Nach den Richtlinien sind nach Punkt 2.4.2. die jugendlichen Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (31.12. des Jahres) namentlich bis zum 01.02.2023 zu melden, wonach ein Zuschuss in Höhe von 2,00 EURO pro Kind bzw. Jugendlicher gewährt werden kann.
Verspätet eingehende Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Gemäß der Vereinsförderrichtlinien können nur Vereine in den Genuss investiver Fördermittel kommen, bei denen mehr als die Hälfte der Mitglieder in Florstadt ihren Hauptwohnsitz haben.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
61197 Florstadt, 07.12.2022