Am Dienstag, den 10.01.2023 findet um 19:00 Uhr im Sportheim des FC Erfweiler-Ehlingen eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Erfweiler-Ehlingen statt.
Tagesordnung:
| 1. | Behandlung evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom 03.05.2022 |
| 2. | Haushaltsplan 2022 |
| 3. | Informationen der Jagdpächter |
| 4. | Mitteilungen und Anfragen |
Die Eigentümer aller bejagdbaren Flächen auf der Gemarkung Erfweiler-Ehlingen die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, sind Jagdgenossen und bilden eine Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossen werden hiermit zur Genossenschaftsversammlung eingeladen.
Die Jagd darf nicht ausgeübt werden auf Grundflächen mit Gebäuden und auf unmittelbar an eine Behausung angrenzenden Hofraum und Hausgarten, auf Friedhöfen oder solchen Grundstücksflächen, auf denen die Jagdausübung die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit oder das Leben von Menschen gefährden würde. Gemäß § 3 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Saarl. Jagdgesetzes vom 27.01.2000 (Amtsblatt S. 268) hat der Jagdvorsteher das Grundflächenverzeichnis auf dem Laufenden zu halten. Die Jagdgenossen sind verpflichtet ihm Veränderungen anzuzeigen. Nur aufgrund solcher Anzeigen wird das Grundflächenverzeichnis berichtigt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur derjenige Jagdgenosse und demnach auch stimmberechtigt ist, der im Grundflächenverzeichnis eingetragen ist.
Ich fordere hiermit alle Jagdgenossen auf bis spätestens zum Beginn der Jagdgenossenschaftsversammlung, Veränderungen im Grundflächenverzeichnis unter Vorlage von Grundbuchmitteilungen oder notariellen Urkunden und Kaufverträgen bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus in Ormesheim, Zimmer 2.05, anzuzeigen. Gleiches gilt auch für die Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die bisher noch nicht in dem Grundflächenverzeichnis erfasst waren. Vertretungen bei Versammlungen sind nur mit Vollmacht möglich. Vollmachtsvordrucke sind im Rathaus, Zimmer 2.05 erhältlich.