Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) hat der Stadtrat am 01.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen.:
Der Haushaltsplan für das Jahr 2024 wird festgesetzt
| 1. im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 43.985.100 € |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 58.489.750 € |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -14.504.650 € |
| 2. im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.592.800 € |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.873.800 € |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -2.281.000 € |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 13.057.700 € |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.207.500 € |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 11.850.200 €. |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf — 2.281.000 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 0 €.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 35.000.000 €.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf — 14.504.650 €.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 350 v.H. |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 560 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | 425 v.H. |
Es gilt der vom Stadtrat am 14.12.2023 beschlossene Stellenplan.
Die Personalaufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb der Teilhaushalte gemäß § 18 Abs. 1 KommHVO ausgenommen. Alle Personalaufwendungen sind untereinander gegenseitig deckungsfähig.
Genehmigung
Das Landesverwaltungsamt -Kommunalaufsicht- hat zu § 2 der Satzung die Genehmigung erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Blieskastel genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
2.281.000,--€.
Der Haushaltsplan liegt gem. § 86 Abs. 4 KSVG in der Zeit vom 13.03.2024 bis 21.03.2024 im Rathaus I, Zimmer 101, Blieskastel während der nachstehend aufgeführten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus
| montags - mittwochs | von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und |
| von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| donnerstags | von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und |
| von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| freitags | von 08.30 Uhr - 13.00 Uhr. |
Es wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06842/926-1118 oder -1117 gebeten.