Die Stadt Blieskastel beabsichtigt, die nachgenannten Grundstücke in der „Niedhammerstraße“ im Stadtteil Altheim
| Gemarkung Altheim | ||
| Flur 01 | Flurst.Nr. 58/2 | groß 505 m² |
| Flur 01 | Flurst.Nr. 57/3 | groß 84 m² |
| Flur 16 | Flurst.Nr. 3925/10 | groß 34 m² |
zum Höchstgebot zu verkaufen.
Die Grundstücke bilden eine Einheit; ein Einzelverkauf ist daher nicht vorgesehen. Sie sind auf dem nachstehenden Lageplan zeichnerisch dargestellt.
Fl. Nr. 58/2, 57/3 und 3925/10
Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes AH.01.08 „Im Bärgarten – Krummäcker“. Für die Bebauung der Grundstücke gelten die Festsetzungen des genannten Bebauungsplanes.
Weitergehende Informationen erhalten Sie beim Bau- und Planungsdezernat der Stadt Blieskastel, Rathaus II unter der Tel.Nr. 06842 926-1204 sowie auf der Internetseite der Stadt Blieskastel unter „www.blieskastel.de/stadt/informationen/amtliche-bekanntmachungen“ unter der Rubrik „Verkauf eines Baugrundstücks im Stadtteil Altheim“. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind an der angegebenen Stelle ebenfalls einsehbar.
Die Grundstücke sind innerhalb von zwei Jahren, gerechnet ab dem Tage der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages, mit einem Wohnhaus zu bebauen.
Die Stadt Blieskastel bittet etwaige Interessenten, ihr schriftliches Angebot bis spätestens zum 15. April 2026 in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis „Angebot für Grundstück „Niedhammerstraße“ in 66440 Blieskastel, Stadtteil Altheim“ bei der Stadt Blieskastel, Bau- und Planungsdezernat, Rathaus II, Zweibrücker Straße 1, 66440 Blieskastel einzureichen.
Maßgebend ist der Eingangsstempel der Verwaltung.