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Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Stadt Blieskastel für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) hat der Stadtrat am 01.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen.:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Jahr 2024 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf  —  2.281.000 €.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf  —  0 €.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf  —  35.000.000 €.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf  —  14.504.650 €.

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

350 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

560 v.H.

2. Gewerbesteuer

425 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 14.12.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Die Personalaufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb der Teilhaushalte gemäß § 18 Abs. 1 KommHVO ausgenommen. Alle Personalaufwendungen sind untereinander gegenseitig deckungsfähig.

Blieskastel, den 01.02.2024
gez. Bernd Hertzler, Bürgermeister

Genehmigung

Das Landesverwaltungsamt -Kommunalaufsicht- hat zu § 2 der Satzung die Genehmigung erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Blieskastel genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

2.281.000,--€.

St. Ingbert, 07.03.2024
Im Auftrag
gez. Birgit Heib
Offenlegung

Der Haushaltsplan liegt gem. § 86 Abs. 4 KSVG in der Zeit vom 13.03.2024 bis 21.03.2024 im Rathaus I, Zimmer 101, Blieskastel während der nachstehend aufgeführten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus

montags - mittwochs

von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

donnerstags

von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

freitags

von 08.30 Uhr - 13.00 Uhr.

Es wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06842/926-1118 oder -1117 gebeten.

Blieskastel, den 12.03.2024
gez. Hertzler, Bürgermeister