am Dienstag den 02. September 2025
Kleiner Saal Bürgerhaus Nieder-Florstadt in Florstadt
05.09.2025
| SPD | CDU | GRÜNE |
| Richter, Dieter | Wehrum-Hötzel, Christiane | Faber, Axel |
| Menzel, Richard | Kummer-Fischer, Ulrike | Dr. Rhein, Monika |
| Opper, Claus Peter | Schmidt, Christel | Neher, Gudrun |
| Schmidt, Horst | ||
| Will, Alexander | ||
Anwesend | ||
| Imbescheid, Daniel | Emmerich, Christa | Barth, Brigitte |
| Bürgermeister | Erste Stadträtin | |
Abwesend | ||
| Trupp, Christian | ||
| Stadtverordnetenvorsteher | ||
| Schmidt, Horst | Wagner, Reiner | Bauer-Klar, Heidi |
| Stelz, Mario | Rau, Walter | Salz, Gerhard |
Schneeberger, Ute
Vorsitz:
Ausschussvorsitzender Dieter Richter von 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Schriftführung:
Schriftführerin, Sophia Röhrich von 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Der Vorsitzende des Ausschusses für Infrastruktur und Umwelt, Dieter Richter stellt fest:
Die Ladung ist gemäß § 58 und § 7 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) form- und fristgerecht ergangen. Die Einladung mit der Tagesordnung erging am 27.08.2025.
Beschlussfähigkeit:
Das Gremium ist gemäß § 53 HGO beschlussfähig. Es sind 9 Mitglieder des Ausschusses für Infrastruktur und Umwelt anwesend.
| Betreff | Vorlagen-Nr. | Amt |
| Öffentliche Sitzung | |||
| TOP 1 | Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit | ||
| TOP 2 | Baugebiet Bachstraße im Stadtteil Stammheim | (VL-2025-0032) | Bauverwaltung - Tiefbau |
| Zusätzlicher Flächenankauf durch die Hessische Landgesellschaft | ||
| TOP 3 | Mitteilungen des Magistrates | ||
Öffentliche Sitzung
TOP 1 | Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende des Ausschusses für Infrastruktur und Umwelt, Dieter Richter, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Herr Richter begrüßt den Ortsbeirat Stammheim und alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeiterin der Verwaltung Klimaschutzmanagerin Frau Sophia Röhrich die die Schriftführung in der Sitzung innehat.
| TOP 2 | Baugebiet Bachstraße im Stadtteil Stammheim | VL-2025-0032 |
| Zusätzlicher Flächenankauf durch die Hessische Landgesellschaft | |
Der Vorsitzende gibt das Wort an Bürgermeister Daniel Imbescheid. Imbescheid stellt den Antrag vor und beantwortet die Anfragen der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 28.08.2025.
| 1. | Gibt es Klagen über feuchte Keller im Einzugsgebiet der Bauplanung in der Bachstraße? |
| Nein. |
| 2. | Was passiert mit den Grundstücken, die nicht verkauft werden? |
| Das kann erst final geklärt werden, sobald klar ist, wie viele Grundstückseigentümer tatsächlich nicht verkaufen |
| 3. | Ab wann ist gesichert, dass ein städtebaulicher Entwurf eine Realisierungschance hat und ab wann wird das von der HLG ausgewählte Büro hierzu beauftragt? |
| Wie in der Mail vom 25.08.2025 mitgeteilt, wurde bereits ein Planungsbüro beauftragt. Sobald klar ist, ob die besagten Ackerflächen zusätzlich angekauft bzw. überplant werden sollen, kann ein erster Entwurf erstellt werden. |
| 4. | Gibt es schon Ideen für die Art der Bebauung? Welche Dichtewerte sind vorgesehen (EFH, Reihenhäuser, MF-Häuser)? |
| Das Gebiet soll sich in die dörfliche Umgebung einfügen (siehe Anhang-Mail vom 25.08.2025 / Beschluss STVO vom 27.04.2022) |
| Eine erste Entwurfsplanung wird zur Beratung den Gremien vorgelegt, hier können Detail und Festsetzungen für den B-Plan abgestimmt werden. Das Planungsbüro kann hierzu eingeladen werden. |
| 5. | Gibt es Ideen zur Verkehrserschließung? |
| Erst muss klar sein, welche Flächen einbezogen werden. |
| 6. | Gibt es Ideen zur Öffnung des Bachs? |
| Die Verrohrung des Lachegrabens liegt in der Bachstraße, hier kann kein offener Graben hergestellt werden. |
| 7. | Sind die betroffenen Anwohner um das Baugebiet herum angehört worden? |
| Aufstellungsbeschluss und Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans erfolgen über die ortsüblichen Bekanntmachungen. Die Offenlage erfolgt im Rathaus zu jedermanns Einsicht. |
| 8. | Sind von Seiten der Stadt Maßnahmen zur Erweiterung der Infrastruktur erforderlich (Abwasserkanal, zentrale Wärmeversorgung, Brauchwassersystem, KiTa, Schule, Grundversorgung im Ort)? Ist der bestehende Kanal in der Bachstraße ausreichend und halten die Folgekanäle der möglichen Belastung stand? |
Die Kanalisation in der Bachstraße wurde Anfang der 90iger Jahre ausgetauscht, ein weiterer Austausch erfolgte in der Schlossstraße im Zuge der Baugebietsentwicklung „Lacheweg“.
