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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 37/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung für den Staatsanzeiger am 12. September 2022

Vorhaben der Firma DHL Supply Chain Operations GmbH

Errichtung und Betrieb eines Lagers für Medizinprodukte

Die Firma DHL Supply Chain Operations GmbH hat einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Lagers für feste, flüssige und gasförmige (Aerosole) Medizinprodukte, Kosmetika sowie Roh- und Wirkstoffe für die Herstellung von Arzneimitteln in verkehrsrechtlich zugelassenen Verpackungen gestellt.

Das Vorhaben soll in 61197 Florstadt

Gemarkung:

Nieder-Mockstadt

Flur:

Flur 7

Flurstücke:

85/1, 86, 87, 88, 103/12, 104/2, 104/3, 105, 106, 107, 108, 155/1

errichtet werden.

Das Lager wird als eingeschossige Halle mit einer Grundfläche von 31.000 m² errichtet und umfasst vier Einheiten. Das Lager hat eine Lagerkapazität von 29.700 t, davon maximal:

1.200 t

Stoffe der Gefahrenklassen akut toxisch Kategorie 1 und 2

2.500 t

Stoffe der Gefahrenklassen akut toxisch Kategorie, 1, 2 oder 3 oder

spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) Kategorie 1 oder

spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) Kategorie 1

200 t

entzündbare Flüssigkeiten der Gefahrenklasse Kategorie 1, 2 oder 3

20.000 t

Stoffe der Gefahrenklasse Gewässergefährdend Kategorie akut 1 oder chronisch 1

20.000 t

Stoffe der Gefahrenklasse Gewässergefährdend Kategorie chronisch 2

100 t

Aerosolpackungen mit inertem Treibmittel der Gefahrenklasse Kategorie 3

28.300 t

Brennbare ätzende Stoffe

28.300 t

nicht brennbare ätzende Stoffe

29.500 t

Brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt größer 60 °C, nur wassermischbar

29.500 t

Brennbare Feststoffe

15 t

Lithium-Metallionen-Batterien niedrige Leistung

Im Lager finden keine Abfüll- oder Umfüllvorgänge statt, es handelt sich ausschließlich um eine passive Lagerung.

Die Anlage soll im Mai 2024 in Betrieb genommen werden.

Zusätzlich hat die Firma einen Antrag nach § 8a BImSchG auf Zulassung des vorzeitigen Beginns für folgende Maßnahmen

  • Abtrag des humosen und durchwurzelten Oberbodens in den Auf- und Abtragbereichen
  • Zwischenlagerung des abgetragenen Oberbodens auf dem eigenen Gelände; Abtragstärke des Oberbodens d = ca. 0,35 m
  • Abtrag von Bodenmaterial in höher liegenden Geländebereichen und Auftrag in Einzellagen von d = 0,40 m (nach Einbau) in tieferliegenden Bereichen, Erdabtrag und -auftrag, jeweils ca. 54.000 m3
  • Durchführung von Maßnahmen zur Herstellung eines tragfähigen Baugrundes gemäß der hydrologischen Stellungnahme vom 6. Mai 2022 durch Geotechnik Lehr
  • Einbau einer Tragschicht aus Recyclingmaterial oder Naturschotter oberhalb der hergestellten Geländeaufschüttung und im Abtragbereich im Bereich von Gebäuden sowie Beton und Asphaltflächen. Die Einbaustärke beträgt 0,45 m von ca. 35.000 Tonnen von Recyclingmaterial der Zuordnungsklasse 1.1 gemäß Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M20)
  • Aushub von Fundamentgräben und -gruben, gegebenenfalls lokale offene Oberflächenwasserhaltungen. Bodenaustausch bei den Fundamenten mittels Schotter - oder Recyclingbaustoffen, um die Tragfähigkeit zu verbessern

gestellt.

Von den beteiligten Fachbehörden wurde der Zulassung des vorzeitigen Beginns zugestimmt; auch liegen von vielen beteiligten Stellen bereits die endgültigen Stellungnahmen zu diesem Projekt vor, so dass die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG erteilt wird und die Firma bis zum 24. Mai 2022 mit den oben aufgeführten vorbereitenden Maßnahmen beginnen kann.

Dieses Vorhaben bedarf nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 9.3.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

Für dieses Vorhaben war nach § 1 Absatz 2 der 9. BImSchV zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.

Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da von der geplanten Änderung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar und beruht auf folgenden Kriterien und den entsprechenden Merkmalen des Vorhabens:

Im vorangegangenen Bauleitverfahren für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 5.07 “Gewerbe-gebiet im Unterfeld“ 7. Änderung und Süderweiterung würde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Der Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichts lagen in der Zeit vom 6. April bis zum 15. Mai 2020 öffentlich im Rathaus der Stadt Florstadt aus. Im Umweltbericht werden u.a. die Aspekte des Flächenverbrauchs, des Denkmalschutzes, Flora und Fauna bewertet. Hinweise bzw. Anregungen zu nicht abwägungsfähigen Sachverhalten wurden nicht vorgebracht. Hinweise auf Rechtsverletzungen wurden ebenfalls nicht vorgebracht. Im laufenden Genehmigungsverfahren wurden daher nur die Auswirkungen, die von dem Lager ausgehen, bewertet.

