahr 2025 mit HH-Plan und allen Anlagen

VL-2025-0022

Bürgermeister Daniel Imbescheid berichtet kurz über die Beratungen in den letzten Wochen.

Weiterhin teilt er mit, dass der Fachbereichsleiter, Herr Thorsten Haas, die entsprechenden Korrekturen aus den Beratungen zusammengetragen hat und zusammen mit einem Liquiditätsbericht an die Anwesenden verteilt.

Bericht aus den Haupt-, Finanz-, Wirtschaft- und Sozialausschusssitzungen im Zuge der Haushaltsberatungen, Lukas Lux:

Antrag auf Setzung eines Sperrvermerkes im vorgelegten Haushalt 2025 für die Investition

Investitions-Nr. I064601-76

Bezeichnung: Zwei Kita Wagen 2025 (Außengruppen)

Ansatz-Jahr: 2025

Betrag: 240.000,00 EUR

Im Anschluss daran informiert der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Herr Christian

Trupp, über die Anpassung des Beschlusstextes. Dieser lautet wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
  • unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen/Ergänzungen
  1. das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028,
  2. den Finanzstatusbericht, sowie
  3. die Haushaltssatzung der Stadt Florstadt für das Haushaltsjahr 2025 mit allen Anlagen einschließlich Stellenplan und Beteiligungsbericht.

Zudem wird der zuvor verteilte Liquiditätsbericht 2025 für die Stadt Florstadt von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen.

Wortmeldung Bianka Stelz (SPD)

Wortmeldung Dietmar Schmidt (Grüne)

Wortmeldung Dr. Stephan Wagner (CDU)

Wortmeldung Bianka Stelz (SPD)

Im Anschluss daran kommt es zur Abstimmung. Zunächst wird über die Empfehlung des Haupt-, Finanz-, Wirtschaft- und Sozialausschusses zur Setzung eines Sperrvermerkes abgestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder:

27

Nein-Stimmen:

1

Ja-Stimmen:

26

Stimmenthaltungen:

0

Dem Antrag auf Setzung eines Sperrvermerkes für die zwei Kita-Wagen wird mehrheitlich zugestimmt.

Danach wird über den Haushalt abgestimmt.

Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
  • unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen/Ergänzungen
  1. das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028,
  2. den Finanzstatusbericht, sowie
  3. die Haushaltssatzung der Stadt Florstadt für das Haushaltsjahr 2025 mit allen

Anlagen einschließlich Stellenplan und Beteiligungsbericht.

Zudem wird der zuvor verteilte Liquiditätsbericht 2025 für die Stadt Florstadt von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen.

Beratungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder:

27

Nein-Stimmen:

0

Ja-Stimmen:

24

Stimmenthaltungen:

3

TOP 4

Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2024

VL-2025-0039

Bürgermeister Daniel Imbescheid verliest die sachliche Darstellung des Tagesordnungspunktes. Im Anschluss daran haben die Fraktionen die Möglichkeit Fragen zu stellen, welche seitens des Bürgermeisters und des Fachbereichsleiters, Thorsten Haas, beantwortet wurden.

Hierbei handelt es sich um Haushaltsreste in Höhe von 10,381 Millionen EUR.

Im Anschluss daran kommt es zur Abstimmung.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Aufstellung der gebildeten Haushaltsausgabereste und die Übernahme des Gesamtbetrages der Investitionskredite in Höhe von 6.749.500,00 EUR des Haushaltsjahres zur Kenntnis und beschließt die notwendigen Mittelverschiebungen.

Beratungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder:

27

Nein-Stimmen:

0

Ja-Stimmen:

27

Stimmenthaltungen:

0

TOP 5

Feststellung des Jahresabschlusses 2023

VL-2025-0038

Hier: Magistrat Feststellungsbeschluss;

Stadtverordnetenversammlung Kenntnisnahme

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den vom Magistrat festgestellten Jahresabschlussbericht 2023 zur Kenntnis.

Herr Thorsten Haas bedankt sich herzlich für die vertrauensvolle und stets konstruktive Zusammenarbeit mit den politischen Gremien, der Verwaltung sowie allen Kolleginnen und Kollegen während seiner achteinhalbjährigen Tätigkeit in Florstadt und betont, dass ihm die Zeit in der Stadt in sehr guter Erinnerung bleiben wird.

TOP 6

Baugebiet Bachstraße im Stadtteil Stammheim

VL-2025-0032

Zusätzlicher Flächenankauf durch die Hessische Landgesellschaft

Die Stadtverordnete, Adelheid Bauer-Klar, stellt den Antrag auf Verweisung in den Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt inkl. Beteiligung des Ortsbeirates Stammheim.

