Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial gemäß § 58 Absatz 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vorname,
3. gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die betroffenen Personen ihr nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben. Der Widerspruch kann formlos beim Einwohnermeldeamt der Stadt Florstadt erfolgen. Entsprechende Anträge zur Einrichtung einer Übermittlungssperre befinden sich auch auf unserer Homepage unter www.florstadt.de unter der Rubrik „Formulare und Vordrucke“ im Bereich Meldewesen.