Am 8. Oktober 2023 findet die Landtags- und Landratswahl statt. Die Durchführung einer möglichen Stichwahl erfolgt anschließend am 22. Oktober 2023.
Als Teil des Wahlvorstandes sind Sie in einem Wahllokal tätig. Dort geben Sie Stimmzettel aus, stellen die ordnungsgemäße Wahl sicher, zählen die abgegebenen Stimmen aus und unterstützen somit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Am Donnerstagabend vor der Wahl, findet eine Unterweisung der Wahlhelfer/innen statt. Hier wird Ihnen die Tätigkeit erklärt und man weist Sie auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hin. Am Wahltag arbeitet ein Wahlvorstand in zwei Schichten, die Einteilung erfolgt nach Absprache untereinander.
Konkrete Voraussetzungen gibt es nicht. Wahlhelfer kann jeder werden, der wahlberechtigt ist, also deutscher Staatsangehöriger und mindestens 18 Jahre alt.
Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung von 35,00 € als Wahlvorsteher und 25,00 € als Wahlvorstandsmitglied. Darüber hinaus unterstützen Sie die Stadt Florstadt und somit alle Bürgerinnen und Bürger dank Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.
| Wahlleiter: | Herr Jörg Stürtz (Fachbereichsleiter Haupt- und Personalwesen) |
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| 06035/9699-18 |
| stellv. Wahlleiter: | Herr Jörg Hebbe |
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| 06035/9699-17 |
Falls Sie Interesse haben, können Sie sich gerne online auf unserer Homepage (www.florstadt.de) als Wahlhelfer/in melden. Alternativ nimmt Herr Jörg Stürtz und das Vorzimmer (Durchwahl -19 / lena.eggert@florstadt.de) Ihre Meldung gerne telefonisch oder per E-Mail entgegen.