Gemäß § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 (BGBl. I S.367), zuletzt geändert durch Artikel 13 der Verordnung vom 12.07.2021 (BGBl. I S. 3091) wird hiermit nach Anhörung des Polizeipräsidium Mittelhessen in Friedberg und des Straßenbaulastträgers folgende verkehrs-regelnde Anordnung getroffen:
Aus Anlass des Fastnachtumzuges am 21.02.2023 im ST Stammheim wird von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Gießener Straße, Hanauer Straße und die Weedgasse durch Aufstellen der Zeichen 250 für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Entlang der Zugstrecke wird ein beidseitiges Haltverbot durch Aufstellen der Zeichen 283 StVO von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr angeordnet.
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Die Bevölkerung wird dringend gebeten, ihre Fahrzeuge entlang der Umzugsstrecke zu entfernen.
Aufstellung in der Bachstraße / Lindenstraße, Abmarsch: 14:11 Uhr - Lindenstraße, weiter ü.d. Hanauer Straße - Bürgerstraße - Hainbachstraße - Wetteraustraße - Sodenweg - Weiherstraße - Brunnenstraße - Sodenweg - Gießener Straße - Hanauer Straße - zum Bürgerhaus, Auflösung des Umzuges gegen ca. 16:00 Uhr.
Diese verkehrsregelnde Maßnahme wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet und wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Wir geben diese Anordnung unserer Bevölkerung hiermit zur Kenntnis und bitten um Verständnis, für eventuell daraus resultierende Unannehmlichkeiten.
Florstadt, den 24.01.2023