Bestellungen bitte bis 31.10.2024 bei den entsprechenden Stellen abgeben.
Zu erwerben sind Schichtholz (1m lang, teilweise vorgespalten) im Raummetermaß (Rm) oder Langholz im Festmetermaß (Fm), max. 10 Meter pro Abnehmer, dabei entspricht 1 Fm ca. 1,4 Rm, sowie Schlagabraum (Rm).
Holzbestellungen sind nur durch Florstädter Bürger/innen möglich. Ferner kann eine Abgabe des Langholzes und Schlagabraum nur an Sachkundige erfolgen, die über eine geeignete Ausbildung, Ausrüstung und die Einhaltung geforderter Sicherheitsstandards verfügen.
Grundsätzlich gelten diese Vorschriften auch, wenn normales Schichtholz bereits im Wald bearbeitet (gesägt, gespaltet) werden soll. Die reine Abholung ist auch weiterhin ohne forstwirtschaftliche Sachkunde möglich. Sämtliches Holz liegt an ganzjährigen PKW befahrbaren Wegen.
Langholz am Weg gerückt
Bestellung bei der Forstbetriebsgemeinschaft Wetterau:
Tel.: 06042-8841440 oder online unter https://www.fbg-wetterau.de/brennholz/
| Holzart | (Fm) voraussichtliche Preise |
| Buche | 80,00 € |
| Esche | 75,00 € |
| Eiche, Hainbuche | 70,00 € |
| Ahorn, Birke, Kirsche | 65,00 € |
| sonstiges Laubholz | 55,00 € |
| Nadelholz | 50,00 € |
Schichtholz am Weg gerückt
Bestellungen können bereits aufgegeben werden, es erfolgt ein Rückruf mit Mitteilung der Preise.
Bestellungen bei Herrn Naumann, Tel.: 06035-9699-44 oder benjamin.naumann@florstadt.de
| Holzart | (Rm) |
| Buche | 110,00 € |
| Eiche und sonstiges Laubholz | 100,00 € |
Schlagabraum/Kronenholz im Bestand
Bestellungen bei Frau Försterin Lagast, Tel.: 0151-22126084 oder sophie.lagast@forst.hessen.de
| Holzart | (Rm) voraussichtliche Preise |
| Buche | 30,00 € |
| Eiche, Esche, Ahorn | 25,00 € |
| Sonstiges Laubholz | 20,00 € |
| Nadelholz, Pappel, Weide | 20,00 € |
Alle Preise sind Bruttopreise (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
Die Verteilung des Holzes (Langholz/Schichtholz) erfolgt durch Zusendung einer Rechnung nach den Holzhauerarbeiten. Mit Bekanntgabe der Rechnung erfolgt der Gefahrenübergang auf den Käufer, wobei das Holz erst nach Zahlungseingang abgefahren werden darf.