Die Entwässerung wird im Trennsystem erfolgen, um das Kanalsystem bei Starkregenereignissen nicht zusätzlich zu belasten, ist eine Rückhaltung im Baugebiet geplant. Zusätzlich können im B-Plan Zisternen für Privatgrundstücke vorgeschrieben werden.
Des Weiteren beantwortet Bürgermeister Daniel Imbescheid die Fragen von Frau Neher, Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN welche am 02.09. per Mail an den Bürgermeister gerichtet wurden. Obwohl die Fragen kurzfristig eingegangen sind, kann Herr Imbescheid folgende Antworten geben:
1. Welches Konzept gibt es, bei inzwischen mehrfach jährlich auftretenden starken Regenfällen die neu bebauten Grundstücke vor der Schlammflut zu schützen, die feldseitig über die bislang unbebaute Fläche in den Ortskern runterschießt? Wo und wie sollen entsprechende Abläufe geschaffen werden? Wie wird das Kanalsystem angepasst?
Die Frage zum Kanalsystem wurde bereits in der obenstehenden Antwort 8 beantwortet. Welche Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen vorgenommen, wird im Rahmen des Bebauungsplans entwickelt, da hierfür ein Fachplaner hinzugezogen werden muss. Eine vorläufige Aussage hierzu ist fahrlässig, dennoch besteht die Idee, eine Entwässerungsmulde anzulegen.
Welche Maßnahmen für das Gebiet notwendig sind, werden im Rahmen des Bebauungsplans von einem Fachplaner geprüft.
Die Fragen 2 und 3 konnten aufgrund der Kurzfristigkeit nicht in der Sitzung beantwortet werden und wurden wie folgt von der Verwaltung beantwortet. (Nachtrag vom 04.09.):
2. Wie sieht es im Punkto Transparenz gegenüber den neuen Bauherren aus (deutliche Kostenerhöhung beim Bau aufgrund der örtlichen Gegebenheiten)? Böse formuliert: Oder sollen die Bauherren erst absaufen und die Gemeinde stiehlt sich aus der Verantwortung?
Wenn ein Baugebiet erschlossen wird, gilt es als bebaubar. Im Rahmen des Bebauungsplans werden Bodengutachten für die Straßen erstellt, auf die Bauherren Zugriff haben und sich informieren können. Jeder Bauherr ist jedoch selbst dafür verantwortlich, dass sein Bauwerk standsicher ist und keine Schäden durch die Bodenverhältnisse verursacht. Dafür muss der Bauherr jeweils ein Baugrundgutachten für die betreffende Fläche gemäß DIN 4020 erstellen lassen. Dieses Gutachten erklärt die bodenmechanischen Eigenschaften (Tragfähigkeit, Setzungsverhalten) des Bodens und gibt Hinweise auf geeignete Gründungsmaßnahmen sowie erforderliche Abdichtungen; diese muss der Bauherr entsprechend berücksichtigen.
3) Wie wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die zu bebauende Flächen aktuell eine wichtige Funktion in der Luftzirkulation des alten Ortskerns hat? Wie soll hier Ausgleichgeschaffen werden?
