Aus gegebenem Anlass möchten wir die Grundstückseigentümer auf ihre StraÃenreinigungspflicht hinweisen.
StraÃen und Bürgersteige sowie StraÃeneinläufe (Sinkkästen) sind regelmäÃig von Fremdkörpern, groben Verunreinigungen, Laub, Schlamm, Unkraut oder Ãhnlichem so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung infolge Verunreinigung der StraÃe aus ihrer Benutzung oder auch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird.
Ausdrücklich sei nochmals darauf hingewiesen, dass auch Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte usw. nicht bebauter Grundstücke dazu verpflichtet sind, die StraÃe/Bürgersteig vor ihrem Anwesen regelmäÃig, insbesondere von Unkraut, zu reinigen.
Tragen Sie bitte alle mit dazu bei, dass unsere Stadt einen gepflegten Eindruck macht.