Amt für Bodenmanagement Büdingen HESSEN
- Flurbereinigungsbehörde -
Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen
Tel.-Nr.: 0611/535-7100, Fax-Nr.: 0611/327605-100
E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de
Gz.: 23.1-BD-05-19-44-B-0005#006
Verfahrensnummer: UF 1944
Im Nachgang zur öffentlichen Bekanntmachung der vorläufigen Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren Wöllstadt B3 / B45 vom 15. Mai 2023, veröffentlicht am 26. Mai 2023 erfolgt folgender Hinweis:
Anträge, die Ansprüche nach §69 FlurbG aus einem Nießbrauchsrecht oder nach § 70 FlurbG aus einem Pachtverhältnis zum Gegenstand haben, sind gem. § 71 FlurbG spätestens drei Monate nach dieser öffentlichen Bekanntmachung bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen, zu stellen. Der Lauf der Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Zusätzlich ist dieser Hinweis unter der Internetadresse www.hvbg.hessen.de/UF1944 abrufbar.
Dieser Hinweis zur vorläufigen Besitzeinweisung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Wöllstadt und in den angrenzenden Gemeinden / Städten Friedberg, Niddatal, Florstadt, Rosbach v.d. Höhe und Karben öffentlich bekannt gemacht.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse www.hvbo.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Büdingen, den 04. August 2023