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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 40/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Brennholzverkauf 2025/26 aus dem Stadtwald Florstadt

Ab sofort kann wieder Brennholz aus dem Stadtwald Florstadt bestellt werden. Bestellungen für Langholz und Schichtholz sollten bis zum 31.10.2025 eingegangen sein.

Zu erwerben sind Schichtholz (1m lang, teilweise vorgespalten) im Raummetermaß (Rm) oder Langholz im Festmetermaß (Fm), max. 10 Meter pro Abnehmer, dabei entspricht 1 Fm ca. 1,4 Rm, sowie Schlagabraum (Rm). Holzbestellungen sind nur durch Florstädter Bürger/innen möglich. Ferner kann eine Abgabe des Langholzes und Schlagabraum nur an Sachkundige erfolgen, die über eine geeignete Ausbildung, Ausrüstung und die Einhaltung geforderter Sicherheitsstandards verfügen.

Grundsätzlich gelten diese Vorschriften auch, wenn normales Schichtholz bereits im Wald bearbeitet (gesägt, gespaltet) werden soll. Die reine Abholung ist auch weiterhin ohne forstwirtschaftliche Sachkunde möglich. Sämtliches Holz liegt an ganzjährigen PKW befahrbaren Wegen.

Langholz am Weg gerückt

Bestellung bei der Forstbetriebsgemeinschaft Wetterau:

Tel.: 06042-8841440 oder online unter https://www.fbg-wetterau.de/brennholz/

Holzart

(Fm)

Buche

80,00 €

Esche

70,00 €

Eiche, Hainbuche, Ahorn, Birke, Kirsche

60,00 €

Sonstiges Laubholz

45,00 €

Nadelholz

45,00 €

Schichtholz am Weg gerückt

Bestellung bei Herrn Naumann, Tel.: 06035-9699-44 oder benjamin.naumann@florstadt.de

Holzart

(Rm)

Buche

110,00 €

Eiche und sonstiges Laubholz

100,00 €

Schlagabraum/Kronenholz

Bestellungen bei Frau Försterin Lagast, Tel.: 0151-22126084 oder sophie.lagast@forst.hessen.de

Holzart

(Rm)

Buche

30,00 €

Eiche, Esche, Ahorn

25,00 €

Sonstiges Laubholz

20,00 €

Nadelholz, Pappel, Weide

20,00 €

Alle Preise sind Bruttopreise (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer)

Die Verteilung des Holzes (Langholz/Schichtholz) erfolgt durch Zusendung einer Rechnung nach den Holzhauerarbeiten. Mit Bekanntgabe der Rechnung erfolgt der Gefahrenübergang auf den Käufer, wobei das Holz erst nach Zahlungseingang abgefahren werden darf.

Der Magistrat der Stadt Florstadt
Forstwirtschaft