Auf Grundlage des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) vom 23. März 1994 (GVBl. I S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. August 2018 (GVBl. I S. 362), wird durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt die Schiedsperson neu gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Gemäß § 4 Abs. 3 HSchAG wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Wahl einer Schiedsperson durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen wird. Die gewählte Person bedarf gemäß § 4 Abs. 1 HSchAG der Bestätigung durch die Direktorin/den Direktor des Amtsgerichts Friedberg.
Nach § 3 HSchAG kann zur Schiedsperson gewählt werden, wer
nicht älter als 75 Jahre ist,
Die Schiedsperson vermittelt bei außergerichtlichen Konflikten in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehören insbesondere:
Nachbarschaftsstreitigkeiten,
Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen,
Fälle wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder leichte Körperverletzung.
Ziel ist stets eine einvernehmliche Einigung der Parteien und die Wiederherstellung des sozialen Friedens. Vergleiche werden protokolliert und sind vollstreckbar.
Bewerbungsverfahren
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden herzlich eingeladen, sich für dieses ehrenamtliche Amt zu bewerben. Die Bewerbung ist schriftlich (formlos, mit Angaben zur Person, Motivation und ggf. beruflichem Hintergrund) bis spätestens:
20. August 2026
zu richten an:
Stadt Florstadt
Gremienbüro
Freiherr-vom-Stein-Str. 1
61197 Florstadt
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Benjamin Naumann gerne zur Verfügung:
Telefon: 06035 / 9699-63
E-Mail: gremienbuero@florstadt.de
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://datenschutzportal.de/florstadt/.
Florstadt, den 31. Juli 2026