Titel Logo
Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 1/2023
Wald und Biosphäre
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten

Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten

Benachrichtigung

Die Naturlandstiftung Saar plant im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz bis 28. Februar 2023, ggf. zwischen Okt. und Dez. 2023, Pflegemaßnahmen innerhalb des Natura 2000-Gebiets „Bickenalbtal“ (Stadt Blieskastel, Gemarkung Altheim, Lagebezeichnung „In der Wallenbach“, „Kalkofer Berg“, „An der Gräfinthaler Dell“ und „Am Katzenbrunnen“) sowie im Natura 2000-Gebiet „Umgebung Böckweiler“ (Stadt Blieskastel, Gemarkung Böckweiler, Lagebezeichnung „Am Kalkofen“, „2. Ahnung“ und „3. Ahnung“) durchzuführen.

Die Grenzen des Naturschutzgebietes „Bickenalbtal“ ergeben sich aus der Verordnung vom 27.09.2017 (Amtsblatt des Saarlandes 13.10.2017, S.883), für „Umgebung Böckweiler“ vom 21.12.2015 (Amtsblatt des Saarlandes 14.01.2016, S.8). Die Verordnung kann online auf der Internet-Seite des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz https://www.saarland.de/muv/DE/portale/naturschutz/informationen/natura2000/natura2000-gebiete-und-vo/natura2000-gebiete-und-vo_node.html eingesehen werden.

Die geplanten Pflegemaßnahmen Mähen/Mulchen, Zurückschneiden der Gehölze und Abräumen dienen den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere der Erhaltung des Lebensraumtyps „Kalk-Trockenrasen mit bemerkenswerten Orchideen“. Soweit Sie als betroffene Eigentümer oder Nutzungsberechtigte begründete Einwendungen gegen die geplanten Arbeiten haben sollten, können sie diese binnen 14 Tagen an die Naturlandstiftung Saar, Feldmannstraße 85, 66119 Saarbrücken, Tel.: (0681)954 150, richten.