Somit wird dieser Tagesordnungsprogramm in den Ausschuss verwiesen.

TOP 7

Bericht aus dem Ausschuss Infrastruktur und Umwelt vom 30.04.2025

hier: Radweg zwischen Florstadt und Friedberg-Ossenheim

„B 275 Friedberg/Ossenheim - Florstadt/Nieder-Florstadt“

Da der Vorsitzende des Ausschusses für Infrastruktur und Umwelt, Dieter Richter, aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesenden sein kann, übernimmt der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Christian Trupp die Berichterstattung aus dem Ausschuss.

Da sich die folgenden Tagesordnungspunkte auf die Beratungen im Ausschuss beziehen, hat man die Tagesordnung um die Berichterstattung erweitert. Nachdem der Vorsitzende über die Ausschusssitzung berichtet hat, stieg man in die Beratung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte ein.

TOP 8

Bauleitplanung, Stadtteil Nieder-Florstadt

VL-2025-0016

Aufstellungsbeschluss der Stadt Florstadt gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Messeplatz“

Bürgermeister Daniel Imbescheid informiert die Anwesenden über diesen Tagesordnungspunkt.

Weiterhin teilt er mit, dass sich in der Vorlage ein Fehlerteufel eingeschlichen hat und der Beschlusstext anzupassen sei. Demnach handelt es sich um eine Gesamtfläche der aufgeführten Flurstücke von 4,5 ha anstelle von 3,2 ha.

Im Anschluss daran kommt es zur Abstimmung.

Beschluss:

Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des nachfolgend aufgeführten Bebauungsplans.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:

„Messeplatz, 2. Änderung und Erweiterung“

Allgemeines Planungsziel ist die Neudefinition der städtebaulichen Zielausrichtung und des planungsrechtlichen Rahmens für die künftige Entwicklung des Messeplatzes inkl. angrenzender Flächen als Ort der Versorgung, des Gemeinschaftslebens sowie siedlungsnahen Erholung.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Messeplatz, 2. Änderung“ in der Gemarkung Nieder-Florstadt umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke mit einer Gesamtfläche von rd. 4,5 ha:

Flur

Flurstücke

1

3/21, 3/52, 3/53, 3/56, 3/58, 537/1 (tw.), 547 (tw.), 594/12, 902/1, 948, 949, 950, 953, 955, 958, 959, 960, 961/1, 961/2, 962 (tw.), 963/3, 951, 952, 954/1+2

13

162/1 (tw.), 167/1, 167/2, 168/1, 168/2, 169/4

Die Lage im Ort sowie die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind darüber hinaus aus den nachstehenden Übersichtskarten ersichtlich.

Beratungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder:

27

Nein-Stimmen:

0

Ja-Stimmen:

27

Stimmenthaltungen:

0

TOP 9

Bauleitplanung der Stadt Florstadt, Stadtteil Nieder-Florstadt

VL-2025-0017

Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zum Bebauungsplan „Messeplatz, 2. Änderung und Erweiterung“

Bürgermeister Daniel Imbescheid informiert die Anwesenden über diesen Tagesordnungspunkt.

Auch hier hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen. Die Gesamtfläche der Flurstücke beläuft sich auf 4,5 ha anstelle von 3,2 ha. Diese Änderung ist im Beschlusstext anzupassen.

Wortmeldung Diether Neuwert (SPD)

Änderungsantrag auf Anpassung des Beschlusstextes seitens der SPD-Fraktion

Im Anschluss daran kommt es zu regen Wortmeldungen seitens der Fraktionen. Aufgrund von Unklarheiten bezüglich des Wortlautes des Änderungsantrages und der Begründung, gab es eine Sitzungsunterbrechen von 21:46 bis 21:56 Uhr.

Wortmeldung Gerhard Salz (Grüne)

Wortmeldung Dr. Stephan Wagner (CDU)

Wortmeldung Bianka Stelz (SPD)

Nach regen Diskussionen wurde der Wortlaut des Änderungsantrages wie folgt festgelegt:

Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, den § 2 räumlicher Geltungsbereich anzupassen. Das Flurstück 948, für das Bauvorhaben „Alte Feuerwehr“ ist aus dem räumlichen Geltungsbereich zu entfernen und die Gesamtfläche entsprechend zu reduzieren.

Im Anschluss daran kommt es zunächst zur Abstimmung um den Änderungsantrag.

Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder:

27

Nein-Stimmen:

14

Ja-Stimmen:

13

Stimmenthaltungen:

0

Somit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Danach wird über den Ursprungsantrag abgestimmt.

