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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 33/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen

Die vorübergehende Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) wie z.B. Aufstellen von Baugerüsten, Containern oder Wechselbehältern, die Lagerung von Baustoffen (Sand, Kies, Steine usw.), Aufstellung von Baustellentoiletten, Arbeitswagen, Baumaschinen und Baugeräten sowie Straßen- bzw. Bürgersteigaufbrüche sind anmelde- und genehmigungspflichtig.

Genehmigungsanträge müssen 14 Tage vor Aufstellung oder Baubeginn gestellt werden.

Hierzu wenden sie sich bitte an das Ordnungsamt, Zimmer 10, Tel.: 9699-17 oder 9699-22, Mail: ordnungsbehoerde@florstadt.de

Wir weisen darauf hin, dass derjenige ordnungswidrig handelt, der vorsätzlich oder fahrlässig eine öffentliche Straße, Plätze oder Bürgersteige ohne die erforderliche Erlaubnis zu Sondernutzungen gebraucht oder den erteilten Auflagen zuwiderhandelt.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Der Bürgermeister
der Stadt Florstadt
als örtliche Ordnungsbehörde
- Straßenverkehrsbehörde -
Im Auftrag
Hebbe