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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 39/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Jagdgenossenschaft Florstadt

- Sitz Florstadt -

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Gemäß § 7 (Abs. 1 und 2) der Satzung für die Jagdgenossenschaft Florstadt im Wetteraukreis vom 16. Juni 1983 lade ich hiermit alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen zur Jagdgenossenschaftsversammlung für

Mittwoch, den 16. Oktober 2024

um 19:45 Uhr in das

Bürgerhaus Nieder-Florstadt

kleiner Saal

ein.

Vorgesehene Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.

Genehmigung der Niederschrift über die Jagdgenossenschaftsversammlung v. 24.04.2024

4.

Entlastung des Jagdvorstandes für das Pachtjahr 2023

5.

Ergänzungswahl Jagdvorsteher / Jagdvorsteherin

6.

Verschiedenes

Jagdgenossin oder Jagdgenosse ist jede/r Eigentümer*in von Grundflächen in den Gemarkungen von Nieder- und Ober-Florstadt, Leidhecken, Staden, Nieder-Mockstadt und Stammheim, auf denen die Jagd ausgeübt werden kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Jagdgenosse und jede Jagdgenossin, mit einer schriftlichen Vollmacht, durch sein Kind, seinen Ehegatten, einem Elternteil oder einem anderen Jagdgenossen vertreten lassen kann, sofern diese voll geschäftsfähig sind.

Sollte die Jagdgenossenschaftsversammlung nicht beschlussfähig sein, wird sie geschlossen und nach 15 Minuten neu eröffnet. Dann ist die Jagdgenossenschaftsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Jagdgenossen nach der Satzung für die Jagdgenossenschaft Florstadt im Wetteraukreis beschlussfähig.

61197 Florstadt, den 16.09.2024

Jagdgenossenschaft Florstadt
Der Jagdvorstand
gez. Herbert Unger - Jagdvorsteher