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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Benutzungsordnung für den Abfallsammelplatz der Stadt Florstadt

Der Abfallsammelplatz (Bauhof, Ober Florstadt) ist am

20.12.2025 und 10.01.2026

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

geöffnet.

Aus diesem Anlass geben wir nachfolgende Benutzungshinweise bekannt:

1.

Die Benutzung des Abfallsammelplatzes (Bauhofes) ist nur Einwohner/innen der Stadt Florstadt gestattet. Der Abfall muss auf Florstädter Grundstücken angefallen sein.

2.

Der Abfallsammelplatz ist in der Regel jeden 2. Samstag im Monat von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Die Öffnungstage werden im Abfallkalender bzw. in den Florstädter Nachrichten bekannt gegeben.

3.

Pro Öffnungstag wird nur eine Anlieferung von jedem Einwohner/in entgegengenommen.

Die maximale Anliefermenge darf hierbei 500 Liter (1/2 Kubikmeter) nicht übersteigen.

4.

Angenommen werden gegen Gebühr:

a)

Mineralischer Bauschutt z.B. Steine, Speis- und Betonbrocken

b)

sperrige Baustellenabfälle z.B. Bodenbeläge, Spanplatten, Renovierungsabfälle, Tapeten, Rigips- oder Heraklitplatten, Fenster, Türen, Holz und Rollläden.

Das unter a) und b) angeführte Material muss aus privaten Haushalten stammen.

Die Gebühr beträgt 28,00 € je 1/2 Kubikmeter. Die Mindestgebühr beträgt 7,00 €.

Dies entspricht einer Anlieferung bis 125 Litern. Kleinmengen bis 25 Liter sind gebührenfrei. Das angelieferte Volumen wird vom städtischen Personal geschätzt, wobei die Gebühren sofort fällig sind.

5.

Angenommen werden gebührenfrei:

a)

Altmetalle

b)

Elektrokleingeräte mit zwei Kantenlängen unter 30 cm z. B. Fön, Toaster, PC-Tastatur, Taschenrechner etc.

6.

Ausgeschlossen von der Annahme sind:

a)

Problemabfälle wie asbesthaltige Materialen, Mineralwollfasern etc.

b)

sperriger Hausrat wie alte Sofas, Sessel, Schränke, Tische usw.

c)

mit Restmüll gefüllte gelbe DSD-Säcke

d)

Elektro- und Kühlgeräte mit zwei Kantenlängen über 30 cm z.B. Waschmaschinen, Fernseher, Monitore, Elektroherde, Kühl- und Gefrierschränke etc.

e)

Nachtspeicheröfen

f)

Altholz aus dem Außenbereich (A IV) z.B. Holzfenster, Holztore, Haustüren aus Holz, Jägerzäune, Lauben, Holzhütten.

7.

Die in Nr. 4 und 5 genannten Abfälle sind dem anwesenden Personal zur Zwischenlagerung zu überlassen. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.

8.

Die Stadt kann Personen, die den Sammelplatz unter Verstoß gegen diese Ordnung benutzen, jede Benutzung auf Zeit oder auf Dauer untersagen. Die mögliche Ahndung als Ordnungswidrigkeit bleibt unberührt.

9.

Ergänzend wird auf die Abfallsatzung der Stadt in der jeweils gültigen Fassung verwiesen.

Stadt Florstadt
Finanzverwaltung