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Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 12/2024
Die Verwaltung informiert
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Wahlwerbesatzung

An bestimmten Örtlichkeiten sollen zukünftig keine Wahlplakate mehr hängen. Beim Ortstermin in Mimbach, hier gerade vor der historischen Kirche, von rechts: Verwaltungsdirektor Jens Welsch, Ortsvorsteher Gerd Weinland und Bürgermeister Bernd Hertzler. (Foto: Erich Schwarz)

Zukünftig weniger Wahlplakate in der Biosphärenstadt

Nach gut einem halben Jahr intensiver Vorbereitungen, Abstimmungen und Beteiligungen entschied der Stadtrat der Stadt Blieskastel in einer eigens dafür anberaumten Sitzung kürzlich über den Erlass einer sogenannten Wahlwerbesatzung. Der zuständige Verwaltungsausschuss und zuvor die Runde der Fraktionsvorsitzenden hatten hierfür schon einstimmig grünes Licht gegeben.

Viel Verwaltungsarbeit steckt hinter diesem Regelwerk, wie schon die amtsdeutsche Bezeichnung vermuten lässt: „Satzung der Stadt Blieskastel über die Sondernutzung durch das Aufstellen und Ausbringen von Wahlsichtwerbung, Wahlwerbebotschaften und Informationsständen im öffentlichen Verkehrsraum und sonstigen Flächen im Zusammenhang mit bevorstehenden politischen Entscheidungen“. Der Impuls für diese Satzung ging bereits im letzten Jahr von der Fraktion der Grünen aus, man sorgte sich in erster Linie um den Schutz der Umwelt und des Ortsbildes. Der Umweltausschuss hatte sodann in seiner Juli-Sitzung in 2023 auf Antrag der CDU-Stadtratsfraktion mit ausdrücklicher Zustimmung der Antragstellerin und aller anderer politischer Vertreter eine geänderte Vorlage beschlossen. Danach wurde ein ergebnisoffener Arbeitsauftrag an den Bürgermeister formuliert, den dieser wiederum an sein Wahlamt weitergeben hatte. Und dort wurde letztendlich unter der Federführung von Verwaltungsdirektor Jens Welsch die heute vorliegende Satzung erarbeitet.

„Das Thema Wahlwerbesatzung war immer mal wieder Gegenstand städtischer Überlegungen, frei von Ideologie oder parteipolitischen Zwängen, immer orientiert am Leitbild einer schönen und sauberen Stadt Blieskastel, und zwar in all ihren Stadtteilen und im besonderen Kontext der einzigartigen Biosphärenregion Bliesgau“, so Wahlamtsleiter Jens Welsch.

Und er ergänzt noch: „Letztlich war uns immer bewusst, dass eine solche Regelung ein sehr akribisches und gut begründetes Ergebnis benötigt, da wir uns hier im Spannungsbereich der verfassungsrechtlichen Güter der Partei- und Wahlkampfarbeit und dem Umwelt- und Naturschutz bewegen. Da kann man nicht ‚einfach mal so‘ etwas beschließen, das muss gut vorbereitet sein“. Und so wurden Teile der Satzung auch mit dem Umweltministerium abgestimmt. Wie Bürgermeister Bernd Hertzler erläuterte, war ihm die frühzeitige Einbindung der Ortsräte und der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher wichtig. „Diese habe ich bereits im September letzten Jahres eingebunden und über die geplante Satzung informiert, mit der Bitte, sich zur Thematik inhaltlich einzulassen. Die Ortsräte haben sich in vorbildlicher Weise, ohne Parteipolitik und frei von jedweder Ideologie der Sache gewidmet“.

Aber was regelt die neue Satzung überhaupt? Dazu nochmals die Verwaltungsspitze: „Im Ergebnis darf man sagen, dass die Parteien und Wählergruppen pro Wahltag dem Grunde nach nur noch 125 Plakate ausbringen dürfen, und zwar für das gesamte Stadtgebiet in den 19 Siedlungsbereichen des 108 Quadratkilometer umfassenden Gebiets. Dafür ist ein Antrag zu stellen, der zu bescheiden ist. Zugleich gibt es amtliche Zulassungssiegel pro Wahlplakat, damit nicht irregulär mehr ausgehangen wird. Dies entspricht auch dem Wunsch der Ortsräte, die an einer strikten Reglementierung und Begrenzung der schieren Masse an Wahlsichtplakaten kategorisch festhalten. Wobei ihnen teilweise die Reduzierung und die Verbote nicht weit genug gehen, und man sich teils eine noch stärkere Beschränkung wünscht.“, so Bernd Hertzler und Jens Welsch. Außerdem ist die Größe der Plakate auf das Format DIN-A1 beschränkt und je Straßenlaterne dürfen maximal drei Plakate übereinander aufgehängt werden, mit der jeweiligen Rückseite sind es dann maximal sechs. Unabhängig von Sonderveranstaltungen im Vorfeld der sogenannten „heißen Wahlkampfphase“, dürfen Plakate erst vom 43. Tag vor der Wahl an ab 18 Uhr ausgebracht werden. Das ist für die Wahlen am 9. Juni der Samstag, 27. April dieses Jahres. Beanstandungslos und ohne Hinterlassenschaften wie Kabelbinder, Drähte oder Müll ganz allgemein sind diese dann spätestens am achten Tag nach der Wahl, das ist ein Montag, bis 20 Uhr zu entfernen. Für eine etwaige Stichwahl, wie diese für die Wahl des Landrates im Saarpfalz-Kreis möglich ist, gelten zusätzliche Fristen. Die historische barocke Altstadt von Blieskastel einschließlich der nach Webenheim führenden Bliesbrücke ist als echte Verbotszone ausgewiesen, was dem Ortsrat, dem Stadtrat und der Verwaltung wichtig waren.

„Es war den politisch Verantwortlichen auch wichtig, Straßenbäume mit einem allgemeinen Anbringungsverbot zu belegen, dahinter stehe ich auch ganz persönlich.“, so Bürgermeister Bernd Hertzler.

Wie es weiter heißt, werden Verstöße entsprechend geahndet und stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Neben der Überwachung durch den Straßenkontrolleur wird man auch Meldungen aus der Bevölkerung und den Ortsräten nachgehen. (es)