Der Abfallsammelplatz (Bauhof, Ober Florstadt) ist am
20.12.2025 und 10.01.2026
von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
geöffnet.
Aus diesem Anlass geben wir nachfolgende Benutzungshinweise bekannt:
| 1. | Die Benutzung des Abfallsammelplatzes (Bauhofes) ist nur Einwohner/innen der Stadt Florstadt gestattet. Der Abfall muss auf Florstädter Grundstücken angefallen sein. | |
| 2. | Der Abfallsammelplatz ist in der Regel jeden 2. Samstag im Monat von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Die Öffnungstage werden im Abfallkalender bzw. in den Florstädter Nachrichten bekannt gegeben. | |
| 3. | Pro Öffnungstag wird nur eine Anlieferung von jedem Einwohner/in entgegengenommen. | |
| Die maximale Anliefermenge darf hierbei 500 Liter (1/2 Kubikmeter) nicht übersteigen. | |
| 4. | Angenommen werden gegen Gebühr: | |
| a) | Mineralischer Bauschutt z.B. Steine, Speis- und Betonbrocken |
| b) | sperrige Baustellenabfälle z.B. Bodenbeläge, Spanplatten, Renovierungsabfälle, Tapeten, Rigips- oder Heraklitplatten, Fenster, Türen, Holz und Rollläden. |
| Das unter a) und b) angeführte Material muss aus privaten Haushalten stammen. | |
| Die Gebühr beträgt 28,00 € je 1/2 Kubikmeter. Die Mindestgebühr beträgt 7,00 €. | |
| Dies entspricht einer Anlieferung bis 125 Litern. Kleinmengen bis 25 Liter sind gebührenfrei. Das angelieferte Volumen wird vom städtischen Personal geschätzt, wobei die Gebühren sofort fällig sind. | |
| 5. | Angenommen werden gebührenfrei: | |
| a) | Altmetalle |
| b) | Elektrokleingeräte mit zwei Kantenlängen unter 30 cm z. B. Fön, Toaster, PC-Tastatur, Taschenrechner etc. |
| 6. | Ausgeschlossen von der Annahme sind: | |
| a) | Problemabfälle wie asbesthaltige Materialen, Mineralwollfasern etc. |
| b) | sperriger Hausrat wie alte Sofas, Sessel, Schränke, Tische usw. |
| c) | mit Restmüll gefüllte gelbe DSD-Säcke |
| d) | Elektro- und Kühlgeräte mit zwei Kantenlängen über 30 cm z.B. Waschmaschinen, Fernseher, Monitore, Elektroherde, Kühl- und Gefrierschränke etc. |
| e) | Nachtspeicheröfen |
| f) | Altholz aus dem Außenbereich (A IV) z.B. Holzfenster, Holztore, Haustüren aus Holz, Jägerzäune, Lauben, Holzhütten. |
| 7. | Die in Nr. 4 und 5 genannten Abfälle sind dem anwesenden Personal zur Zwischenlagerung zu überlassen. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. | |
| 8. | Die Stadt kann Personen, die den Sammelplatz unter Verstoß gegen diese Ordnung benutzen, jede Benutzung auf Zeit oder auf Dauer untersagen. Die mögliche Ahndung als Ordnungswidrigkeit bleibt unberührt. | |
| 9. | Ergänzend wird auf die Abfallsatzung der Stadt in der jeweils gültigen Fassung verwiesen. | |