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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Frostgefahr für die Wasserversorgungsanlagen

In der kalten Jahreszeit möchten wir alle Anschlussnehmer auf die Gefahren hinweisen, die durch Frost an den Wasserversorgungsanlagen auf den Grundstücken entstehen können. Nach den Bestimmungen der Wasserversorgungssatzung haben alle Wasserabnehmer auf dem gesamten Grundstück die notwendigen Frostschutzmaßnahmen zu treffen. Sollten trotz Vorsorge Leitungen einfrieren, müssen diese durch den Grundstückseigentümer oder durch von ihm Beauftragte auf seine Kosten und Gefahr fachgerecht aufgetaut werden. Sollte der Wasserzähler aufgefroren sein, so ist die Stadtverwaltung Florstadt umgehend zu informieren.

Besondere Frostschutzmaßnahmen sind in unbeheizten Neubauten, vorübergehend leer stehenden Wohnungen, Gartenleitungen und Leitungen für landwirtschaftliche Zwecke - hier insbesondere in Ställen und Waschküchen - erforderlich.

Gleichzeitig wird den Wasseranschlussnehmern empfohlen, die auf dem Grundstück vorhandenen Absperrventile und Entleerungseinrichtungen auf ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen.

Der Magistrat der Stadt Florstadt
im Auftrag
Seipel
Bauverwaltung