Auf Grundlage des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) vom 23. März 1994 (GVBl. I S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. August 2018 (GVBl. I S. 362), wird durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt die Stellvertretung der Schiedsperson neu gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Gemäß § 4 Abs. 3 HSchAG wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen wird. Die gewählte Person bedarf gemäß § 4 Abs. 1 HSchAG der Bestätigung durch die Direktorin/den Direktor des Amtsgerichts Friedberg.
Nach § 3 HSchAG kann zur Schiedsperson gewählt werden, wer
Die Schiedsperson vermittelt bei außergerichtlichen Konflikten in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehören insbesondere:
Ziel ist stets eine einvernehmliche Einigung der Parteien und die Wiederherstellung des sozialen Friedens. Vergleiche werden protokolliert und sind vollstreckbar.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden herzlich eingeladen, sich für dieses ehrenamtliche Amt zu bewerben. Die Bewerbung ist schriftlich (formlos, mit Angaben zur Person, Motivation und ggf. beruflichem Hintergrund) bis spätestens:
zu richten an:
Stadt Florstadt
Gremienbüro
Freiherr-vom-Stein-Str. 1
61197 Florstadt
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Jessica Keßler-Voßeler gerne zur Verfügung:
Telefon: 06035 / 9699-20
E-Mail: jessica.kessler-vosseler@florstadt.de
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.florstadt.de/datenschutz.
Florstadt, den 08. August 2025