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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Widerspruch gegen die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister an Parteien und Wählergruppen

Im Rahmen der Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister hat der Bürger ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung seiner Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Deutschen Bundestag, zum Europäischen Parlament sowie Landtags- und Kommunalwahlen.

Nach § 50 Absatz 5 in Verbindung mit § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) sind die Meldebehörden berechtigt, Parteien und Wählergruppen sechs Monaten vor einer Wahl Auskunft aus dem Melderegister über

1.

Vor- und Familiennamen

2.

Doktorgrad und

3.

Anschriften

einzelner bestimmter Einwohner*innen zu erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen nicht mitgeteilt werden.

Betroffene haben das Recht der Weitergabe ihrer obengenannten Daten aus dem Melderegister zu widersprechen.

Der Magistrat der Stadt Florstadt
J. Stürtz, Wahlleiter