Alle Vereine, Verbände und sonstige Organisationen der Stadt Florstadt werden hiermit gebeten, Anträge zur Förderung der Vereins-, Jugend- und Seniorenarbeit aus dem Kontingent 2023 bis zum 30.04.2023 an den Magistrat zu richten.
Verspätet eingehende Anträge können laut den Förderrichtlinien leider nicht berücksichtigt werden.
Gemäß dieser Vereinsförderrichtlinien können nur Vereine in den Genuss von Fördermitteln kommen, bei denen mehr als die Hälfte der Mitglieder in Florstadt ihren Hauptwohnsitz haben.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
61197 Florstadt, 07.12.2022