Beschluss:

Der Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB:

Satzung der Stadt Florstadt über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Messeplatz, 2. Änderung und Erweiterung“ im Stadtteil Nieder-Florstadt

Präambel

Die Stadt Florstadt erlässt aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO, i.d.F. vom 07.03.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93)) und §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB, i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023) folgende Satzung:

§ 1 Zu sichernde Planung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt hat in ihrer Sitzung am 02.04.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Messeplatz, 2. Änderung und Erweiterung“ im Stadtteil Nieder-Florstadt beschlossen. Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre erlassen.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den gesamten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Messeplatz, 2. Änderung und Erweiterung“ in der Gemarkung Nieder-Florstadt und umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke mit einer Gesamtfläche von rd. 4,5 ha:

Flur

Flurstücke

1

3/21, 3/52, 3/53, 3/56, 3/58, 537/1 (tw.), 547 (tw.), 594/12, 902/1, 948, 949, 950, 953, 955, 958, 959, 960, 961/1, 961/2, 962 (tw.), 963/3, 951, 952, 954/1+2

13

162/1 (tw.), 167/1, 167/2, 168/1, 168/2, 169/4

§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre

(1)

In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen

1.

Vorhaben i.S. des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden,

2.

erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigebedürftig sind, nicht vorgenommen werden.

(2)

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über die Ausnahme trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt.

(3)

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Stadt nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 4 Inkrafttreten der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.

§ 5 Außerkrafttreten der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren seit ihrem Inkrafttreten außer Kraft. Sie tritt auch dann außer Kraft, wenn der Bebauungsplan, dessen Sicherung sie dient, in Kraft getreten ist.

Hinweis

Die Veränderungssperre kann ohne Angaben von Gründen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die letztmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr ist nur unter Angabe von konkreten Belegen möglich. Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 hinaus, ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene

Entschädigung in Geld zu leisten. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Beratungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:

Anwesende Gremiumsmitglieder:

27

Nein-Stimmen:

11

Ja-Stimmen:

15

Stimmenthaltungen:

1

TOP 10

Gemeinsamer Antrag der drei Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Florstadt

AT-2025-0006

hier: Radweg zwischen Florstadt und Friedberg-Ossenheim

„B 275 Friedberg/Ossenheim - Florstadt/Nieder-Florstadt“

Beratungsergebnis:

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird der Tagesordnungspunkt in die kommende Sitzung vertagt.

TOP 11

Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN

AT-2025-0004

Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Florstadt

Nieder-Mockstadt

Lauterbacher Straße/Frankfurter Straße (B275)

Ortsdurchfahrt

Beratungsergebnis:

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird der Tagesordnungspunkt in die kommende Sitzung vertagt.

TOP 12

Mitteilungen des Magistrates

TOP 12.1

Zuwendungsbescheid 2025 Klimaangepasstes Waldmanagement

MI-2025/0009

Der Zuwendungsbescheid aus dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ für das Jahr 2025 ist eingegangen. Die Förderung beträgt für das Jahr 2025 54.758, 40 EUR.

TOP 12.2

Prüfauftrag der städtischen Feuerwehren

Seitens der SPD-Fraktion wurde ein Prüfauftrag in Sachen „städtische Feuerwehren“ eingereicht.

Dieser wird den Fraktionen zur Kenntnis gegeben.

TOP 12.3

Gesamtkonzept erneuerbare Energien/Photovoltaik

Im Rahmen eines ersten Austauschs mit der MMR Projekt GmbH wurde der Stadt Florstadt eine Skizze zur möglichen Flächennutzung für Photovoltaikprojekte im Stadtgebiet überlassen. Die Firma zeigt sich flexibel und interessiert daran, gemeinsam mit der Stadt ein ganzheitliches „Gesamtkonzept erneuerbare Energie/Photovoltaik zu entwickeln. Es wird vorgeschlagen einen „Runden Tisch“ zusammen mit den Ortslandwirten und der Agenda Energie zu bilden, um weitere Möglichkeiten für Florstadt gemeinsam zu erörtern.

TOP 12.4

Statusbericht Kommunale Wärmeplanung in Florstadt - Stand 05.05.2025

Die Kommunale Wärmeplanung befindet sich derzeit in der Bearbeitung. Am 25. Juni 2025 wird eine Informationsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger im Bürgerhaus Nieder-Florstadt stattfinden. Eine weitere Veranstaltung ist für Herbst angesetzt. Bei dieser Veranstaltung wird das beauftragte Büro BMU Energie Consulting die ersten Zwischenergebnisse vorstellen und den Raum für Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft öffnen. Zudem findet am 12. Juni 2025 eine Online-Veranstaltung mit der Agenda „Energie“ statt.

