Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 (BGBl. I S.367), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 28.08.2023 (BGBl. I S.236) wird hiermit nach folgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:
Der Anliegerverkehr ist für folgende Straßen frei:
a) Fußhain bis Anfang Weitgasse (Marktplatz)
b) Weitgasse bis Einmündung Enggasse bzw. Ludwigstraße
Der Verkehr wird umgeleitet über die Friedberger Landstraße und Ludwigstraße, aus dem Fußhain über die Ringstraße.
Wir bitten die Besucher des Weihnachtsmarktes, die Parkplätze in der Willy-Brandt-Strasse bzw. auf dem Festplatz zu nutzen.
Diese verkehrsregelnde Maßnahme wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet und wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Wir geben diese Anordnung unserer Bevölkerung hiermit zur Kenntnis und bitten um Verständnis, für eventuell daraus resultierende Unannehmlichkeiten.
Florstadt, den 15.11.2023