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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 32/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Florstädter Nachrichten stv Schiedsamt 2025

Öffentliche Ausschreibung des Ehrenamtes Schiedsperson für die stellvertretende Schiedsstelle der Stadt Florstadt

Auf Grundlage des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) vom 23. März 1994 (GVBl. I S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. August 2018 (GVBl. I S. 362), wird durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt die Stellvertretung der Schiedsperson neu gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Gemäß § 4 Abs. 3 HSchAG wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen wird. Die gewählte Person bedarf gemäß § 4 Abs. 1 HSchAG der Bestätigung durch die Direktorin/den Direktor des Amtsgerichts Friedberg.

Voraussetzungen für das Amt:

Nach § 3 HSchAG kann zur Schiedsperson gewählt werden, wer

  • das 30. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht älter als 75 Jahre ist,
  • in der Stadt Florstadt wohnt,
  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt und
  • nach Persönlichkeit und Fähigkeiten für das Amt geeignet ist.
Aufgaben der Schiedsperson

Die Schiedsperson vermittelt bei außergerichtlichen Konflikten in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehören insbesondere:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten,
  • Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen,
  • Fälle wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder leichte Körperverletzung.

Ziel ist stets eine einvernehmliche Einigung der Parteien und die Wiederherstellung des sozialen Friedens. Vergleiche werden protokolliert und sind vollstreckbar.

Bewerbungsverfahren

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden herzlich eingeladen, sich für dieses ehrenamtliche Amt zu bewerben. Die Bewerbung ist schriftlich (formlos, mit Angaben zur Person, Motivation und ggf. beruflichem Hintergrund) bis spätestens:

29. August 2025

zu richten an:

Stadt Florstadt

Gremienbüro

Freiherr-vom-Stein-Str. 1

61197 Florstadt

Kontakt für Rückfragen

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Jessica Keßler-Voßeler gerne zur Verfügung:

Telefon: 06035 / 9699-20

E-Mail: jessica.kessler-vosseler@florstadt.de

Hinweis zum Datenschutz:

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.florstadt.de/datenschutz.

Florstadt, den 08. August 2025

Daniel Imbescheid

Bürgermeister