Das neue Lager wird Bestandteil des Betriebsbereichs der DHL Supply Chain Operations GmbH am Standort Florstadt Gemarkung Nieder-Mockstadt. In dem neuen Lager Florstadt 4 werden wie in den bereits bestehenden Lägern LSHC (Life Science and Healthcare Campus) und Florstadt 3 feste, flüssige oder gasförmige (Aerosole) Medizinprodukte oder Kosmetika sowie Roh- und Wirkstoffe für die Herstellung von Arzneimitteln in gefahrgut- oder transportrechtrechtlich zugelassenen Verpackungen gelagert. Durch das Projekt werden die Mengen an Störfallstoffen erhöht, aber es kommen keine neuen Stoffe oder Kategorien gemäß Anhang 1 der Störfallverordnung hinzu. Die Stoffe werden ausschließlich gelagert, es finden keine Umfüllvorgänge statt. Das Gefährdungspotential des Lagers entspricht den bereits bestehenden Lägern der DHL Supply Chain Operations GmbH am Standort. Die Firma hat störfallverhindernde und störfallbegrenzende Maßnahmen nachvollziehbar und plausibel dargelegt. Sie sind geeignet ein Ereignis zu verhindern bzw. dessen Auswirkungen zu begrenzen.

Emissionen fallen lediglich beim Probebetrieb des Notstromaggregats oder der Dieselpumpen für die Sprinkleranlage an. Es fällt kein Abwasser aus der Anlage an und entstehende Abfälle, wie z. B. abgelaufene Medizinprodukte, werden ordnungsgemäß entsorgt.

Weitere Tatbestände, die die Besorgnis erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen begründen könnten, liegen nach Einschätzung des Regierungspräsidiums Darmstadt nicht vor.

Das Vorhaben wird hiermit nach § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Antrag und die Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit

vom 19. September 2022 (erster Tag) bis 18. Oktober 2022 (letzter Tag)

beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt, 60327 Frankfurt am Main, Gutleutstraße 114, Zimmer 6.6.13 im 6. OG und bei der Stadt Florstadt, Freiherr-vom-Stein-Straße 1, 61197 Florstadt, Raum 25 im 2. OG aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Um den Zugang in die Gebäude sicherzustellen, wird aufgrund der aktuellen Situation um telefonische Voranmeldung unter den Nummern 069/2714-5991 für das Regierungspräsidium Darmstadt oder 06035-9699-0 für die Stadt Florstadt gebeten.

Bei der Einsichtnahme sind die Hygieneregeln, wie Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und die Einhaltung der Abstandsregeln zu beachten.

Innerhalb der Zeit

vom 19. September 2022 (erster Tag) bis 1. November 2022 (letzter Tag)

können nach § 10 Abs. 3 BImSchG Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei den vorgenannten Auslegungsstellen oder elektronisch per Email an: Immi-Geschaeftsstelle-F@rpda.hessen.de erhoben werden.

Soweit Name und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen an den Antragsteller oder an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Einwendungsschreiben hinzuweisen.

Personenbezogene Daten von Einwendern können z. B. bei Masseneinwendungen für die Dauer des Verfahrens automatisiert verarbeitet werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Ein Termin zur Erörterung der Einwendungen wird wie folgt festgesetzt:

am

10. November 2022

um

10:00 Uhr

Ort

Bürgerhaus der Stadt Florstadt, Freiherr-vom-Stein-Straße 1, 61197 Florstadt, kleiner Saal

Der Erörterungstermin wird abgesagt, wenn die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen. Diese Entscheidung wird an gleicher Stelle öffentlich bekanntgemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin grundsätzlich nicht stattfindet, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind bzw. die Einwendungen zurückgezogen wurden oder nur auf privatrechtlichen Titeln beruhen.

Der Erörterungstermin endet, wenn sein Zweck erfüllt ist. Gesonderte Einladungen hierzu ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, sollte der Erörterungstermin stattfinden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

Der Erörterungstermin ist öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die

Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Über vorgesehene Änderungen des Verfahrensablaufs für den Erörterungstermin wird an ebenfalls gleicher Stelle zeitnah informiert.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Regierungspräsidium Darmstadt

Abteilung Umwelt Frankfurt

Aktenzeichen: IV/F 43.2 - 1622/12 Gen 2022/012

RPDA - Dez. IV/F 43.2-53 u 40.07/3-2022/1 Gen 2022/012

Frankfurt am Main, 30. August 2022