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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 38/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus aktuellem Anlass:

Mit Beginn des neuen Schuljahres haben wir viele neue kleine Fußgänger, die einen besonderen Schutz genießen und sich erst an die anspruchsvollen Aufgaben im Straßenverkehr gewönnen müssen. Damit ihnen dieses gelingt, ist es erforderlich, dass auch wir uns an die Straßenverkehrsordnung halten. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Alle Hindernisse (z.B. Parken auf dem Gehweg) die wir den neuen Verkehrsteilnehmer ersparen, tragen mehr dazu bei, dass ihnen der Einstieg in den Straßenverkehr und somit der sichere Weg zur Schule und wieder nach Hause erleichtert wird.

61197 Florstadt, 12.09.2024

Der Bürgermeister
als örtliche Ordnungsbehörde
- Straßenverkehrsbehörde -