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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 29/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung

Herr Joachim Gutermuth (SPD) hat sein Mandat als Stadtverordneter niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 1 und 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) werden die Bewerber der Stadtverordnetenversammlung mit den nächsthöheren Stimmanteilen als Nachrücker berufen.

Dies ist vom Wahlvorschlag der SPD für die Stadtverordnetenversammlung:

Frau Elke Wolf, Fußhain 28, 61197 Florstadt

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Stadt Florstadt binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter für die Kommunalwahl, Freiherr-vom-Stein-Str. 1, 61197 Florstadt, einzureichen.

Florstadt, den 13.07.2026

Benjamin Naumann, Wahlleiter