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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 36/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung

Herr Günter Schmidt hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung niedergelegt.

Er scheidet daher aus der Stadtverordnetenversammlung aus.

Gem. § 34 Abs. 1 und 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes werden die Bewerber mit den nächsthöheren Stimmanteilen als Nachrücker berufen.

Dies ist vom Wahlvorschlag der CDU-Fraktion für die Stadtverordnetenversammlung:

Frau Ulrike Kummer-Fischer, Querstraße 1, 61197 Florstadt.

Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte der Stadt Florstadt binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen beim Wahlleiter für die Kommunalwahl, Freiherr-vom-Stein-Str. 1, 61197 Florstadt schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch einlegen.

Florstadt, den 06.09.2022

Jörg Stürtz, Wahlleiter