TOP 12.5

Archäologische Grabungen "Westerweiterung Gewerbegebiet, Im Unterfeld"

Weiterhin teilt Bürgermeister Daniel Imbescheid mit, dass der Magistrat der Stadt Florstadt eine Firma aus Münzenberg beauftragt hat die archäologischen Grabungen im Zuge der Westerweiterung Gewerbegebiet „Im Unterfeld“ durchzuführen. Die Kosten belaufen sich auf rund 400,000 EUR.

TOP 12.6

Auftragsvergabe "Bewertung von Trinkwassereinzugsgebieten"

Seit dem 12. Dezember 2023 ist die neue Trinkwassereinzugsgebietverordnung in Kraft. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Stadt Florstadt auf die neuen Dokumentationspflichten hingewiesen. Daher informiert Bürgermeister Daniel Imbescheid über die Auftragsvergabe zur Bewertung von Trinkwassereinzugsgebieten an eine Ingenieurgesellschaft aus Schöneck. Diese wird die vom Regierungspräsidium Darmstadt geforderten Dokumente bezüglich der von der Stadt Florstadt betriebenen Trinkwassergewinnungsanlagen nach § 12 TrinkwEGV erstellen. Die Dokumente sind bis 12. November 2025 in elektronischer Form auszuhändigen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 20.000,00 EUR.

TOP 12.7

Nutzung der Trauerhalle in der Kirchgasse

Weiterhin teilt der Bürgermeister mit, dass der Magistrat in seiner Sitzung am 06.05.2025 der Nutzung der Trauerhalle in der Kirchgasse durch die Lokale Agenda Gruppe 21 für das Projekt im Bereich Nachhaltigkeit genutzt werden darf. Die Trauerhalle wird für die Projekte Repair Café oder Foodsharing genutzt werden.

TOP 12.8

Fußgängerüberweg Stammheim, Hanauer Straße

Antrag auf Verlegung

Bürgermeister Daniel Imbescheid teilt mit, dass der Wetteraukreis in einer Email mitgeteilt hat, dass der Antrag in Sachen Verlegung des neuen Fußgängerüberweges durch den Wetteraukreis an Hessen Mobil zur erneuten Prüfung weitergegeben wurde. Auf Grundlage der Stellungnahme der Bürgerinitiative „Safety First für Stammheims Kinder“ wird Hessen Mobil erneut die Plausibilität der Verkehrszählung vom 18.04.2024 prüfen.

TOP 12.9

Schreiben des Fußball-Club 1920 Nieder-Florstadt e.V.

hier: Umsetzung des Beschlusses zur Errichtung einer Fluglichtanlage auf dem Sportgeländes des FC 1920 Nieder-Florstadt

Bürgermeister Daniel Imbescheid gibt ein Schreiben des FC 1920 Nieder-Florstadt e.V. in Sachen Umsetzung des Beschlusses zur Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Sportgelände des FC 1920 Nieder-Florstadt e.V. zur Kenntnis.

Der Vorgang ist in Klärung. Der Magistrat wird beraten.

TOP 12.10

Dankesworte an den ausscheidenden Fachbereichsleiter der Finanzverwaltung

Zu guter Letzt bedankt sich auch Bürgermeister Daniel Imbescheid bei dem ausscheidenden Fachbereichsleiter Finanzen, Herr Thorsten Haas, für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Monaten. Er bedauert sehr ihn als Mitarbeiter verabschieden zu müssen, da er gerne und gut mit ihm zusammen gearbeitet hat. Er wünscht ihm alles Gute für seine berufliche als auch private Zukunft.

Aufgrund der bereits vorangeschrittenen Stunde fragt der Vorsitzende der

Stadtverordnetenversammlung die Anwesenden nach ihrem Meinungsbild, ob eine Vertagung der übrigen Tagesordnungspunkte vorgenommen werden soll. Die Mehrheit spricht sich für eine Vertagung aus. Die Tagesordnungspunkte 10-11 werden auf der nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beraten, welche am 02.07.2025 stattfinden wird.

Christian Trupp bedankt sich an dieser Stelle bei Herrn Thorsten Haas für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Anschließend übermittelt er die Glückwünsche an die Geburtstagskinder der vergangenen Tage und Wochen.

Stadtverordnetenvorsteher Christian Trupp schließt die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung um 22:15 Uhr und bedankt sich bei den Anwesenden für Ihre Teilnahme.

Florstadt, 30.05.2025

gez. Christian Trupp  — gez. Janine Fritzel
Stadtverordnetenvorsteher  — Schriftführerin