(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)
| 1. | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
| gem. § 2 (1) BauGB |
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt hat in ihrer Sitzung am 21.11.2023 gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Kindertagesstätte Kirchgasse“ im Stadtdteil Nieder-Florstadt beschlossen.
Allgemeines Planungsziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Neubau der Kindertagesstätte „Lummerland“ in der Kirchgasse in Nieder-Florstadt.
Die Maßnahme dient der Nachverdichtung und der Innenentwicklung. Daher wird der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die nachfolgenden Flurstücke in der Flur 1, Gemarkung Nieder-Florstadt:
Flste: 566/1 (tlw.), 349/8 (tlw.), 372/1 (tlw.), 372/2 (tlw.), 374/1 (tlw.)
und umschließt eine Fläche von rd. 0,4 ha.
| 2. | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung |
| gem. § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. 3 (2) BauGB (beschleunigtes Verfahren) |
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung liegt im Zeitraum vom
Montag den 19.02.2024 bis einschließlich Freitag den 22.03.2024
im Rathaus der Stadt Florstadt, Freiherr-vom-Stein-Straße 1, 61197 Florstadt, Bauamt, während der aktuellen Öffnungszeiten:
| Montag bis Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 16:00 bis 18:00 Uhr |
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Entwurfsunterlagen sowie die Bekanntmachung in dem o.g. Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Florstadt, unter der dem nachfolgend genannten Link:
https://www.florstadt.de/rathaus-politik/aktuelles/bebauungsplaene-im-verfahren/
in digitaler Form jedermann zugänglich gemacht werden.
Anregungen können im o.g. Zeitraum in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung geschickt oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Stellungnahme als E-Mail an die Adresse
bauverwaltung@florstadt.de
oder an die nachfolgende Adresse des gem. § 4b BauGB mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens beauftragten Planungsbüros:
beteiligung@grosshausmann.de
zu übermitteln.
Den Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Der räumliche Lage sowie der Entwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).
Magistrat der Stadt Florstadt, den 09.02.2024