Das Klima wird im Bebauungsplan berücksichtigt, ebenso die Auswirkungen auf das benachbarte Gebiet. Der Bebauungsplan kann festlegen, wie bebaut wird, und Grünflächen vorschreiben, um eine kühlende Wirkung im Gebiet zu erzielen. Versiegelte Flächen führen naturgemäß zu Veränderungen des Mikroklimas. (Umwelt und Klimaschutz, S. Röhrich, 04.09.2025)
Herr Axel Faber beantragt nun das Rederecht für die Zuschauer. Der Antrag wird angenommen und einstimmig beschlossen.
Herr Richter gibt nun das Wort an den Ortsbeirat Stammheim, an den Vorsitzenden Herrn Horst Schmidt. Der Ortsbeirat ist bis auf Frau Ute Schneeberger vollständig anwesend. Frau Heidi-Bauer-Klar hält die Erweiterungsflächen als zu groß und empfiehlt diese nicht als Baufläche zu nutzen.
Herr Rau, Ortslandwirt aus Stammheim betont, dass es sich bei den Erweiterungsflächen um wertvolles Ackerland handelt, und befürwortet, darauf nicht zu bauen.
Herr Salz betont, dass im Sinne des Hochwasserschutzes das Gebiet ausreichend untersucht werden muss. Mario Stelz aus dem Ortsbeirat erinnert daran, dass vor 30 Jahren ein Starkregenereignis in Stammheim stattfand. Damals sei Schlammgut von den Ackerflächen des Hanges – in der Karte als „Erweiterungsfläche“ ausgewiesen – in die Lindenstraße gespült worden.
Aus diesem Grund sei fragwürdig, wie sich eine Bebauung auf diesem Land verhalten würde. Auf die Frage von Mario Stelz, was mit den Erweiterungsflächen passieren soll, antwortet Bürgermeister Daniel Imbescheid, dass die Flächen zunächst nur angekauft werden sollen.
Bevor der Ortsbeirat eine Empfehlung abgibt, erbittet er, zunächst die Zuschauer und weiteren Stimmen aus dem Ausschuss anzuhören. Herr Richter nimmt die Bitte an und eröffnet Raum für Stimmen aus dem Publikum.
Ein Eigentümer aus dem Bereich der Kleingärten betont, dass aufgrund der Topografie die Entwässerung der Fläche geprüft werden müsse. Eine andere Anwohnerin betont den Nutzen der Kleingärten für die Gemeinschaft und den Naturschutz in der Ortslage Stammheim. Eine weitere Anwohnerin bittet um Prüfung des Wasser- und Feuchtehaushalts des Gebiets.
Nach weiterer Diskussion der Ausschussmitglieder gibt der Ortsbeirat seine Stellungnahme bekannt. Der Beirat spricht sich dafür aus, dass die Erweiterungsflächen teilweise angekauft werden sollen. Die Flächen sollen jedoch nicht bebaut werden, sondern dem Starkregenschutz dienen, z. B. durch einen Flutgraben.
Infolge der Stellungnahme des Ortsbereites sowie der Ergebnisse der Diskussion schlägt Ausschussmitglied Frau Dr. Monika Rhein vor, dass der Beschlussvorschlag dahingehend geändert wird, dass nur so viele Flächen angekauft werden, die für Flut- und Umweltschutz dem Gebiet dienen. Außerdem sollen die Erweiterungsflächen nicht bebaut werden. Der Vorsitzende Dieter Richter stellt daraufhin folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadt soll prüfen, welche Teile im Bereich der Erweiterungsfläche für Flut- & Umweltschutz angekauft werden müssen. Bei den Erweiterungsflächen ist eine Bebauung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: | |||
| Anwesende Gremiumsmitglieder: | 9 | Nein-Stimmen: | 0 |
| Ja-Stimmen: | 9 | Stimmenthaltungen: | 0 |
TOP 3 | Mitteilungen des Magistrates |
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Ausschussvorsitzender Dieter Richter schließt die Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Umwelt um 20:40 Uhr und bedankt sich bei den Anwesenden für die rege Beteiligung.
Florstadt, 05.09.2025