Titel Logo
Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Biesingen - Aßweiler

Am Montag, den 7. April 2025 findet um 20:00 Uhr die Genossenschaftsversammlung im Gasthaus Schuwer statt.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher

2.

Prüfung der Jahresrechnungen 2022, 2023 und 2024

3.

Wahl eines Versammlungsleiters

4.

Entlastungserteilung

5.

Maßnahmen und Anträge

6.

Haushaltsplan 2025

7.

Verschiedenes

Der Jagdbeirat wird bereits um 19:30 Uhr zur Vorberatung der Tagesordnung sowie der Anträge und Maßnahmen eingeladen.

Anträge an die Jagdgenossenschaft zu Punkt 6 der Tagesordnung sind bis spätestens 31.03.2025 beim Jagdvorsteher einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Eigentümer aller bejagbaren Flächen auf der Gemarkung Biesingen und Aßweiler, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, sind Jagdgenossen und bilden eine Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossen werden hiermit zur Genossenschaftsversammlung eingeladen. Die Jagd darf nicht ausgeübt werden auf Grundflächen mit Gebäuden und auf unmittelbar an eine Behausung angrenzenden Hofraum und Hausgarten, auf Friedhöfen oder solchen Grundstücksflächen, auf denen die Jagdausübung die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit oder das Leben von Menschen gefährden würde. Gemäß § 3 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Saarl. Jagdgesetzes vom 27.01.2000 (Amtsblatt S. 268) hat der Jagdvorsteher das Grundflächenverzeichnis auf dem Laufenden zu halten. Die Jagdgenossen sind verpflichtet, ihm Veränderungen anzuzeigen.

Alle Jagdgenossen sind herzlich eingeladen.

Gez. Kunkler
Jagdvorsteher