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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 38/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Florstadt, Stadtteil Nieder-Florstadt

Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans

„Sondergebiet Einzelhandel - Im kleinen Feldchen“

(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)

1.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt hat in ihrer Sitzung am 27.10.2021 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel - Im kleinen Feldchen“ im Stadtteil Nieder-Florstadt beschlossen.

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Neustrukturierung des bereits bestehenden Lebensmitteldiscountmarktes inkl. der südlich und nördlich anschließenden Stellplatz- bzw. Parkplatzflächen.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Florstadt:

Flur 3: 5/18 (tlw.), 5/38 und 82

und besitzt insgesamt eine Größe von rd. 0,8 ha.

Der Bebauungsplan dient Maßnahmen der Innenentwicklung und soll nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Die räumliche Lage des Plangebietes sowie die Grenze des Geltungsbereichs gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt bzw. fett umrandete Bereiche).

2.

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Entwurfsunterlagen der Bebauungsplanänderung liegen im Zeitraum vom

Dienstag, den 04.10.2022 bis einschließlich Freitag, den 04.11.2022

im Rathaus der Stadt Florstadt, Freiherr-vom-Stein-Straße 1, 61197 Florstadt, Bauamt, während der aktuellen Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag

16:00 bis 18:00 Uhr

im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Anregungen können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Entwurfsunterlagen sowie die Bekanntmachung in dem o.g. Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Florstadt, unter dem nachfolgend genannten Link:

https://www.florstadt.de/rathaus-politik/aktuelles/bebauungsplaene-im-verfahren/

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt werden.

Den Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Gem. § 3 (2), Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gem. § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Die räumliche Lage des Plangebietes sowie der Entwurf der Bebauungsplanänderung (Planteil) gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).

Räumliche Lage des Plangebietes (OpenStreetMap Grundlage)

Räumlicher Geltungsbereich und Entwurf der Bebauungsplanänderung

(Planteil - unmaßstäblich)

Stadt Florstadt, den 15.09.2022

gez. Bürgermeister Unger