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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 50/2022
Gestaltung Innenteil Seite 2
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Aktuelles

Ab sofort kann wieder Brennholz aus dem Stadtwald Florstadt bestellt werden. Bestellungen werden bis zum 31.01.2023 angenommen. Ansprechpartner hierfür ist:

Herr Naumann, Rathaus: Zimmer 2, Tel.: 06035-9699-44, benjamin.naumann@florstadt.de

Zu erwerben sind Schichtholz (1m lang, teilweise vorgespalten) im Raummetermaß (Rm) oder Langholz im Festmetermaß (Fm), 10 max. Meter pro Abnehmer, dabei entspricht 1 Fm ca. 1,4 Rm, sowie Schlagabraum (Rm). Holzbestellungen sind nur durch Florstädter Bürger/innen möglich. Ferner kann eine Abgabe des Langholzes und Schlagabraum nur an Sachkundige erfolgen, die über eine geeignete Ausbildung, Ausrüstung und die Einhaltung geforderter Sicherheitsstandards verfügen.

Grundsätzlich gelten diese Vorschriften auch, wenn normales Schichtholz bereits im Wald bearbeitet (gesägt, gespaltet) werden soll. Die reine Abholung ist auch weiterhin ohne forstwirtschaftliche Sachkunde möglich. Sämtliches Holz liegt an ganzjährigen PKW befahrbaren Wegen.

Langholz am Weg gerückt (Bestellung bei Herr Naumann)

Holzart

(Fm)

Buche

75,00 €

Esche

70,00 €

Eiche, Hainbuche

65,00 €

Birke, Linde, Ahorn, Kirsche etc.

60,00 €

Nadelholz

60,00 €

Preise Schichtholz am Weg gerückt (Bestellung bei Herr Naumann)

Holzart

(Rm)

Buche

85,00 €

Eiche und sonstige Laubhölzer

80,00 €

Preise Schlagabraum/Kronenholz im Bestand

Bitte direkt bei Förster Uhrig bestellen, Tel.: 0160-5339887

Holzart

(Rm)

Buche

30,00 €

Eiche, Esche, Ahorn

25,00 €

Sonstiges Laubholz

20,00 €

Nadelholz, Pappel, Weide

20,00 €

Achtung: Alle Preise sind Bruttopreise, also inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % bzw. 7 % beim Schlagabraum.

Die Verteilung des Holzes (Langholz/Schichtholz) erfolgt durch Zusendung einer Rechnung nach den Holzhauerarbeiten im Frühjahr 2023. Mit Bekanntgabe der Rechnung erfolgt der Gefahrenübergang auf den Käufer, wobei das Holz erst nach Zahlungseingang und den Erhalt des Abfuhrscheins abgefahren werden darf.

Der Magistrat der Stadt Florstadt
- Forstwirtschaft -