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Florstädter Nachrichten
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen im Stadtgebiet Florstadt am Fastnachtsumzug (04.03.2025) in Stammheim

Gemäß § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 (BGBl. I S.367), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 02.10.2024 (BGBl. I S. 299) wird hiermit nach Anhörung des Regionalen Verkehrsdienstes des Polizeipräsidiums Mittelhessen und des Straßenbaulastträgers folgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:

Aus Anlass des Fastnachtumzuges am 04.03.2025 im ST Stammheim wird von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Gießener Straße, Hanauer Straße und die Weedgasse durch Aufstellen der Zeichen 250 für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Entlang der Zugstrecke wird ein beidseitiges Haltverbot durch Aufstellen der Zeichen 283 StVO von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr angeordnet.

Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Die Bevölkerung wird dringend gebeten, ihre Fahrzeuge entlang der Umzugsstrecke zu entfernen.

Zugstrecke:

Aufstellung in der Bachstraße / Lindenstraße, Abmarsch: 14:11 Uhr - Lindenstraße, weiter ü.d. Hanauer Straße - Bürgerstraße - Hainbachstraße - Wetteraustraße - Sodenweg - Weiherstraße - Brunnenstraße – Sodenweg - Gießener Straße - Hanauer Straße - zum Bürgerhaus, Auflösung des Umzuges gegen ca. 16:00 Uhr.

Die Bushaltestellen in der Gießener Straße und Hainbachstraße werden in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr nicht angefahren.

Diese verkehrsregelnde Maßnahme wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet und wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Wir geben diese Anordnung unserer Bevölkerung hiermit zur Kenntnis und bitten um Verständnis, für eventuell daraus resultierende Unannehmlichkeiten.

Florstadt, den 03.02.2025

Der Bürgermeister als
örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-
Imbescheid, Bürgermeister