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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Anträge zur Vereinsförderung 2024, 2 €-Regelung

Förderung der Vereins-, Jugend- und Seniorenarbeit durch die Stadt Florstadt für das Jahr 2024

-Kinder- und Jugendförderung-

Nach den Richtlinien sind nach Punkt 2.4.2. die jugendlichen Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (31.12. des Jahres) namentlich bis zum 01.02.2024 zu melden, wonach ein Zuschuss in Höhe von 2,00 EURO pro Kind bzw. Jugendlicher gewährt werden kann.

Verspätet eingehende Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Gemäß der Vereinsförderrichtlinien können nur Vereine in den Genuss investiver Fördermittel kommen, bei denen mehr als die Hälfte der Mitglieder in Florstadt ihren Hauptwohnsitz haben.

Wir bitten um entsprechende Beachtung.

61197 Florstadt, 30.11.2023

Der Magistrat
der Stadt Florstadt
Unger, Bürgermeister